Verwendung von YouTube im Blick der Datenschutzkonvention 108 des Europarats

Sehr geehrte Damen und Herren,

es erstaunt mich, auf der Webseite des BMI unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/videos/DE/themen/verfassung/europ-datenschutztag.html ausgerechnet einen Beitrag "Videomitschnitt der Online-Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag 2021 - 40. Jahrestag der Datenschutzkonvention 108 des Europarats
Transborder transfers: Herausforderungen des internationalen Datentransfers aus Sicht der Datenschutzkonvention 108+ und der DSGVO"
zu finden und dazu YouTube aufrufen zu müssen. Sollte das BMI nicht in Anbetracht des Themas und generell auf die Nutzung der Datenkrake Google verzichten?

Da sagt doch Stephan Mayer, parlamentarischer Staatsekretär des BMIs, um 10:30, dass "..der Staat die Verpflichtung hat, die Privatsphäre .. jedes einzelnen in größtmöglicher Weise zu schützen". Dem kann ich nur zustimmen.

Ich habe mir dann auch mal die Datenschutzerklärung unter
https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html;jsessionid=9E4A8483C6D16F5C755D06914103F6CF.2_cid287 angesehen.

"auf der es die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit informiert und der Öffentlichkeit niedrigschwellig Informationen zur Verfügung stellt"

Niedrigschwellig - was soll das heißen? Wir bezahlen nicht mit Geld sondern mir unseren Daten? Und das obwohl wir das BMI ja schon mit unseren Steuern finanzieren?

"Darüber hinaus machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die vom BMI auf der Webseite eingebundenen Diensteanbieter Twitter und YouTube bei der aktiven Nutzung dieser Dienste, wie dem Abspielen eines Videos auf der Webseite, Daten der BMI-Webseitenbesucher entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abspeichern und für ihre geschäftlichen Zwecke nutzen. Das BMI hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. "

Genau weil das BMI auf Twitter und YouTube keinen Einfluss hat, sollte es im Rahmen seiner Informationen - und im Einklang mit dem Statement von Herrn Mayer - auf diese Dienste nach Möglichkeit verzichten. Bei Twitter mag es keine Alternativen geben, bei YouTube gibt es die bestimmt.

Und damit das auch eine formale Anfrage nach dem IFG wird: welche Überlegungen hat das BMI oder der Datenschutzbeauftragte angestellt, die Verwendung von Twitter oder YouTube als DSGVO-konform bzw. zur Datenschutzkonvention 108 des Europarats anzusehen. Entsprechende Dokumente bitte ich zu veröffentlichen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

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  • Datum
    17. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
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Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, es erstaunt mich, auf der Webseite des BMI unter https://www.bmi.bund.de/SharedDoc…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Verwendung von YouTube im Blick der Datenschutzkonvention 108 des Europarats [#228499]
Datum
17. September 2021 14:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, es erstaunt mich, auf der Webseite des BMI unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/videos/DE/themen/verfassung/europ-datenschutztag.html ausgerechnet einen Beitrag "Videomitschnitt der Online-Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag 2021 - 40. Jahrestag der Datenschutzkonvention 108 des Europarats Transborder transfers: Herausforderungen des internationalen Datentransfers aus Sicht der Datenschutzkonvention 108+ und der DSGVO" zu finden und dazu YouTube aufrufen zu müssen. Sollte das BMI nicht in Anbetracht des Themas und generell auf die Nutzung der Datenkrake Google verzichten? Da sagt doch Stephan Mayer, parlamentarischer Staatsekretär des BMIs, um 10:30, dass "..der Staat die Verpflichtung hat, die Privatsphäre .. jedes einzelnen in größtmöglicher Weise zu schützen". Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe mir dann auch mal die Datenschutzerklärung unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html;jsessionid=9E4A8483C6D16F5C755D06914103F6CF.2_cid287 angesehen. "auf der es die Öffentlichkeit über seine Tätigkeit informiert und der Öffentlichkeit niedrigschwellig Informationen zur Verfügung stellt" Niedrigschwellig - was soll das heißen? Wir bezahlen nicht mit Geld sondern mir unseren Daten? Und das obwohl wir das BMI ja schon mit unseren Steuern finanzieren? "Darüber hinaus machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die vom BMI auf der Webseite eingebundenen Diensteanbieter Twitter und YouTube bei der aktiven Nutzung dieser Dienste, wie