Antrag auf Informationen aus gegebenem Anlass

Unter Hinweis auf die öffentlichen Verhandlungen in diversen Sitzungen des Rates der Stadt Höxter und insbesondere des Planungs- und Umweltausschusses vom 19.09.2018 und 09.09.2021 sowie unter Berufung auf §§ 2 und 5 IFG NRW – i.V.m. dem Öffentlichkeitsgebot des § 48 Abs. 2 S. 1 GO NRW – beantragen wir zur Schließung von dort aufgetretenen Informationslücken um kostenfreie Übersendung in Papierform einschließlich vorhandener Begleitunterlagen, Anträgen, Stellungnahmen sowie sonstigen Unterlagen

1. des im Protokoll der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 19.9.2018 (S.5, Z. 43) erwähnten Bodengutachten bzgl. Des von der Stadt erworbenen Areals Sägewerk Corvey,
2. der abgeschlossenen Verträge über durchgeführte oder bevorstehende Abbrucharbeiten auf diesem Areal einschließlich Abrechnungen über Entsorgungsleistungen der aufgefundenen Altlasten und Sondermüllanteilen sowie einschließlich relevanter Nebenabreden und Sonderklauseln,
3. des Kaufvertrags über das das angesprochene Areal insbesondere zu dem Themenkreis Zustandsveränderung nach Übernahme des Grundstücks durch die Stadt Höxter und vor Rückübertragung,
4. des Ökologiebilanzgutachtens hinsichtlich der gesamten von der LGS beanspruchten Fläche und Nebenflächen (z.B. für Verkehrsanlagen), in dem Zustand jeweils a) vor den ersten Herstellungsmaßnahmen (z.B. der das Eingangsbild der Internetseite der Stadt Höxter prägenden Uferbepflanzung), b) während der Öffnungsphase der LGS und c) nach erfolgtem Rückbau dargestellt und unter ökologischen Gesichtspunkten verglichen und bilanziert wird,
5. des Ökologieverträglichkeitsgutachtens der geplanten ufernahen Bebauung im stadtnahen Bereich unterhalb der Weserbrücke mit einer langen Betonsitzgelegenheit mit den dort und weiter flussabwärts vorhandenen Überschwemmungsschutzbaumaßnahmen.

Im Hinblick auf die wiederholten taktischen Verzögerungs- und Verschleierungsversuche in diversen Sitzungen und Besprechungen zu Ziff. 1 und der aktuellen Situation zu Ziff. 5 auch ohne besondere Coronapandemieeinflüsse sowie der fortschreitenden Planungs- und Baumaßnahmen eilt die Angelegenheit. Deshalb wird um bevorzugte Bearbeitung gebeten.
Sollte die Zurverfügungstellung in Papierform zu beschwerlich sein, kommt auch eine Übermittlung der angefragten Informationen auf dem elektronischen Weg in Betracht, und zwar an o.g. Emailadresse, oder hilfsweise die vorbereitete Akteneinsicht vor Ort mit der Möglichkeit der Kopierung der relevanten Daten in Betracht.
Aus Datenschutzgründen reichen – im Übrigen vollständige – Auszüge aus; personenbezogene Daten müssen nicht mitgeteilt werden.

Ergebnis der Anfrage

Bisher (Stand 31.10.2021) ist keine Antwort auf diese Anfrage eingegangen.

Am Montag 18.10.21 erfolgte ein Termin zur Einsicht des unter Punkt 1. angefragten Bodengutachtens seitens der Stadtverwaltung Höxter. Bei diesem Termin durften weder Notizen noch Fotos gemacht werden. In den gezeigten Ergebnissen der Bodenanalyse wurden keine erhöhten Schadstoffwerte festgestellt.

