Sehr
Antragsteller/in
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Sie beantragten Zugang zu folgenden Informationen:
Zusendung von Schriftstücken mit Fragen zur Coronapolitik, die evaluiert, aber in der veröffentlichten Version des Wahl-O-Mat nicht berücksichtigt wurden.
Ihrem Antrag wird zum Teil stattgegeben.
Der Zugang zu dem ungekürzten Thesenkatalog des Wahl-O-Mats ist nicht vom Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 1 IFG gedeckt.
1. Amtliche Informationen i.S.d. § 1 IFG sind nur amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Gemäß § 2 Nr. 1 S. 2 IFG sind Entwürfe, also Aufzeichnungen, die lediglich der innerbehördlichen Entscheidungsbildung dienen, keine amtlichen Informationen.
Ein solcher Entwurf ist jedoch der ungekürzte Thesenkatalog.
Für jede Wahl wird in einem langen redaktionellen Prozess zunächst ein umfangreicher Thesenkatalog von ca. 80 - 100 Thesen aufgestellt. Dieser erste Thesenkatalog enthält erste Ideen, erste Vorschläge. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Wahl-O-Mats werden sämtliche Thesen anhand von vielen Kriterien auf ihre Geeignetheit hin überprüft, dem politischen Bildungs- und Informationszweck des Wahl-O-Mats zu dienen. Die Auswahl der finalen 38 Thesen, basiert auf einer Vielzahl von Kriterien. Wichtig ist bei der Auswahl der Thesen z.B. der Bezug zu Wahlthemen, die kontroverse Beantwortung durch die Parteien, die Geeignetheit eine Unterscheidbarkeit der Parteien herauszustellen.
Die im ersten Thesenkatalog von uns aufgestellten Thesen können aus unterschiedlichen Gründen nicht geeignet sein den politischen Bildungszweck des Wahl-O-Mats zu unterstützen und werden daher später ausgesondert. Auch die Aussonderung kann unterschiedliche Gründe haben; z.B. die Formulierung der These war unverständlich, oder sie war von uns inhaltlich falsch formuliert, auch das kann vorkommen.
Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis, dass wir den ungekürzten Thesenkatalog nicht zur Verfügung stellen können. Wir möchten sicherstellen, dass nur die Thesen und Antworten des Wahl-O-Mats veröffentlicht werden, die am Ende allen Auswahlkriterien entsprochen haben.
1. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ohnehin nur für solche Informationen die bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Da, wie oben ausgeführt, der ungekürzte Thesenkatalog lediglich ein Entwurfskatalog ist, werden die von uns ausgesonderten Thesen und Antworten teilweise gar nicht Bestandteil des Verwaltungsvorgangs und sind mitunter auch gar nicht mehr abrufbar.
Sie haben allerdings die Möglichkeit die archivierten Thesenkataloge der Wahl-O-Maten ab dem Jahre 2003 sowie die Antworten der Parteien, nebst Begründungen unter folgendem Link abzurufen:
http://www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/45484/archiv
Hierzu weisen wir darauf hin, dass die archivierten Dateien zum Teil erst auf den eigenen Desktop heruntergeladen werden müssen, um geöffnet werden zu können. Für die Bundestagswahl 2002 gibt es aus rechtlichen Gründen keine archivierte Übersicht.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben. Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen