Kontrollbericht zu Cherie Bier Bar, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cherie Bier Bar
Am Marstall 7
30159 Hannover

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Betrieb geschlossen, daher keine Auskunft

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Sven Rautmann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Sven Rautmann
Betreff
Kontrollbericht zu Cherie Bier Bar, Hannover [#228557]
Datum
19. September 2021 17:15
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cherie Bier Bar Am Marstall 7 30159 Hannover 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Rautmann Anfragenr: 228557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228557/ Postanschrift Sven Rautmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Rautmann
Sven Rautmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Cherie Bier Bar, Hannover“ …
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Sven Rautmann
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Cherie Bier Bar, Hannover [#228557]
Datum
3. November 2021 16:27
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Cherie Bier Bar, Hannover“ vom 19.09.2021 (#228557) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Rautmann <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 228557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228557/ Postanschrift Sven Rautmann << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Rautmann, der Betrieb, zu dem Sie Auskunft verlangen, ist abgemeldet. Wünschen Sie weiterhin A…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Cherie Bier Bar, Hannover [#228557]
Datum
10. November 2021 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rautmann, der Betrieb, zu dem Sie Auskunft verlangen, ist abgemeldet. Wünschen Sie weiterhin Auskunft oder hat sich Ihre Anfrage damit erledigt? Bitte teilen Sie uns bis zum 24.11.2021 mit, gern auch als Antwort auf diese Mail, ob Sie die Anfrage aufrecht erhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Rautmann
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne würde ich meine Anfrage aufrechterhalten. Au…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Sven Rautmann
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Cherie Bier Bar, Hannover [#228557 [#228557]
Datum
15. November 2021 14:02
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne würde ich meine Anfrage aufrechterhalten. Auch, wenn der Betrieb bereits abgemeldet ist. Mit freundlichen Grüßen Sven Rautmann Anfragenr: 228557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228557/ Postanschrift Sven Rautmann << Adresse entfernt >>