dem Abspielen eines Videos auf der Webseite, Daten der BMI-Webseitenbesucher entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abspeichern und für ihre geschäftlichen Zwecke nutzen. Das BMI hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. " Genau weil das BMI auf Twitter und YouTube keinen Einfluss hat, sollte es im Rahmen seiner Informationen - und im Einklang mit dem Statement von Herrn Mayer - auf diese Dienste nach Möglichkeit verzichten. Bei Twitter mag es keine Alternativen geben, bei YouTube gibt es die bestimmt. Und damit das auch eine formale Anfrage nach dem IFG wird: welche Überlegungen hat das BMI oder der Datenschutzbeauftragte angestellt, die Verwendung von Twitter oder YouTube als DSGVO-konform bzw. zur Datenschutzkonvention 108 des Europarats anzusehen. Entsprechende Dokumente bitte ich zu veröffentlichen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
"Ihrem Antrag entsprechende Unterlagen liegen dem BMI nicht vor." Sollten aber.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Verwendung von YouTube im Blick der Datenschutzkonvention 108 des Europarats
Datum
28. September 2021
Status
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"Ihrem Antrag entsprechende Unterlagen liegen dem BMI nicht vor." Sollten aber.
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will die Tatsache ausnutzen, dass das BfDI sowohl Beschwerdeinstanz für das IF…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verwendung von YouTube im Blick der Datenschutzkonvention 108 des Europarats“ [#228499]
Datum
30. September 2021 15:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will die Tatsache ausnutzen, dass das BfDI sowohl Beschwerdeinstanz für das IFG als auch für den Datenschutz ist. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/228499/ Ich bin der Meinung, dass da BMI hier seiner Verflichtung als Verantwortlicher für die Datenvearbeitung nicht gerecht wird, weil es die Nutzer - die es im Rahmen seiner Informationspflichten informieren soll (Art 5 (1) c) gewissermaßen nötigt, Daten an Google oder andere zu ermitteln. Meiner Meinung nach muss es möglich sein, auf die Informationen zuzugreifen ohne dabei auf andere Verantwortliche - insbesondere solche mit fragwürdigen Praktiken - zurückzugreifen. Daher möchte ich mich hiermit nach Art 77 (1) DSGVO öffentlich über das BMI beschweren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anhänge: - 228499.pdf - 2021-09-28_1-bmi-28092021.pdf Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
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An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Oktober 2021 13:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 24-501-1 II#9725 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informatio…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 24-501-1 II#9725
Datum
2. November 2021 16:18
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GZ 24-501-1 II#9725 Sehr geehrter Herr Lindenberg, bezüglich Ihrer Eingabe vom 30. September 2021 verweise ich auf das anliegende Schreiben. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 24-501-1 II#9725 [#228499] Sehr << Anrede >> ich bin sehr wo…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 24-501-1 II#9725 [#228499]
Datum
2. November 2021 16:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin sehr wohl betroffen, denn ich konnte viele der Informationen des BMIs genau nicht auf andere Weise zur Kenntnis nehmen, als dadurch, dass ich Youtube "erlauben" musste, Daten über mich zu sammeln. Falls das durch den Ausdruck "Beschwerdeinstanz" nicht klar wurde - ich möchte mich ausdrücklich über das BMI beschweren, denn es muss möglich sein, den gesetzlichen Informationsauftrag des BMI auch ohne Nötigung zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 24-501-1 II#9725 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informatio…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 24-501-1 II#9725
Datum
9. November 2021 13:15
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
813 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GZ 24-501-1 II#9725 Sehr geehrter Herr Lindenberg, bzgl. Ihre Eingabe vom 30. September 2021 und Ihrer ergänzenden E-Mail vom 2. November 2021 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Eingabe als Beschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung weiterbearbeiten werde, da Sie angeben, selbst Betroffener zu sein. Ich komme unaufgefordert wieder auf Sie zurück und bitte Sie bis dahin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 24-501-1 II#9725 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informatio…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 24-501-1 II#9725
Datum
21. Januar 2022 15:25
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
813 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GZ 24-501-1 II#9725 Sehr geehrter Herr Lindenberg, bezüglich Ihrer Eingabe vom 30. September 2021 verweise ich auf das anliegende Schreiben. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 23-501-1 II#9725 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informatio…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz im Bereich Telemedien GZ 23-501-1 II#9725
Datum
11. April 2022 08:38
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GZ 23-501-1 II#9725 Sehr geehrter Herr Lindenberg, bezüglich Ihrer Eingabe vom 30. September 2021 verweise ich auf das anliegende Schreiben. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Beschwerde vom 30. September 2021 - Az. 23-501-1 II#9725 Sehr geehrter Herr Lindenberg, angehängtes Schreibe…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Beschwerde vom 30. September 2021 - Az. 23-501-1 II#9725
Datum
6. Juli 2022 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, angehängtes Schreiben übersende ich Ihnen im Namen von Herrn Moritz mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Ihre Beschwerde vom 30. September 2021 - Az. 23-501-1 II#9725 [#228499]
Sehr << Anrede >> vielen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Ihre Beschwerde vom 30. September 2021 - Az. 23-501-1 II#9725 [#228499]
Datum
6. Juli 2022 22:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese erfreuliche Nachricht. Hat das BMI Ihnen gegenüber einen Zeitplan genannt, bis wann Youtube auf den Seiten des BMIs nicht mehr verwendet wird? Und werden Sie alle Bundesbehörden auffordern, auf Youtube zu verzichten? Aktuell meldet die Google-Suche bei der Anfrage "youtube site:bund.de" etwa 74200 Treffer. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Ihre Beschwerde vom 30. September 2021 - Az. 23-501-1 II#9725 [#228499]
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mö…
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Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Ihre Beschwerde vom 30. September 2021 - Az. 23-501-1 II#9725 [#228499]
Datum
4. Oktober 2022 13:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an meine Nachfrage vom 6. Juli erinnern, ob die Verwendung von Youtube konsequent ausgemerzt wird. Google meldet heute ca 87.600 Treffer für "youtube site:bund.de", d.h. es wurden mehr statt weniger. Um dieser Nachfrage Nachdruck zu verschaffen möchte ich mich hiermit (erneut) beschweren über das BMI (bmi.bund.de) mit noch rund 600 Treffern, das BMF (bundesfinanzministerium.de) mit mehr als 4 Millionen Treffern, und den Bundesrat (bundesrat.de) mit ca 6000 Treffern. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg
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Meine Nachfrage vom 6.7. und Beschwerden vom 4.10. [#228499] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an https:/…
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Von
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Betreff
Meine Nachfrage vom 6.7. und Beschwerden vom 4.10. [#228499]
Datum
7. Dezember 2022 14:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-von-youtube-im-blick-der-datenschutzkonvention-108-des-europarats/#nachricht-712506 und https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-von-youtube-im-blick-der-datenschutzkonvention-108-des-europarats/#nachricht-737698 erinnern, für die ich keine Eingangsbestätigungen erhalten habe. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Meine Nachfrage vom 6.7. und Beschwerden vom 4.10. [#228499] Geschäftszeichen: 23-501-1 II#9725 Sehr geehrter…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Meine Nachfrage vom 6.7. und Beschwerden vom 4.10. [#228499]
Datum
12. Dezember 2022 09:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihrebeschwerdevom30-september2021-az.eml
317,1 KB
Geschäftszeichen: 23-501-1 II#9725 Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 07. Dezember 2022, in der Sie die Mitteilung eines neuen Sachstandes wünschen. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen dass Sie am 06.07.2022 einen abschließenden Bescheid erhalten haben. Ich habe diesen meiner E-Mail-Nachricht erneut beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Meine Nachfrage vom 6.7. und Beschwerden vom 4.10. [#228499] Guten Tag Frau Remscheid, der Bescheid vom 06.07…
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Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Meine Nachfrage vom 6.7. und Beschwerden vom 4.10. [#228499]
