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Verträge und Nutzungsbedingungen mit Cyclomedia

Die Verträge und Nutzungsbedingungen die mit der CycloMedia GmbH geschlossen werden.

Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse dürfen geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    160,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Verträge und Nutzungsbedingungen mit Cyclomedia [#228579]
Datum
20. September 2021 10:46
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verträge und Nutzungsbedingungen die mit der CycloMedia GmbH geschlossen werden. Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228579/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in gerne bestätigen wir den Eingang Ihres Antrag vom 20.09.2021 auf Aktenauskunft nach § 3 Abs…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: IFG-Antrag: Verträge und Nutzungsbedingungen mit Cyclomedia [FragdenStaat-#228579]
Datum
12. Oktober 2021 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätigen wir den Eingang Ihres Antrag vom 20.09.2021 auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem unter Berücksichtigung vorzunehmender Schwärzungen personenbezogener Daten und Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen entsprochen werden kann. Die Aktenauskunft ist nach § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Gemäß § 16 Satz 2 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung (GebBtrG BE) anzuwenden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG BE nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Nach Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff. 2 dieses Gebührenverzeichnisses beträgt die Rahmengebühr für die Gewährung von Akteneinsicht bei einer Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind, zwischen 100,00 und 250,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt somit 175,00 EUR. Die Akteneinsicht wäre im vorliegenden Fall als Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, zu qualifizieren weil geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind. Entsprechendes gilt für die Aktenauskunft. Dabei ist nach § 5 VGebO die Rahmengebühr zu bemessen nach der Bedeutung des Gegenstands und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten, nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben, sowie nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners. Es wird von einem Stundenaufwand von letztlich zumindest 3 Stunden ausgegangen. Der wirtschaftliche Nutzen der Akteneinsicht wird als über dem Durchschnitt liegend eingeschätzt, da es sich um den Zuschlag einer europaweiten Ausschreibung und ein maßgebliches Projekt des Berliner Senats im Rahmen der Umsetzung seines Verkehrskonzepts handelt. Es wäre daher angemessen, die Rahmengebühr vorliegend auf 190,00 EUR festzusetzen. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind hier nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass eine Verwaltungsgebühr in dieser Höhe keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Nach Tarifstelle 1004 lit. d) des Gebührenverzeichnisses beträgt die Gebühr für die im Zusammenhang mit der Akteneinsicht angefertigten Fotokopien 0,15 EUR je Fotokopie. Wir würden jedoch den für Sie günstigeren Weg der elektronischen Übermittlung wählen, so dass, sollten Sie nicht etwas anderes wünschen, keine zusätzlichen Kopierkosten anfallen würden. Ich bitte um Mitteilung bis zum 25.10.2021, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Informationen zu den Gebühren. Ich möchte meinen Antrag auch mi…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Verträge und Nutzungsbedingungen mit Cyclomedia [FragdenStaat-#228579] [#228579]
Datum
14. Oktober 2021 12:24
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Informationen zu den Gebühren. Ich möchte meinen Antrag auch mit diesen Gebühren aufrecht erhalten, würde sie allerdings bitten, Ihren Ermessensspielraum zu nutzen und auf meine wirtschaftliche Situation als studierende Person Rücksicht zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228579/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie die beigefügte Anlagen zur Beantwortung Ihres Antrags auf Aktenauskunft …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Verträge und Nutzungsbedingungen mit Cyclomedia [FragdenStaat-#228579] [#228579]
Datum
17. November 2021 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie die beigefügte Anlagen zur Beantwortung Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen