Antrag auf Informationen aus gegebenem Anlass
Unter Hinweis auf die öffentlichen Verhandlungen in diversen Sitzungen des Rates der Stadt Höxter und insbesondere des Planungs- und Umweltausschusses vom 19.09.2018 und 09.09.2021 sowie unter Berufung auf §§ 2 und 5 IFG NRW – i.V.m. dem Öffentlichkeitsgebot des § 48 Abs. 2 S. 1 GO NRW – beantragen wir zur Schließung von dort aufgetretenen Informationslücken um kostenfreie Übersendung in Papierform einschließlich vorhandener Begleitunterlagen, Anträgen, Stellungnahmen sowie sonstigen Unterlagen
1. des im Protokoll der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 19.9.2018 (S.5, Z. 43) erwähnten Bodengutachten bzgl. Des von der Stadt erworbenen Areals Sägewerk Corvey,
2. der abgeschlossenen Verträge über durchgeführte oder bevorstehende Abbrucharbeiten auf diesem Areal einschließlich Abrechnungen über Entsorgungsleistungen der aufgefundenen Altlasten und Sondermüllanteilen sowie einschließlich relevanter Nebenabreden und Sonderklauseln,
3. des Kaufvertrags über das das angesprochene Areal insbesondere zu dem Themenkreis Zustandsveränderung nach Übernahme des Grundstücks durch die Stadt Höxter und vor Rückübertragung,
4. des Ökologiebilanzgutachtens hinsichtlich der gesamten von der LGS beanspruchten Fläche und Nebenflächen (z.B. für Verkehrsanlagen), in dem Zustand jeweils a) vor den ersten Herstellungsmaßnahmen (z.B. der das Eingangsbild der Internetseite der Stadt Höxter prägenden Uferbepflanzung), b) während der Öffnungsphase der LGS und c) nach erfolgtem Rückbau dargestellt und unter ökologischen Gesichtspunkten verglichen und bilanziert wird,
5. des Ökologieverträglichkeitsgutachtens der geplanten ufernahen Bebauung im stadtnahen Bereich unterhalb der Weserbrücke mit einer langen Betonsitzgelegenheit mit den dort und weiter flussabwärts vorhandenen Überschwemmungsschutzbaumaßnahmen.
Im Hinblick auf die wiederholten taktischen Verzögerungs- und Verschleierungsversuche in diversen Sitzungen und Besprechungen zu Ziff. 1 und der aktuellen Situation zu Ziff. 5 auch ohne besondere Coronapandemieeinflüsse sowie der fortschreitenden Planungs- und Baumaßnahmen eilt die Angelegenheit. Deshalb wird um bevorzugte Bearbeitung gebeten.
Sollte die Zurverfügungstellung in Papierform zu beschwerlich sein, kommt auch eine Übermittlung der angefragten Informationen auf dem elektronischen Weg in Betracht, und zwar an o.g. Emailadresse, oder hilfsweise die vorbereitete Akteneinsicht vor Ort mit der Möglichkeit der Kopierung der relevanten Daten in Betracht.
Aus Datenschutzgründen reichen – im Übrigen vollständige – Auszüge aus; personenbezogene Daten müssen nicht mitgeteilt werden.
Ergebnis der Anfrage
Bisher (Stand 31.10.2021) ist keine Antwort auf diese Anfrage eingegangen.
Am Montag 18.10.21 erfolgte ein Termin zur Einsicht des unter Punkt 1. angefragten Bodengutachtens seitens der Stadtverwaltung Höxter. Bei diesem Termin durften weder Notizen noch Fotos gemacht werden. In den gezeigten Ergebnissen der Bodenanalyse wurden keine erhöhten Schadstoffwerte festgestellt.
Da betreffende Bodenanalyseergebnisse nach meinem Verständnis dem IFG unterliegen, habe ich heute, 13 Tage nach der gesetzlichen Antwortfrist, eine Erinnerung an die Stadtverwaltung gesendet.
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. September 2021
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19. Oktober 2021
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