Datum
12. Dezember 2022 10:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Remscheid, der Bescheid vom 06.07.2022 schließt meine Beschwerde vom 30.09.2021 ab, beantwortet aber nicht meine danach gestellte Nachfrage vom 06.07.2022 und meine Beschwerden vom 4.10.2022. Muss ich dazu eine neue Anfrage stellen? Oder per klassischer Email? Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz bei Telemedien; Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2022 Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz bei Telemedien; Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2022
Datum
30. Dezember 2022 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Dezember 2022. Ihre Eingabe vom 4. Oktober 2022 habe ich als ergänzenden Hinweis zum abgeschlossenen Vorgang gewertet. Um die Eingabe als Beschwerde zu werten, konkretisieren Sie bitte den Sachverhalt und senden Sie mir den substantiierten Sachverhalt (konkrete URL mit Youtube-Einbindung) per E-Mail (<<E-Mail-Adresse>>) oder über das Beschwerdeformular (bfdi.bund.de --> Kontakt --> Beschwerdeformular) zu. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Datenschutz bei Telemedien; Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2022 [#228499] Guten Tag [geschwärzt], wie ich scho…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Datenschutz bei Telemedien; Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2022 [#228499]
Datum
30. Dezember 2022 16:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag [geschwärzt], wie ich schon geschrieben hatte, lassen sich passende URLs zumindest beim BMI und Bundesrat ganz leicht über eine Suchmaschine finden. Hier drei Beispiele beim BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/videos/DE/top-themen/elster.html https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/buergerschaftliches-engagement/kampagnen-videos/kampagnen-videos.html https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/videos/Webs/PA/DE/informationsfilme/rohrpost-podcast-richter_05.html Viele dieser Seiten rufen auch noch andere Google-APIs. Analog beim Bundesrat: https://www.bundesrat.de/EN/homepage/homepage-node.html und dort der Link "The Bundesrat - remit, composition, working method - briefly explained" https://www.bundesrat.de/SharedDocs/externelinks/EN/videos/bundesrat-aufgaben-zusammensetzung-arbeitsweise-en.html?nn=5152542 https://www.bundesrat.de/EN/organisation-en/gebaeude-en/gebaeude-node-en.html und dort "The Bundesrat: 16 Länder - one building" ob der Bundesrat englischsprachige Benutzer eher auf Youtube schickt als deutschsprachige - das soll doch bitte der Bundesrat beantworten. Interessant auch die Seite https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html. Der Button "Alle Videos" zeigt auf einen weiteren Amerikaner Microsoft. https://azapp-media-library-frontend-production.azurewebsites.net/category/plenarsitzungen, die Videos dort (z.B. "1029. Sitzung des Bundesrates am 16.12.2022" auf https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html verwenden dann https://vodcdn.de.kaltura.com der auf AWS und damit den dritten GAFA Konzern einbindet. Nein, Apple habe ich noch nicht gefunden. Etwas anders stellt sich eine aktuelle Suche beim Finanzministerium dar. Das Finanzministerium hat seinen Youtube-Kanal in der Navigation, also vermutlich auf allen Seiten, und das erklärt die hohe Trefferzahl insgesamt. Auf https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html schreibt das BMF euphemistisch: "Das BMF bietet die Informationen, die es auf seinen Internetseiten anbietet, auch über soziale Medien an. Aktiv nutzt das BMF gegenwärtig Twitter, Instagram, LinkedIn und YouTube." Leider keine einzige datenschutzfreundliche Plattform, obwohl das mit Mastodon oder einem geeigneten RSS-Feed durchaus könnte. Außerdem schreibt es in der Datenschutzerklärung von Vimeo für Video und Übertragungen. Tatsächlich sind auf den Seiten eingebundene Videos (z.B. auf https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Video/CL_erklaert/Finanzkriminalitaet/finanzkriminalitaet.html) sind mit Links von streamfarm.net (Beispiel: https://c18004-o.l.core.cdn.streamfarm.net/18004initag/ondemand/3706initag/bmf/video/20221019_cl_erklaert_lang_clean_de_hd.mp4) eingebunden, deren Betreiber TV1 ist. Ob TV1 dabei Auftragsverarbeiter oder Dritter ist geht aus der Datenschutzerklärung nicht hervor. Auch finden sich noch Seiten bei denen Youtube zur Live-Übertragung verwendet wurde (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Briefmarken/2021/2021-06-30-PM-sammlermuenze-subpolare-zone-und-polare-zone.html) obwohl schon damals die DSGVO in Kraft und Schrems II entschieden war. Die Aufzeichnung steht immer noch auf Youtube statt bei TV1. Genügt Ihnen das? Ansonsten denke ich, dass die Behörden Ihrer Pflicht nach Artikel 5 DSGVO nachkommen sollten, und darlegen sollten, dass Sie Ihren Informationspflichten datenschutzkonform nachkommen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutz beim Bundesrat und beim Bundesministerium der Finanzen # 12-231 II#1936 Sehr geehrter Herr Lindenberg,…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz beim Bundesrat und beim Bundesministerium der Finanzen # 12-231 II#1936
