Erkrankungsquote in Quarantäne

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr << Antragsteller:in >>

Bitte teilen Sie mir mit, wieviele der vom Gesundheitsamt Halle in Quarantäne geschickten Bürger während der Isolationszeit tatsächlich an Covid-19 erkrankt sind. Sie können für Ihre Antwort Zeiträume so wählen, wie Ihnen die Daten vorliegen, also beispielsweise wöchentlich, monatlich oder jährlich.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Ergebnisse sind nach Monaten aufgeschlüsselt. Leider sind darin nicht die Erkrankten, wie angefragt, zu sehen, sondern lediglich die während der Absonderung positiv PCR-getesteten. Also nicht einmal die tatsächlich infizierten. Leider hat der Richter entgegen meinem Antrag in der mündlichen Verhandlung nicht meinen Anfragetext in das Urteil übernommen, sondern "erkrankte" in "positiv getestete" uminterpretiert. Das war nun genau, was ich nicht wissen wollte. Ich wollte natürlich "erkrankt" im Sinne von "hat Beschwerden / Symptome" wissen. Tatsächlich haben die abgesonderten diese Information ans Gesundheitsamt übermittelt, aber nicht in vorgeschriebenen Zeitabständen nach Beginn der Absonderung und auch bei weitem nicht alle.

Möglicherweise bekomme ich meine Daten von woanders her. Es könnten bei Krankenkassen oder Arbeitsämtern Daten vorliegen. Dort schlägt sich der Unterschied zwischen "Symptome" und "asymptomatisch" darin nieder, wer die Fehlzeiten bezahlt. "Symptomatisch" gilt nämlich als krank geschrieben und "asymptomatisch" als Absonderung.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. September 2021
  • Frist
    23. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Bitte teilen Sie mir mit, wieviele der vom Gesu…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erkrankungsquote in Quarantäne [#228641]
Datum
21. September 2021 15:37
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Bitte teilen Sie mir mit, wieviele der vom Gesundheitsamt Halle in Quarantäne geschickten Bürger während der Isolationszeit tatsächlich an Covid-19 erkrankt sind. Sie können für Ihre Antwort Zeiträume so wählen, wie Ihnen die Daten vorliegen, also beispielsweise wöchentlich, monatlich oder jährlich. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr Antragsteller/in für die weitere Bearbeitung ist die vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie di…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Erkrankungsquote in Quarantäne [#228641]
Datum
22. September 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für die weitere Bearbeitung ist die vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie die Angabe der korrekten Postanschrift notwendig. Eine anonyme Antragstellung scheidet aus. Von einem Antragsteller darf erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und zu seinem Anliegen steht. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren nicht aus dem Verborgenen heraus geführt werden. Der informationspflichtigen Behörde ist es nicht zumutbar, erst im Rahmen des laufenden Verfahrens, weitere Daten abzufragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Meine Anfrage ist nicht anonym, weil ich meinen Namen und meine E-Mail-Adresse gena…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erkrankungsquote in Quarantäne [#228641]
Datum
26. September 2021 08:22
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Meine Anfrage ist nicht anonym, weil ich meinen Namen und meine E-Mail-Adresse genannt habe. Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage für weitergehende Datenerhebung mit und übersenden Sie mir dazu eine Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Kosten für Anfrage Gesundheitsamt stellt Kosten von 500€ in Aussicht.
