Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden

alle vorliegenden Unterlagen zum Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, BO-EK-156042020, zur Studie "Prospektive Erfassung der SARS-CoV-2 Seropositivität bei Schulkindern nach Ende der unterrichtsfreien Zeit aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung (COVID-19)".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (Sächs…
An Technische Universität Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden [#228432]
Datum
16. September 2021 11:04
An
Technische Universität Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vorliegenden Unterlagen zum Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, BO-EK-156042020, zur Studie "Prospektive Erfassung der SARS-CoV-2 Seropositivität bei Schulkindern nach Ende der unterrichtsfreien Zeit aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung (COVID-19)".
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228432/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Dresden
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Und vielen Dank für Ihre Geduld, es waren einige Recherchen n…
Von
Technische Universität Dresden
Betreff
Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden [#228432]
Datum
4. Oktober 2021 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Und vielen Dank für Ihre Geduld, es waren einige Recherchen nötig. Nach Rücksprache mit dem Justitiariat der TU Dresden darf ich Ihnen mitteilen, das sich weder aus der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung) noch aus dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ein Auskunftsanspruch zu den Entscheidungen der Ethikkommission ergibt, da es sich der TU Dresden um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts des Freistaats Sachsen handelt. Sollte Sie allerdings inhaltliche Fragen zu der betreffenden Studie haben, können Sie sich gerne mit diesen an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in der Tat habe ich hierzu einige Fragen. In der (nachträglichen!) Studienregistr…
An Technische Universität Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden [#228432]
Datum
4. Oktober 2021 16:43
An
Technische Universität Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der Tat habe ich hierzu einige Fragen. In der (nachträglichen!) Studienregistrierung der Studie, verfügbar unter https://www.drks.de/drks_web/navigate.do?navigationId=trial.HTML&TRIAL_ID=DRKS00022455 die wahrscheinlich auch dem Votum der Ethikkommission zugrunde liegt, wird eine Studie zur "Prospektiven Erfassung der SARS-CoV-2 Seropositivität bei Schulkindern" beschrieben. Auf Postinfektions-Folgen der SARS-CoV-2 Infektion (sog. LongCovid) wird hierbei keinerlei Bezug genommen. Dennoch wurde von den Autoren Judith Blankenburg, Magdalena K. Wekenborg, Jörg Reichert, Carolin Kirsten, Elisabeth Kahre, Luise Haag, Leonie Schumm, Paula Czyborra, Reinhard Berner, Jakob P. Armann in ihrer eingereichten Veröffentlichung "Mental health of Adolescents in the Pandemic: Long-COVID19 or Long-Pandemic Syndrome?" (siehe https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.11.21257037v1) auf die genannte Studienregistrierung sowie das Votum Ihrer Ethikkommission verwiesen. Abgesehen von den massiven inhaltlichen Kritikpunkten an der Studie, die hier kein Thema sein sollen, stellt sich mir allerdings die Frage, inwieweit die in dieser Veröffentlichung beschriebenen Fragestellungen a) durch die Studienregistrierung und b) das Votum der Ethikkommission abgedeckt sind? Hierzu werden nämlich deutlich andere und medizinisch sensible Daten erhoben, als in der Registrierung der Studie angekündigt. Insbesondere ist dies kritisch, da durch Herrn Prof. Berner die Ergebnisse dieser Studie prominent im Rahmen der Entscheidungen der STIKO zur Impfung von 12-17-jährigen präsentiert wurden, mit dem Tenor, dass LongCovid-Effekte bei Kindern und Jugendlichen nicht von "LongLockdown" unterscheidbar seien. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228432/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Technische Universität Dresden
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Interesse. Die von Ihnen angesprochene zusätzliche Befragung der Juge…
Von
Technische Universität Dresden
Betreff
Votum der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden [#228432]
Datum
8. Oktober 2021 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Interesse. Die von Ihnen angesprochene zusätzliche Befragung der Jugendlichen wurde über ein Amendment der Ethikkommission angezeigt und von ihr positiv beschieden. Die in der SchoolCoviDD19 Studie erhobenen Daten wurden bereits in mehreren Manuskripten veröffentlicht, auf die die STIKO Zugriff hat und die sie, wie eine ganze Reihe weiterer Studien, für wissenschaftliche Begründungen ihrer Entscheidungen heranziehen kann. Zur Frage, mit welcher Gewichtung die von Ihnen angesprochene Studie tatsächlich in ihre Bewertung eingeflossen ist, müssten Sie sich bitte an die STIKO wenden. Mit freundlichen Grüßen