Datum
21. April 2023 11:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
783,1 KB
Sehr geehrter Herr Lindenberg, das in der Anlage befindliche Dokument sende ich Ihnen ausschließlich elektronisch. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Datenschutz beim Bundesrat und beim Bundesministerium der Finanzen # 12-231 II#1936 - Bundesministerium des In…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Datenschutz beim Bundesrat und beim Bundesministerium der Finanzen # 12-231 II#1936 - Bundesministerium des Inneren und für Heimat [#228499]
Datum
26. April 2023 18:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für diese Informationen. Da Sie das Bundesministerium des Inneren und für Heimat nicht erwähnen - tut sich auch da etwas? Und kann sich der BfDI vielleicht entschließen, eine allgemeine Empfehlung für alle Bundesbehörden auszusprechen? Vielen Dank und viele Grüße Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411
Datum
28. April 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] Sehr << Anrede >> leider mu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499]
Datum
30. Mai 2023 18:41
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr << Anrede >> leider muss ich feststellen, dass das BMI auch heute - fast 11 Monate nach Stattgabe der 1. Beschwerde unter 23-501-1 II#9725 und rund einen Monat nach Stattgabe der 2. Beschwerde - immer noch acht Videos auf YouTube: bmi.bund.de/www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/05/demokratiefoerdergesetz.html bmi.bund.de/www.bmi.bund.de/SharedDocs/behoerden/DE/bbk.html bmi.bund.de/www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/polizei-und-rettungskraefte/polizei-und-rettungskraefte-node.html bmi.bund.de/www.bmi.bund.de/EN/topics/migration/law-on-foreigners/return-policy/general-overview-of-return/general-overview-of-return-policy-node.html bmi.bund.de/www.bmi.bund.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/agile-methoden/digitalisierungslabore/digitalisierungslabore-node.html methoden/digitalisierungslabore/digitalisierungslabore-node.html (2 Videos) bmi.bund.de/www.bmi.bund.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html bmi.bund.de/www.bmi.bund.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html Darüberhinaus hat es auf jeder Seite in der deutschen und englischen Navigation einen Link auf den Youtube-Kanal statt auf die eigene Mediathek. Es scheint auch Informationsvideos wie z.B. "Was macht eigentlich das Onlinezugangsgesetz?" nur auf Youtube statt auch auf seiner eigenen Webseite zu veröffentlichen. Ich halte beides für DSGVO widrig und lege daher erneut Beschwerde gegen das BMI ein. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/
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Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] # 16-206 II#1411 Der Bundesbeauftragte für d…
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Betreff
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] # 16-206 II#1411
Datum
2. Juni 2023 11:01
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenverg, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
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Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
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Betreff
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411
Datum
9. Juni 2023 15:54
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
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An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
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AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499]
Datum
9. Juni 2023 16:38