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Kosten für Anfrage
Datum
9. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Gesundheitsamt stellt Kosten von 500€ in Aussicht.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erkranksquote in Quarantäne [#228641] Sehr << Anrede >> Ich benötige keine Analyse Ihrerseits. Se…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erkranksquote in Quarantäne [#228641]
Datum
20. Februar 2022 19:28
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich benötige keine Analyse Ihrerseits. Senden Sie mir bitte die Rohdaten zu, die Sie aus Survnet erhalten. Wenn Survnet die Fälle tageweise erfasst, dann senden Sie mir bitte die Tagesdaten zu. Die Anfrage sollte somit eine einfache Anfrage im Sinne des IZG und deren Bearbeitung gebührenfrei sein. Bitte senden Sie mir die Daten in einem maschinenlesbaren Standardformat zu (etwa ODS, XLSX oder CSV). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
Verwaltungsgericht Halle
Gerichtliche Stellungnahme von Rechtsabteilung Gesundheitsamt fühlt sich zu Unrecht wegen Untätigkeit verklagt. Be…
Von
Verwaltungsgericht Halle
Via
Briefpost
Betreff
Gerichtliche Stellungnahme von Rechtsabteilung
Datum
3. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Gesundheitsamt fühlt sich zu Unrecht wegen Untätigkeit verklagt. Bezieht sich auf VG Köln.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erkranksquote in Quarantäne [#228641] Sehr << Anrede >> Bis wann kann ich mit der Zusendung der D…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erkranksquote in Quarantäne [#228641]
Datum
10. März 2022 08:31
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bis wann kann ich mit der Zusendung der Daten rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
<< Anfragesteller:in >>
Stellungnahme Kläger Verwaltungsgericht Halle Thüringer Straße 16 06112 Halle Sehr geehrte Damen und Herren! In …
An Verwaltungsgericht Halle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme Kläger
Datum
1. April 2022
An
Verwaltungsgericht Halle
Status
Verwaltungsgericht Halle Thüringer Straße 16 06112 Halle Sehr geehrte Damen und Herren! In der Verwaltungsstreitsache > ... ./. Stadt Halle (Saale), Fachbereich Gesundheit wird wie folgt Stellung genommen: #### 1. Zum Fortgang in der Sache - Am 9. Februar 2022 hat die Beklagte dem Kläger mitgeteilt, dass Auskunft nach kostenpflichtiger Recherche möglich sei. Die Gebühren belaufen sich auf 500€. Siehe Anlage 3 der Beklagten. - Am 20. Februar erwidert der Kläger über die Plattform FragDenStaat: > Ich benötige keine Analyse Ihrerseits. Senden Sie mir bitte die > Rohdaten zu, die Sie aus Survnet erhalten. Wenn Survnet die Fälle > tageweise erfasst, dann senden Sie mir bitte die Tagesdaten zu. > Die Anfrage sollte somit eine einfache Anfrage im Sinne des IZG > und deren Bearbeitung gebührenfrei sein. Bitte senden Sie mir die > Daten in einem maschinenlesbaren Standardformat zu (etwa ODS, XLSX > oder CSV). Auf diese Erwiderung antwortet die Beklagte nicht. - Am 10. März fragt der Kläger erneut über die Plattform FragDenStaat nach: > Bis wann kann ich mit der Zusendung der Daten rechnen? Auch auf diese Nachfrage erhält der Kläger von der Beklagten keine Antwort. #### 2. Darf die Beklagte die Auskunft von der Angabe einer Postadresse abhängig machen? Das von der Beklagten zitierte Urteil vom VG Köln vom 18.03.2021 - 13 K 1189/20 ist hier aus mehreren Gründen nicht einschlägig: 1. In diesem Urteil ging es unter anderem um die Frage, wie die E-Mail-Adresse des Antragstellers beschaffen sein muss, genaugenommen, ob die von FragDenStaat zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse als "privat" gelten kann oder nicht. Eine Postadresse hält auch das VG Köln nicht für notwendig, sofern eine irgendwie als "privat" anzusehende E-Mail-Adresse für die Anfragestellung verwendet wird. Im vorliegenden Fall war die Beschaffenheit der E-Mail-Adresse jedoch nie Streitgegenstand, die Beklagte bestand allein auf der Angabe einer Postadresse. 2. Das Urteil bezieht sich auf das IFG Bund nicht auf das IZG LSA. 3. Es ist noch nicht rechtskräftig. 