Sicherheit des Bürgerportals

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss leider in Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-8/ feststellen, dass das IFG in Nordrhein-Westfalen eine mir unerklärliche Lücke aufmacht.

Da Sie bestimmt aufgeschlossen gegenüber der Informationsfreiheit sind und auch die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten der öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen haben, möchte ich Sie fragen, ob Sie die Datenverarbeitung in den Bürgerportalen bereits einer Prüfung unterzogen haben oder nicht, und falls ja ob dabei Mängel festgestellt wurde. Ich würde eigentlich erwarten oder hoffen, dass ein Maßnahmenkatalog nach Standard-Datenschutzmodell erstellt und umgesetzt wird.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss leider in…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
Sicherheit des Bürgerportals [#228603]
Datum
20. September 2021 17:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss leider in Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-8/ feststellen, dass das IFG in Nordrhein-Westfalen eine mir unerklärliche Lücke aufmacht. Da Sie bestimmt aufgeschlossen gegenüber der Informationsfreiheit sind und auch die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten der öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen haben, möchte ich Sie fragen, ob Sie die Datenverarbeitung in den Bürgerportalen bereits einer Prüfung unterzogen haben oder nicht, und falls ja ob dabei Mängel festgestellt wurde. Ich würde eigentlich erwarten oder hoffen, dass ein Maßnahmenkatalog nach Standard-Datenschutzmodell erstellt und umgesetzt wird. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Veronika Maier Anfragenr: 228603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228603/ Postanschrift Veronika Maier << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sicherheit des Bürgerportals [#228603]
Datum
21. September 2021 06:28
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW; Aktenzeichen 201.6.0 - 7708/21; Bearbeiterin Frau Gersching Sehr geehrte Frau Maier, …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW; Aktenzeichen 201.6.0 - 7708/21; Bearbeiterin Frau Gersching
Datum
18. Oktober 2021 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Maier, die Datenverarbeitung in Portalen wurde von der LDI NRW nicht geprüft. Die LDI NRW wurde aber von den zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen über die Erstellung bzw. Änderung verschiedener Regelungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung in Portalen unterrichtet und hat zu diesen Stellungnahmen abgegeben. Sofern sich Ihr Antrag auch auf diese Informationen richtet, wird um konkreten Hinweis gebeten, auf welches (Gesetzes-)Vorhaben Sie sich beziehen. Dabei ist zu erwähnen, dass die LDI NRW nur bei Landesvorschriften beteiligt wird. Die Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten – IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (PVV) ist eine Bundesvorschrift, die von der LDI NRW nicht geprüft wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW; Aktenzeichen 201.6.0 - 7708/21; Bearbeiterin Frau Gersching [#228603] Sehr geehrt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW; Aktenzeichen 201.6.0 - 7708/21; Bearbeiterin Frau Gersching [#228603]
Datum
19. Oktober 2021 18:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aber die LDI ist doch zuständig für eine Prüfung der Verwaltungsportal NRW (https://www.land.nrw) nach dem OZG? Ich möchte anregen, dass Sie prüfen und das Ergebnis veröffentlichen, denn ich habe nicht den Eindruck, dass bei den Verwaltungsportalen ein angemessenes Datenschutzniveau erreicht wird. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 228603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228603/