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese Rückmeldung. Ich muss mich dafür entschuldigen, dass ich die URLs direkt kopiert habe... denn ich habe tatsächlich die komplette Webseite bmi.bund.de auf einem Linux-System heruntergeladen, dann mit Grep nach Videos gesucht und anschließend die 8 Seiten manuell geprüft (damit ich auch wirklich betroffen bin). Beim anschließenden Kopieren habe ich leider vergessen den Präfix bmi.bund.de zu entfernen (der darauf schließen lässt, dass ich nicht nur bmi.bund.de im Fokus habe). Wenn Sie in den 8 URL das initiale bmi.bund.de in bmi.bund.de/www.bmi.bund.de/.. weglassen, dann sollten Sie auf den richtigen Seiten mit Youtube-Videos landen. Hinsichtlich der Einbettung des Youtubekanals - in der Navigationsleiste oben rechts auf jeder Seite des BMIs, Ziel-URL https://www.youtube.com/channel/UCEj9_d1bBphisn1KSv96TZA - hatte ich bereits ausgeführt, dass ich darüber Informationsvideos identifiziert - genannt hatte ich bereits "Was macht eigentlich das Onlinezugangsgesetz?", aktuell zu finden mit einem Click auf Videos oder auch unter der URL https://www.youtube.com/@BMIBund/videos, die nur auf diesem Kanal und nirgends sonst auf der Seite des BMIs datenschutzsparsam gefunden habe und daher über Youtube ansehen musste. Da das Video erst vor zwei Wochen veröffentlicht wurde scheint das BMI seine grundsätzliche Praxis auch nicht geändert zu haben. Das ist im Prinzip der Fall meiner Eingangsbeschwerde vom 30.09.2021, dass das BMI seinem Informationsauftrag nicht datenschutzkonform gerecht wird. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso die neue Beschwerde dazu im Unterschied zu der vom 30.09.2021 nicht berechtigt sein soll. Das Informationsangebot des BMIs, das es in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags anbietet, kann man (immer noch) nicht nutzen ohne sein Interesse auch an Google mitzuteilen. Wenn diese Angaben nicht ausreichend sein sollten, das Angebot des BMIs zu überprüfen und zu beurteilen bitte ich um eine weitere Nachricht dazu. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/
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Datenschutz beim Bundesrat und beim Bundesministerium der Finanzen # 12-231 II#1936 Sehr geehrter Herr Lindenberg,…
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Datenschutz beim Bundesrat und beim Bundesministerium der Finanzen # 12-231 II#1936
Datum
4. Juli 2023 10:44
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geschwärzt
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Sehr geehrter Herr Lindenberg, das in der Anlage befindliche Schreiben sende ich Ihnen ausschließlich elektronisch zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
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Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
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AW: Datenschutz beim Bundesrat und beim Bundesministerium der Finanzen # 12-231 II#1936 [#228499]
Datum
4. Juli 2023 13:38
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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881,6 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider muss ich feststellen, dass die vom Bundesrat für Ende Mai 2023 avisierte Umstellung in meinen Augen nicht zu einem überzeugenden Ende gekommen ist. Zum einen finden sich auf allen Seiten von Bundesrat.de in der Navigation rechts gleich drei U.S. Medien einschließlich Youtube, ohne dass eine datenschutzkonforme Alternative oder auch ein Unrechtsbewusstsein in https://www.bundesrat.de/DE/service/socialmedia/socialmedia-node.html erkennbar ist. Zum anderen finden sich immer noch zahlreiche Links auf youtube einschließlich kommender Videokonferenzen über Youtube. Beispiele finden Sie auf https://www.bundesrat.de/DE/homepage/homepage-node.html, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/22/20220822-podcast_mitwirkung.html, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/termine/DE/praesident/2023-06-28-sch%C3%BClerzeitungswettbewerb.html, Screendumps füge ich bei. Das Bundesfinanzministerium hat zwar anscheinend alle Videos auf seiner Webseite ersetzt, aber auch das BMF macht auf jeder Seite rechts Werbung für insgesamt fünf U.S. Medien (Twitter, Instgramm Youtube, Linked-In, sowie beim Teilen Facebook), und auch hier fehlen datenschutzkonforme Alternativen (Xing ist zwar deutsch aber in meinen Augen nicht datenschutzkonform). Die eigene Mediathek ist zwar in der Navigation, aber lange nicht so prominent und auf https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Soziale-Medien-Themenportale/soziale-medien-themenportale.html nicht als ernsthafte Alternative dargestellt. Für einen Besucher der Webseite ist daher nicht erkennbar, dass die Mediathek gleichwertig ist, eine Möglichkeit "Neuerscheinungen" z.B. über RSS zu abonnieren hat man nicht vorgesehen. Interessant ist auch, dass die verwendete Video-Adresse 4488.cdn.video.taxi