4. Die Plattform FragDenStaat war bei jenem Verfahren erst nach Klage vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und daher zu einem sehr späten Zeitpunkt beigeladen. Im Ergebnis beruht das Urteil auf einigen nicht zutreffenden Sachannahmen. Zum vorliegenden Fall besser passt das neuere Urteil des VG Augsburg, Au 9 K 21.667, bei dem FragDenStaat selbst Kläger war. Das Gericht stellt fest, dass der Antragssteller seine Privatadresse nicht angeben muss und darüber hinaus (Rd. 38): > "Die Person des Antragstellers ist für die Anspruchsberechtigung > grundsätzlich unerheblich." #### 3. Zur Frage der "privaten E-Mail-Adresse" und der Arbeitsweise von FragDenStaat Die Beklagte behauptet, dass sie anhand einer mit dem Namen des Klägers unterzeichneten E-Mail die Identität des Anfragestellers nicht prüfen könne. Dies trifft zwar zu, erstens ist dies aber gar nicht notwendig, da das IZG ein Jedermannsrecht ist, und zweitens verhält es sich bei einer Postadresse nicht anders. Auch diese kann auf ein Pseudonym an einem Briefkasten im "Niemandsland" ausgestellt sein und das IZG LSA sieht bei IZG-Anfragen keinen Abgleich mit dem Melderegister vor. Die Beklagte verwendet in ihren Schriftsätzen häufig die Formulierung einer anonymen Antragstellung. Der streitgegenständliche Antrag war hingegen niemals anonym. Anonym bedeutet, dass es keinerlei Hinweis auf den Absender gibt. Das war vorliegend nicht der Fall, der Absender hat seinen Klarnamen angegeben -- auch wenn die Beklagte dies zunächst mit eigenen Mitteln nicht überprüfen konnte. Bestenfalls war die Anfrage pseudonym, denn anhand der verwendeten Daten kennt zumindest die Plattform FragDenStaat eine funktionstüchtige E-Mail-Adresse hinter der Anfrage. Diese könnte sie beispielsweise an Strafermittlungsbehörden herausgeben, falls über die Plattform strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet werden. Die Beklagte behauptet weiter, dass ohne die Identitätsprüfung automatische Anfragen ohne Einbindung eines Menschen möglich seien. Die Beklagte verkennt, dass das auch bei Anfragen per Post oder bei Angabe einer Postadresse möglich ist. Da FragDenStaat alle Anfragen veröffentlicht, die über die Plattform gestellt werden, kann sich die Beklagte selbst davon überzeugen, ob die streitgegenständliche Anfrage an mehrere Behörden gestellt wurde. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Tatsächlich hat die Plattform FragDenStaat gelegentlich Kampagnen gestartet, die für bestimmte Anwendungsfälle standardisierte Anfragen zur Verfügung stellen. So erleichtert beispielsweise die Kampagne "Topf Secret" die Anfrage von Hygienekontrollberichten in der Gastronomie. Selbst bei diesen Kampagnen muss aber stets ein Mensch aktiv werden, der einen Gastronomiebetrieb auswählt und bereit ist, im Zweifelsfall Gebühren zu bezahlen, einen Widerspruch zu formulieren oder den Klageweg zu beschreiten. Die Beklagte behauptet, dass die von FragDenStaat eingesetzte E-Mail-Adresse keine private E-Mail-Adresse sei und damit für eine IZG-Anfrage als Absender ausscheide. Eine Definition für "privat" gibt sie nicht an. Tatsächlich ist die FragDenStaat-E-Mail-Adresse jedoch in dem Sinne privat, dass nur der Anfragesteller Verfügungsgewalt über das E-Mail-Postfach hat und etwa eingehende Nachrichten schwärzen und löschen kann. Die von FragDenStaat für die streitgegenständliche Anfrage verwendete E-Mail-Adresse lautet: > <<E-Mail-Adresse>> Offensichtlich enthält sie den Anfangsbuchstaben des Vornamens und den vollen Nachnamen des Antragstellers. Sie ist also noch persönlicher als viele der sich in Benutzung befindlichen pseudonymen aber "privaten" E-Mail-Adressen der Art <<E-Mail-Adresse>>. Falls sich die Beklagte an dem Funktionszusatz `pz6rc5hegw` stört, so ist dem entgegenzuhalten, dass man bei einem kommerziellen Anbieter für "private" E-Mail-Adressen wie GMX, ebenfalls ein solches Funktionspostfach einrichten kann und dann eine Adresse hätte wie: <<E-Mail-Adresse>>. Ebenso könnte der Kläger eine privat registrierte Domain für die Antragstellung verwenden, etwa: <<E-Mail-Adresse>>. Es ist nach alledem nicht ersichtlich, was die von FragDenStaat vergebene E-Mail-Adresse von einer angeblich "privaten" E-Mail-Adresse unterscheiden soll. #### 4. Untätigkeit Die Beklagte war tatsächlich mindestens drei Monate lang untätig. Mit Schreiben vom 26. September 2021 erkundigte sich der Kläger bei der Beklagten nach der Rechtsgrundlage für das Verlangen nach einer Postadresse. Diese Frage blieb unbeantwortet. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage fällt gewiss nicht in die Kategorie "allgemeine und umfassende Rechtsberatung von Bürgern", wie von der Beklagten bezeichnet. Hilfsweise verlangte der Kläger eine Datenschutzerklärung für die Erhebung der Postadresse. Auch diese Frage blieb unbeantwortet. Eine Datenschutzerklärung steht nach Art. 13 DSGVO demjenigen zu, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Anhand der Datenschutzerklärung hätte der Kläger erkennen können, zu welchem Zwecke und für welche Dauer seine Postadresse bei der Beklagten gespeichert werden sollen. Er hätte sich daraufhin überlegen können, ob das Übermitteln der Postadresse doch zweckmäßig sein könnte. Selbst dieser Weg wurde von der Beklagten durch Untätigkeit abgeschnitten. #### 5. Würdigung In diesem Klageverfahren setzt sich die Verweigerungshaltung und Hinhaltetaktik der Beklagten fort, die schon aus früheren IZG-Anfragen bekannt ist. Siehe beispielsweise die Untätigkeitsklage VG Halle 1 A 76/21 HAL. Für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist die Klärung der Frage der Untätigkeit oder Notwendigkeit der Angabe einer Postadresse nicht erforderlich. Dennoch hat die Beklagte die streitgegenständliche Anfrage noch immer nicht beantwortet. Stattdessen versucht sie nunmehr, nach Wegfall der Hürde "Postadresse" eine neue Hürde namens "abschreckende Gebühr" zu errichten. Dieser Umgang mit IZG-Anfragen sticht auffallend negativ aus dem Umgang mit IZG-Anfragen bei anderen Behörden der Stadt Halle heraus. Bei anderen Behörden bekommt der Bürger unverzüglich und gebührenfrei passende Informationen auf elektronischem Wege ohne Angabe einer Postadresse. Exemplarisch seien hier genannt: - <https://fragdenstaat.de/a/222672> - Einwohnerwesen, Abteilung Wahlen - <https://fragdenstaat.de/a/225474> - Fachbereich Immobilien - <https://fragdenstaat.de/a/225475> - Fachbereich Umwelt Dies zeigt, dass die von der Beklagten geforderten Zusatzbedingungen keineswegs notwendig sind. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Informationen nicht aktenkundig Die angefragten Informationen sind wohl doch nicht vorhanden. Andererseits seien s…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Informationen nicht aktenkundig
Datum
26. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Die angefragten Informationen sind wohl doch nicht vorhanden. Andererseits seien sie durch das Amt zusammenstellbar, wenn auch aufwendig. Aber dann müssen sie ja doch vorliegen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Stellungnahme vom 26. April [#228641] Sehr << Anrede >> Mit Stellungnahme vom 26. April 2021…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Stellungnahme vom 26. April [#228641]
Datum
8. Mai 2022 19:15
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Mit Stellungnahme vom 26. April 2021 ließen Sie mir mitteilen, dass Ihnen die von mir angefragten Informationen doch nicht vorliegen. Am 9. Februar erwähnten Sie jedoch, dass Sie die von mir angefragten Daten aus "Survnet" extrahieren können. Leider habe ich keine Vorstellung davon, was "Survnet" genau ist. Bitte teilen Sie mir mit, welche für meine Anfrage relevanten Daten in Survnet erfasst sind und wie die Daten organisiert sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Aktuelle Rechtsprechung in Sachen Antwort per E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren! In der Verwaltungsstreitsache…
An Verwaltungsgericht Halle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Aktuelle Rechtsprechung in Sachen Antwort per E-Mail
Datum
13. Juli 2022
An
Verwaltungsgericht Halle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Verwaltungsstreitsache > [geschwärzt], [geschwärzt] ./. Stadt Halle (Saale), Fachbereich Gesundheit wird wie folgt Stellung genommen: #### 1. Zum Fortgang in der Sache Am 8. Mai hat der Kläger an die Beklagte über das Portal FragDenStaat folgende Nachricht versandt: > Sehr [geschwärzt]! > > Mit Stellungnahme vom 26. April 2021 [richtig: 2022] ließen Sie mir > mitteilen, dass Ihnen die von mir angefragten Informationen doch nicht > vorliegen. Am 9. Februar erwähnten Sie jedoch, dass Sie die von mir > angefragten Daten aus "Survnet" extrahieren können. Leider habe ich > keine Vorstellung davon, was "Survnet" genau ist. Bitte teilen Sie mir > mit, welche für meine Anfrage relevanten Daten in Survnet erfasst sind > und wie die Daten organisiert sind. > > Mit freundlichen Grüßen > [geschwärzt] Er erhielt darauf bislang keine Antwort. Die Beklagte verletzt damit wiederholt die Beratungs- und Unterstützungspflicht, die sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz LSA i.V.m. § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Bund ergibt. #### 2. Darf