Da betreffende Bodenanalyseergebnisse nach meinem Verständnis dem IFG unterliegen, habe ich heute, 13 Tage nach der gesetzlichen Antwortfrist, eine Erinnerung an die Stadtverwaltung gesendet.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • 6 Follower:innen
Jannek Wolf
Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Höxter Details
Von
Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Betreff
Antrag auf Informationen aus gegebenem Anlass [#228452]
Datum
16. September 2021 15:04
An
Kommunalverwaltung Höxter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Hinweis auf die öffentlichen Verhandlungen in diversen Sitzungen des Rates der Stadt Höxter und insbesondere des Planungs- und Umweltausschusses vom 19.09.2018 und 09.09.2021 sowie unter Berufung auf §§ 2 und 5 IFG NRW – i.V.m. dem Öffentlichkeitsgebot des § 48 Abs. 2 S. 1 GO NRW – beantragen wir zur Schließung von dort aufgetretenen Informationslücken um kostenfreie Übersendung in Papierform einschließlich vorhandener Begleitunterlagen, Anträgen, Stellungnahmen sowie sonstigen Unterlagen 1. des im Protokoll der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 19.9.2018 (S.5, Z. 43) erwähnten Bodengutachten bzgl. Des von der Stadt erworbenen Areals Sägewerk Corvey, 2. der abgeschlossenen Verträge über durchgeführte oder bevorstehende Abbrucharbeiten auf diesem Areal einschließlich Abrechnungen über Entsorgungsleistungen der aufgefundenen Altlasten und Sondermüllanteilen sowie einschließlich relevanter Nebenabreden und Sonderklauseln, 3. des Kaufvertrags über das das angesprochene Areal insbesondere zu dem Themenkreis Zustandsveränderung nach Übernahme des Grundstücks durch die Stadt Höxter und vor Rückübertragung, 4. des Ökologiebilanzgutachtens hinsichtlich der gesamten von der LGS beanspruchten Fläche und Nebenflächen (z.B. für Verkehrsanlagen), in dem Zustand jeweils a) vor den ersten Herstellungsmaßnahmen (z.B. der das Eingangsbild der Internetseite der Stadt Höxter prägenden Uferbepflanzung), b) während der Öffnungsphase der LGS und c) nach erfolgtem Rückbau dargestellt und unter ökologischen Gesichtspunkten verglichen und bilanziert wird, 5. des Ökologieverträglichkeitsgutachtens der geplanten ufernahen Bebauung im stadtnahen Bereich unterhalb der Weserbrücke mit einer langen Betonsitzgelegenheit mit den dort und weiter flussabwärts vorhandenen Überschwemmungsschutzbaumaßnahmen. Im Hinblick auf die wiederholten taktischen Verzögerungs- und Verschleierungsversuche in diversen Sitzungen und Besprechungen zu Ziff. 1 und der aktuellen Situation zu Ziff. 5 auch ohne besondere Coronapandemieeinflüsse sowie der fortschreitenden Planungs- und Baumaßnahmen eilt die Angelegenheit. Deshalb wird um bevorzugte Bearbeitung gebeten. Sollte die Zurverfügungstellung in Papierform zu beschwerlich sein, kommt auch eine Übermittlung der angefragten Informationen auf dem elektronischen Weg in Betracht, und zwar an o.g. Emailadresse, oder hilfsweise die vorbereitete Akteneinsicht vor Ort mit der Möglichkeit der Kopierung der relevanten Daten in Betracht. Aus Datenschutzgründen reichen – im Übrigen vollständige – Auszüge aus; personenbezogene Daten müssen nicht mitgeteilt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannek Wolf Anfragenr: 228452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228452/ Postanschrift Jannek Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Jannek Wolf
Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Informationen aus gegebenem Anlass“…
An Kommunalverwaltung Höxter Details
Von
Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Betreff
AW: Antrag auf Informationen aus gegebenem Anlass [#228452]
Datum
31. Oktober 2021 14:38
An
Kommunalverwaltung Höxter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Informationen aus gegebenem Anlass“ vom 16.09.2021 (#228452) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jannek Wolf Anfragenr: 228452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228452/ Postanschrift Jannek Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jannek Wolf
Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Antrag auf Informationen nach dem IFG NW aus 09/2021
An Kommunalverwaltung Höxter Details
Von
Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationen nach dem IFG NW aus 09/2021
Datum
17. März 2022
An
Kommunalverwaltung Höxter
Status

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Jannek Wolf
Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Minden Details
Von
Jannek Wolf (Interessengemeinschaft Grün statt Grau '23)
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
11. April 2022
An
Verwaltungsgericht Minden
Status