je nach DNS-Server mal auf einen einzigen Server bei Hetzner, mal auf Amazon U.S. zeigt (siehe https://www.nslookup.io/domains/4488.cdn.video.taxi/dns-records/). Ich dachte immer, die DSGVO gilt für deutsche Behörden weltweit? Mir ist bekannt, dass im 31. Tätigkeitsbericht die Verwendung von Youtube und Facebook kritisiert wird. Aber den scheinen die Verantwortlichen nicht gelesen oder auf sich bezogen zu haben. Hat es auch ein Rundschreiben an alle Datenschutzbeauftragten von Bundesbehörden gegeben? Durch die Presse ging bisher nur Ihr Streit mit dem Bundespresseamt wegen Facebook, von anderen Sozialen Medien oder anderen Behörden habe ich bisher nichts gelesen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anhänge: - 2023-07-04-11-48-41-bundesrat-social-media.png - 2023-07-04-11-36-15-bundesrat-termine-schuelerzeitungswettbewerb-der-laender.png - 2023-07-04-11-34-12-bundesrat-startseite.png Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/
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Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] # 16-206 II#1411 Der Bundesbeauftragte für d…
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Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] # 16-206 II#1411
Datum
17. August 2023 06:31
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenberg, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
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Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] # 16-206 II#1411 Der Bundesbeauftragte für d…
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Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] # 16-206 II#1411
Datum
14. September 2023 12:51
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenberg, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] # 16-206 II#1411 Der Bundesbeauftragte für d…
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Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499] # 16-206 II#1411
Datum
11. Dezember 2023 14:58
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenberg, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411
Datum
31. Januar 2024 19:21
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenberg, in der Anlage finden Sie mein Anhörungsschreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499]
Sehr << Anrede >> bevor ich…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren # 16-206 II#1411 [#228499]
Datum
18. Februar 2024 13:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bevor ich Stellung nehme darf ich Sie nach §29 VwVfG um Akteneinsicht bitten. Da ich über die Sicherheit des Emailserver von FragDenStaat nichts weiß, dürfen Sie die Unterlagen gerne an <<E-Mail-Adresse>> schicken, mein eigener Emailserver unterstützt qualifzierte Tranpsortverschlüsselung. Vielen Dank und viele Grüße Joachim Lindenberg
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lind…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Datum
4. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anschreiben.pdf
387,2 KB
auszug-akteneinsicht-kommunikation-bfdi-bmi.pdf
2,8 MB
auszug-akteneinsicht-kommunikation-bfdi-intern.pdf
2,3 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenberg, anbei finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren, hier: Akteneinsicht # 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr [geschwärz…
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AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren, hier: Akteneinsicht # 16-206 II#1411
Datum
8. März 2024
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Status
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für die Zusendung der Akte und auch dafür, dass Sie ohne Nachfrage auch gleich die Frist für die Anhörung verlängert haben. Wesentlich für das Verständnis erscheint mir das Ergebnis der Prüfungen von Referat 23 in diesem Zusammenhang zu sein, auf die Sie in Ihrer internen Mail am 22.01.2024 18:24 mit "vorläufige Kurzeinschätzung" Bezug nehmen. Können Sie mir die bitte auch zukommen lassen? Vielleicht gibt es inzwischen auch eine endgültige Version davon? Vielen Dank und viele Grüße [geschwärzt]
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Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren, hier: Hinweis # 16-206 II#1411 Der Bundesbeauftragte für den Datenschu…
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Briefpost
Betreff
Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren, hier: Hinweis # 16-206 II#1411
Datum
12. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr Lindenberg, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. März 2024. Ich stelle klar, dass ich mich auf die E-Mail vom 23. November 2023 21:51 bezogen habe. Die von Ihnen vorgebrachten Aspekte werde ich in meine Entscheidungsfindung einbeziehen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit innerhalb der gesetzten Frist Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Joachim Lindenberg
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AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren, hier: Hinweis # 16-206 II#1411 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vi…
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Via
Briefpost
Betreff
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren, hier: Hinweis # 16-206 II#1411
Datum
12. März 2024
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für diese Klarstellung. Und die dort angesprochene Meinungsbildung und Bewertung ist auch drei Monate später nicht abgeschlossen? Vielen Dank und viele Grüße [geschwärzt]

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Joachim Lindenberg
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Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
AW: Datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren, hier: Hinweis # 16-206 II#1411 [#228499]
Datum
21. März 2024 13:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist bedauerlich, dass Sie im Rahmen der Akteneinsicht nur Bruchstücke des Meinungsbilds im BfDI offengelegt haben. Dass es einen Grundsatz der Aktenklarheit und -wahrheit gibt - das kann ich hier nicht erkennen. Zumal Referat 23 in diese Beschwerde erstmalig im April 2022 mit Aktenzeichen 23-501-1 II#9725, also vor fast zwei Jahren eingebunden war, und damit genügend Zeit gehabt hätte sich eine Meinung zu bilden, auch wenn ein Mitarbeiter dann Mal drei Wochen abwesend ist. Sie schreiben in Ihrer Anhörung im wesentlichen, dass die Links auf Inhalte eines anderen Verantwortlichen zeigen, und damit zulässig seien, weil das BMI die Verantwortung dafür nicht trage. Offen bleibt für mich, ob Sie dabei den anderen Verantwortlichen mit Google, dem Bundesfamilienministerium oder ggfs. einer andere öffentliche Stelle identifizieren. 1) Google: hier greift meine ursprüngliche Argumentation aus https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-von-youtube-im-blick-der-datenschutzkonvention-108-des-europarats/#nachricht-633805, dass eine Einrichtung des Bundes ihre Informationspflichten nicht mit einer Datenkrake erfüllen sollte, und das gilt meines Erachtens auch zwischen Schrems II und III unter Berücksichtigung des EU-U.S. Data Privacy Framework, denn es ergibt sich bereits aus Artikel 5 Abs. 1 lit. c sowie den Artikeln 24 und 25, dass eine Datenkrake bei Informationsangeboten öffentlicher Stellen außen vor bleiben sollte. Selbstverständlich kann man das auch von privaten Einrichtungen erwarten, aber wenn noch nicht einmal öffentliche Einrichtungen den Datenschutz ernstnehmen, warum dann private? 2) Bundesfamilienministerium oder andere öffentliche Stellen: hier greift meine bis heute unbeantwortete Frage vom 06.07.2022, "werden Sie alle Bundesbehörden auffordern, auf Youtube zu verzichten?" (https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-von-youtube-im-blick-der-datenschutzkonvention-108-des-europarats/#nachricht-71250699). Offen gesagt finde ich es absurd, dass ich für jede Einrichtung getrennt Beschwerde einreichen muss. Auch mein Nachfassen in https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-von-youtube-im-blick-der-datenschutzkonvention-108-des-europarats/#nachricht-759412 hat ganz offensichtlich nicht geholfen. Ich darf diese Beschwerde wegen Verwendung von Youtube auf das Bundesfamilienministerium erweitern. Und damit Sie nicht meine Betroffenheit in Frage stellen: dem Link vom BMI zum Youtube-Video des Bundesfamilienministeriums bin ich tatsächlich gefolgt. Unter Berücksichtigung dieser Fallkonstellation sind meiner Auffassung nach Links auf Youtube generell unnötig zur Erfüllung der Informationspflichten einer Einrichtung des Bundes, oder allenfalls dann wenn auf ein Video nicht öffentlicher Einrichtungen verwiesen wird. Es ist erschreckend, wie wenig ernst Einrichtungen des Bundes den Datenschutz nehmen, und dass der BfDI das mit teilweise absurden Argumenten unterstützt anstelle den Datenschutz durchzusetzen wie es seine Aufgabe nach Artikel 57 Abs. 1 DSGVO wäre. Oder aussitzt, wie bei den Beschwerden 12-231 II#1936. Sie werden das vermutlich als Polemik abtun und ich darf anworten "falsch, Realsatire". Vielen Dank und viele Grüße Joachim Lindenberg Anfragenr: 228499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228499/