die Beklagte die Auskunft von der Angabe einer Postadresse abhängig machen? Zu dieser Frage gibt es zwei neue Entwicklungen, die bestätigen, dass für eine IFG-Anfrage alleine die Angabe einer E-Mail-Adresse genügt und dass eine Postadresse grundsätzlich nicht notwendig ist: 1. Das OVG Nordrhein-Westfalen urteilt am 15. Juni 2022 laut Pressemitteilung: > Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei > IFG-Antrag über "fragdenstaat.de" unzulässig Aktenzeichen: 16 A 857/21 (Verwarnung; I. Instanz: VG Köln 13 K 1190/20), 16 A 858/21 (Anweisung; VG Köln 13 K 1189/20) 2. Die EU-Grenzbehörde Frontex hatte versucht, IFG-Anfragesteller für die Beantwortung auf ihre eigene Plattform zu zwingen. Auf eine Beschwerde von FragDenStaat hin empfiehlt die EU-Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly am 21. Juni 2022 folgendes: > Frontex should ensure seamless technical communication with > applicants for public access to documents, allowing them to > communicate with it by email in full and without resorting to its > current access to documents portal. ... Frontex should dedicate > the resources that are needed for handling the predictably large > number of access requests that it is likely to receive on a > regular basis going forward. Übersetzung: > Frontex sollte eine nahtlose technische Kommunikation mit den > Antragstellern für den öffentlichen Zugang zu Dokumenten > sicherstellen, es ihnen ermöglichen, mit Frontex vollständig per > E-Mail zu kommunizieren, ohne Rückgriff auf das derzeitige Portal > für den Zugang zu Dokumenten. ... Frontex sollte seine Ressourcen > der Bearbeitung der vorhersehbar großen Zahl von Anträgen auf > Zugang widmen, die sie wahrscheinlich in Zukunft regelmäßig > erhalten wird. Die Fallnummern bei der EU-Bürgerbeauftragten sind 1261/2020 and 1361/2020.
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Survnet ... Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts wird im Detail erklärt, worum es sich bei der Software…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Survnet
Datum
1. August 2022
Status
Warte auf Antwort
... Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts wird im Detail erklärt, worum es sich bei der Software Survnet handelt und welche Daten damit gespeichert werden. ...
<< Anfragesteller:in >>
AW: Manifestationsindex [#228641] Sehr << Anrede >> In einer verwandten Anfrage an das Landesamt für …
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Manifestationsindex [#228641]
Datum
8. Dezember 2022 23:19
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> In einer verwandten Anfrage an das Landesamt für Verbraucherschutz habe ich folgende Auskunft bekommen: „Symptome werden durch die Gesundheitsämter nicht mehr regelmäßig erfragt“. Bitte teilen Sie mir mit, bis wann Sie regelmäßig Symptome von Bürgern in Absonderung erfragt haben. Die Korrespondenz mit dem Verbraucherschutzamt finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/263442 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Manifestationsindex [#228641] Sehr << Antragsteller:in >> für die weitere Bearbeitung ist nicht nur d…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Manifestationsindex [#228641]
Datum
22. Dezember 2022 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für die weitere Bearbeitung ist nicht nur die vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, sondern auch Ihre korrekte vollständige Postanschrift notwendig. Von einem Beschwerdeführer darf erwartet werden, dass er zu seinem Anliegen steht. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren nicht aus dem Verborgenen heraus geführt werden. Der zuständigen Behörde ist es nicht zumutbar, erst im Rahmen des laufenden Verfahrens, weitere Daten abzufragen, wenn z.B. eine Ablehnung des Antrags droht oder Kosten anfallen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Manifestationsindex [#228641] Sehr << Anrede >> Zu unserem Telefonat vom 2. Juni habe ich mir fol…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Manifestationsindex [#228641]
Datum
4. Juni 2023 21:20
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Zu unserem Telefonat vom 2. Juni habe ich mir folgendes notiert: Es gibt zwei voneinander unabhängige Datenbanken, in die Meldungen eingepflegt werden. Es wurden noch nicht alle Fälle, die auf Papier und aus elektronischen Meldemasken eingegangen sind, in diese Datenbanken übertragen. Die bereits eingepflegten Meldungen umfassen keinen abgeschlossenen Zeitraum, d.h. sowohl die eingepflegten als auch die noch nicht eingepflegten Meldungen verteilen sich über den gesamten Zeitraum 2020 bis 2023. Vom Gesundheitsamt Halle wurde bislang 106.000 mal eine Absonderung angeordnet. Die betroffenen Bürger melden nach einer gewissen Zeit unter anderem ihren Gesundheitszustand (sprich: Vorliegen von Symptomen) an das Gesundheitsamt. Diese Meldungen sind unvollständig und die Rücklaufquote ist nicht bekannt. Insbesondere werden Rückmeldungen über die Abwesenheit von Symptomen nicht in die Datenbanken eingepflegt. Die Zeiträume, zwischen Beginn der Absonderung und Meldung von Symptomen variieren stark, zwischen null Tagen und einer oder gar mehreren Wochen. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich die Situation richtig beschrieben habe, und nehmen Sie ggf. Korrekturen vor. Aufgrund der oben dargelegten Bedingungen möchte ich meine Datenanfrage wie folgt präzisieren: Ich beschränke meine Anfrage auf die bereits in die elektronischen Datenbanken eingepflegten Daten. Ich möchte eine Tabelle erhalten, in der jede Zeile für eine Woche steht. Das sind von 2020 bis heute knapp 180 Zeilen. Die Tabelle soll zwei Spalten besitzen: Erste Spalte: Anzahl der angeordneten Absonderungen in der jeweiligen Woche. Zweite Spalte: Anzahl der Meldung von Symptomen aus der Absonderung in der jeweiligen Woche. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie aus Ihrer Datenbank diese Tabelle mit einer einfachen Datenbankanfrage erstellen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
AW: Manifestationsindex [#228641] Sehr << Antragsteller:in >> sofern Sie die Auffassung haben, Sie kö…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Manifestationsindex [#228641]
Datum
5. Juni 2023 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> sofern Sie die Auffassung haben, Sie könnten nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Halle (und damit dem Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) noch Ihren Klageantrag ändern, sollten Sie dieses mit dem VG Halle klären. M.E. haben Sie jetzt nicht mehr die Möglichkeit Ihren Klageantrag zu ändern, sondern nur noch die Möglichkeit ihre Klage zurückzunehmen oder nicht zurückzunehmen. Sofern Sie nach einer Klagerücknahme einen neuen Antrag auf Information stellen möchten bitte ich Sie, diesen präzise zu formulieren und mir zuzusenden. Anschließend werde ich diesen prüfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Manifestationsindex [#228641] Sehr << Anrede >> Wie schon am Telefon und auch im Schriftsatz vom …
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Manifestationsindex [#228641]
Datum
5. Juni 2023 09:49
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Wie schon am Telefon und auch im Schriftsatz vom 2022-07-13 erläutert, ist eine Behörde verpflichtet, einen Antragsteller bei der Antragstellung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz LSA i.V.m. § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Bund zu unterstützen. Im IZG-Verfahren tritt regelmäßig und so auch hier das Problem auf, dass der Bürger nicht weiß, welche Daten bei der Behörde in welcher Form vorliegen. Daher unser Telefonat am Freitag, um diese Frage zu erörtern, die sich zuvor weder in der mündlichen Verhandlung noch schriftlich klären ließ. Ich habe also nach unserem Telefonat meinen Antrag so präzisiert, dass er jetzt hoffentlich mit den Ihnen vorliegenden Daten durch eine einfache Datenbankanfrage beantwortet werden kann. Wenn dies zutrifft, so übermitteln Sie mir bitte die angefragten Daten. Dann können wir das Verwaltungsgerichtsverfahren für erledigt erklären. Gebühren, die aufgrund von Missverständnissen über den Gegenstand einer Anfrage entstehen, weil Sie zuvor Ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen sind, werde ich selbstverständlich anfechten. Eine Klagerücknahme und erneute IZG-Anfrage würde nichts an Ihrer Beratungspflicht ändern und wir müssten auch dann darüber verhandeln, welche Daten zu welchen Gebühren ermittelt werden können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Urteil Gesundheitsamt wird vom Gericht verpflichtet, die angefragten Daten in elektronischer Form herauszugeben.
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Urteil
Datum
15. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB
Gesundheitsamt wird vom Gericht verpflichtet, die angefragten Daten in elektronischer Form herauszugeben.
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Manifestationsindex [#228641] Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage finden sie die abgeforderte I…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Manifestationsindex [#228641]
Datum
26. Juni 2023 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage finden sie die abgeforderte Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Manifestationsindex [#228641] Sehr [geschwärzt]! Vielen Dank für die Übersendung des PDFs! Dieses wurde aus d…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Manifestationsindex [#228641]
Datum
6. Juli 2023 17:12
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt]! Vielen Dank für die Übersendung des PDFs! Dieses wurde aus der Excel-Datei "Jahresstatistik [geschwärzt] (002).xlsx" erzeugt. Bitte senden Sie mir auch noch diese Excel-Datei zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 228641 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Gebührenbescheid Es sollen 3+6 Arbeitsstunden zu Gebühren von mehr als 500€ notwendig gewesen sein.
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
21. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Es sollen 3+6 Arbeitsstunden zu Gebühren von mehr als 500€ notwendig gewesen sein.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erkrankungsquote in Quarantäne“ [#228641]
Datum
31. Juli 2023 17:27
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/228641/ Das Gesundheitsamt hat mir meine Anfrage nach Zahlenmaterial mit einem PDF beantwortet, welches augenscheinlich aus einer Excel-Datei erzeugt wurde. Meinen Antrag vom 6. Juli auf Zusendung der Excel-Datei hat das Amt mit Bescheid vom 21. Juli abgelehnt (noch nicht online). Gemäß IZG LSA §1(2) darf der Antragsteller die Art des Informationszugangs wählen. Laut Brink, Polenz, Blatt "IFG" ist darunter unter anderem das Recht auf Zugang zu Originalen gemeint. Im vorliegenden Falle ist die Excel-Datei das Original, aus dem das PDF erzeugt wurde. Folglich habe ich ein Recht darauf, auch die originale Excel-Datei zu erhalten. Sie finden die bisherige Kommunikation zu dieser Anfrage, sofern schon online veröffentlicht, auch als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 228641.pdf - 2022-02-09_1-2022-02-09-antwort-von-gesundheitsamt.pdf - 2022-03-03_1-2022-03-03-schriftsatz-von-gesundheitsamt-geschwaerzt.pdf - 2022-04-01_1-2022-04-01-stellungnahme-an-gericht.pdf - 2022-04-26_1-2022-04-26-stellungnahme-von-gesundheitsamt.pdf - 2022-07-13_1-2022-07-13-stellungnahme-an-gericht.pdf - 2022-08-01_1-2022-08-04-stellungnahme-von-gesundheitsamt.pdf - 2023-06-26_1-image003.jpg - 2023-06-26_1-jahresstatistikhr-name002.pdf Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: 2.21 IF 142-3.359 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der B…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Erkrankungsquote in Quarantäne“
Datum
10. August 2023 08:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
494,6 KB
Az.: 2.21 IF 142-3.359 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Folgender Widerspruch geht Ihnen in Kürze postalisch zu: Sehr [geschwärzt]! Hiermit lege ich fristgemäß Widersp…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch Gebührenbescheid Anfrage "Erkrankungsquote in Quarantäne“ [#228641]
Datum
14. August 2023 16:31
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Folgender Widerspruch geht Ihnen in Kürze postalisch zu: Sehr [geschwärzt]! Hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch gegen Ihren Gebührenbescheid vom 18.07.2023, hier eingegangen am 21.07.2023, in der Sache 2023/OBJ.P/000.374-0 ein. # Begründung Der Begründung des Gebührenbescheides ist folgendes entgegenzuhalten: ## Es wurde die falsche Frage beantwortet Meine Anfrage vom 21.09.2021 bezieht sich unmissverständlich auf Erkrankungen, nicht auf positive PCR-Testergebnisse. Das habe ich auch in meinem Telefongespräch vom 02.06.2023 klargestellt und in meiner Gesprächsnotiz am 04.06.2023 per E-Mail zu Protokoll gegeben. Der Übertragungsfehler im Urteil zu 7 A 76/23 HAL vom 31.05.2023, durch den es dort PCR-Positive statt Erkrankte heißt, ändert nichts an meiner Anfrage. ## Das Recht auf Wahl der Art des Zugangs wurde nicht berücksichtigt Ich hatte mit Nachricht vom 06.07.2023 um die Übersendung der Excel-Datei gebeten, aus der Ihr Antwort-PDF erzeugt wurde. Dies haben Sie verweigert. IZG LSA §1(2) garantiert dem Antragsteller jedoch die Wahl der Art des Informationszugangs. Es besteht der Verdacht, dass die von mir nicht gewünschte Umwandlung von Excel in PDF ebenfalls als Arbeitszeit abgerechnet wurde. ## Der Aufwand wurde unzutreffend ermittelt Bitte legen Sie die durchgeführten Arbeitsschritte und die dafür benötigte Zeit dar. Nach meiner Einschätzung als Informatiker, der [geschwärzt] [geschwärzt] in der Arbeitsgruppe Datenbanken [geschwärzt] gearbeitet hat, ist die von mir gestellte Anfrage vom Niveau her einfach genug, um sie in einer Datenbank-Klausur für Studenten zu stellen. Die Zeit zur Bearbeitung dieser Aufgabe wäre deutlich unter einer halben Stunden anzusetzen. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass ich eine eher schwierigere Statistikanfrage an die Techniker Krankenkasse gestellt habe (FragDenStaat-242003[^1]), welche von der Krankenkasse gebührenfrei beantwortet wurde. Nach §8(1)2 Verwaltungskostensatzung Halle ist daher auch die hier behandelte Auskunft gebührenfrei zu erteilen. ## Der Stundensatz ist fehlerhaft angesetzt Die aktuell gültige Hallenser Verwaltungskostensatzung von 2015 legt einen Höchstsatz von 38€ pro Stunde fest (vgl. §16 Gebührentarife, Ziffer 12). Selbst mit diesem Höchstsatz, der eigentlich leitenden Tätigkeiten vorbehalten ist, und Ihrer angegebenen Stundenzahl ist es nicht möglich, auf (über) 500€ Gebühren zu kommen. Insbesondere da die falsche Auskunft erteilt wurde, beantrage ich, die Gebühren der Auskunft auf 0€ festzusetzen. Mit freundlichen Grüßen [^1]: <https://fragdenstaat.de/a/242003> Anfragenr: 228641 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: 2.21 IF 142-3.359 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der B…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA); Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Erkrankungsquote in Quarantäne“
Datum
28. August 2023 10:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
448,6 KB
Az.: 2.21 IF 142-3.359 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Das Urteil habe ich hier veröffentlicht: https://fragdenstaat.de/anfrage/erkrankung…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA); Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Erkrankungsquote in Quarantäne“ [#228641]
Datum
28. August 2023 11:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Das Urteil habe ich hier veröffentlicht: https://fragdenstaat.de/anfrage/erkrankungsquote-in-quarantane/#nachricht-831086 Das Gesundheitsamt hat innerhalb der Ein-Monatsfrist keine Rechtsmittel eingelegt, womit das Urteil rechtskräftig geworden ist. Der Gebührenbescheid findet sich hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/erkrankungsquote-in-quarantane/#nachricht-825880 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: 2.21 IF 142-3.359 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der B…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Erkrankungsquote in Quarantäne“, FragDenStaat: Anfrage-Nr.: 228641
Datum
5. September 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
478,4 KB
Az.: 2.21 IF 142-3.359 Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich war der Meinung, dass in dem Gebührenbescheid auch eine Ablehnung meines Antrag…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Erkrankungsquote in Quarantäne“, FragDenStaat: Anfrage-Nr.: 228641 [#228641]
Datum
5. September 2023 10:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich war der Meinung, dass in dem Gebührenbescheid auch eine Ablehnung meines Antrages auf Übersendung der Excel-Datei enthalten war. Das scheint aber ein Missverständnis meinerseits gewesen zu sein, denn im Gebührenbescheid finde ich lediglich den Hinweis auf eine fehlende Pflicht zur Veröffentlichung der Daten in einem elektronischen Informationsregister. Es stellt sich also jetzt so dar, dass mein Antrag auf Übersendung der Excel-Datei seit nunmehr fast 2 Monaten nicht bearbeitet wurde, sodass die Voraussetzungen für eine Vermittlung durch den Beauftragten für Informationsfreiheit schon deshalb gegeben sind. Ich werde zusätzlich noch einmal beim Gesundheitsamt nachhaken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Am 6. Juli bat ich um Übersendung der Excel-Datei "Jahresstatistik Hr. <<…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG-Anfrage "Erkrankungsquote in Quarantäne“, FragDenStaat: Anfrage-Nr.: 228641 [#228641]
Datum
5. September 2023 10:29
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Am 6. Juli bat ich um Übersendung der Excel-Datei "Jahresstatistik Hr. << Antragsteller:in >> (002).xlsx". Bislang wurde diese Nachricht von Ihnen nicht beantwortet. Den Beauftragten für Informationsfreiheit LSA habe ich bereits eingeschaltet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 228641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228641/

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Datum
12. Februar 2024
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