Wahl-O-Mat: Fragen zu Coronapolitik

Schriftstücke mit Fragen zur Coronapolitik, die evaluiert, aber in der veröffentlichten Version des Wahl-O-Mat nicht berücksichtigt wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2021
  • Frist
    23. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftstücke mit…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahl-O-Mat: Fragen zu Coronapolitik [#228659]
Datum
21. September 2021 20:31
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftstücke mit Fragen zur Coronapolitik, die evaluiert, aber in der veröffentlichten Version des Wahl-O-Mat nicht berücksichtigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228659/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Wahl-O-Mat: Fragen zu Coronapolitik [#228659]
Datum
22. September 2021 14:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 21.09.2021 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft. Die Frist für die Beantwortung endet mit Ablauf des 21.10.2021. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahl-O-Mat: Fragen zu Coronapolitik“ vom 21.09…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wahl-O-Mat: Fragen zu Coronapolitik [#228659]
Datum
6. November 2021 12:22
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahl-O-Mat: Fragen zu Coronapolitik“ vom 21.09.2021 (#228659) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228659/
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Sie beantragten Zugang zu …
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Wahl-O-Mat: Fragen zu Coronapolitik [#228659]
Datum
9. November 2021 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Sie beantragten Zugang zu folgenden Informationen: Zusendung von Schriftstücken mit Fragen zur Coronapolitik, die evaluiert, aber in der veröffentlichten Version des Wahl-O-Mat nicht berücksichtigt wurden. Ihrem Antrag wird zum Teil stattgegeben. Der Zugang zu dem ungekürzten Thesenkatalog des Wahl-O-Mats ist nicht vom Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 1 IFG gedeckt. 1. Amtliche Informationen i.S.d. § 1 IFG sind nur amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Gemäß § 2 Nr. 1 S. 2 IFG sind Entwürfe, also Aufzeichnungen, die lediglich der innerbehördlichen Entscheidungsbildung dienen, keine amtlichen Informationen. Ein solcher Entwurf ist jedoch der ungekürzte Thesenkatalog. Für jede Wahl wird in einem langen redaktionellen Prozess zunächst ein umfangreicher Thesenkatalog von ca. 80 - 100 Thesen aufgestellt. Dieser erste Thesenkatalog enthält erste Ideen, erste Vorschläge. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Wahl-O-Mats werden sämtliche Thesen anhand von vielen Kriterien auf ihre Geeignetheit hin überprüft, dem politischen Bildungs- und Informationszweck des Wahl-O-Mats zu dienen. Die Auswahl der finalen 38 Thesen, basiert auf einer Vielzahl von Kriterien. Wichtig ist bei der Auswahl der Thesen z.B. der Bezug zu Wahlthemen, die kontroverse Beantwortung durch die Parteien, die Geeignetheit eine Unterscheidbarkeit der Parteien herauszustellen. Die im ersten Thesenkatalog von uns aufgestellten Thesen können aus unterschiedlichen Gründen nicht geeignet sein den politischen Bildungszweck des Wahl-O-Mats zu unterstützen und werden daher später ausgesondert. Auch die Aussonderung kann unterschiedliche Gründe haben; z.B. die Formulierung der These war unverständlich, oder sie war von uns inhaltlich falsch formuliert, auch das kann vorkommen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis, dass wir den ungekürzten Thesenkatalog nicht zur Verfügung stellen können. Wir möchten sicherstellen, dass nur die Thesen und Antworten des Wahl-O-Mats veröffentlicht werden, die am Ende allen Auswahlkriterien entsprochen haben. 1. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ohnehin nur für solche Informationen die bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Da, wie oben ausgeführt, der ungekürzte Thesenkatalog lediglich ein Entwurfskatalog ist, werden die von uns ausgesonderten Thesen und Antworten teilweise gar nicht Bestandteil des Verwaltungsvorgangs und sind mitunter auch gar nicht mehr abrufbar. Sie haben allerdings die Möglichkeit die archivierten Thesenkataloge der Wahl-O-Maten ab dem Jahre 2003 sowie die Antworten der Parteien, nebst Begründungen unter folgendem Link abzurufen: http://www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/45484/archiv Hierzu weisen wir darauf hin, dass die archivierten Dateien zum Teil erst auf den eigenen Desktop heruntergeladen werden müssen, um geöffnet werden zu können. Für die Bundestagswahl 2002 gibt es aus rechtlichen Gründen keine archivierte Übersicht. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben. Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für politische Bildung
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Ant…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
22. Dezember 2021 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Sie beantragten Zugang zu folgenden Informationen: Zusendung von Schriftstücken mit Fragen zur Coronapolitik, die evaluiert, aber in der veröffentlichten Version des Wahl-O-Mat nicht berücksichtigt wurden. Ihrem Antrag wird zum Teil stattgegeben. Der Zugang zu dem ungekürzten Thesenkatalog des Wahl-O-Mats ist nicht vom Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Abs. 1 IFG gedeckt. 1. Amtliche Informationen i.S.d. § 1 IFG sind nur amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Gemäß § 2 Nr. 1 S. 2 IFG sind Entwürfe, also Aufzeichnungen, die lediglich der innerbehördlichen Entscheidungsbildung dienen, keine amtlichen Informationen. Ein solcher Entwurf ist jedoch der ungekürzte Thesenkatalog. Für jede Wahl wird in einem langen redaktionellen Prozess zunächst ein umfangreicher Thesenkatalog von ca. 80 - 100 Thesen aufgestellt. Dieser erste Thesenkatalog enthält erste Ideen, erste Vorschläge. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Wahl-O-Mats werden sämtliche Thesen anhand von vielen Kriterien auf ihre Geeignetheit hin überprüft, dem politischen Bildungs- und Informationszweck des Wahl-O-Mats zu dienen. Die Auswahl der finalen 38 Thesen, basiert auf einer Vielzahl von Kriterien. Wichtig ist bei der Auswahl der Thesen z.B. der Bezug zu Wahlthemen, die kontroverse Beantwortung durch die Parteien, die Geeignetheit eine Unterscheidbarkeit der Parteien herauszustellen. Die im ersten Thesenkatalog von uns aufgestellten Thesen können aus unterschiedlichen Gründen nicht geeignet sein den politischen Bildungszweck des Wahl-O-Mats zu unterstützen und werden daher später ausgesondert. Auch die Aussonderung kann unterschiedliche Gründe haben; z.B. die Formulierung der These war unverständlich, oder sie war von uns inhaltlich falsch formuliert, auch das kann vorkommen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis, dass wir den ungekürzten Thesenkatalog nicht zur Verfügung stellen können. Wir möchten sicherstellen, dass nur die Thesen und Antworten des Wahl-O-Mats veröffentlicht werden, die am Ende allen Auswahlkriterien entsprochen haben. 2. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ohnehin nur für solche Informationen die bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Da, wie oben ausgeführt, der ungekürzte Thesenkatalog lediglich ein Entwurfskatalog ist, werden die von uns ausgesonderten Thesen und Antworten teilweise gar nicht Bestandteil des Verwaltungsvorgangs und sind mitunter auch gar nicht mehr abrufbar. Sie haben allerdings die Möglichkeit die archivierten Thesenkataloge der Wahl-O-Maten ab dem Jahre 2003 sowie die Antworten der Parteien, nebst Begründungen unter folgendem Link abzurufen: http://www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/45484/archiv Hierzu weisen wir darauf hin, dass die archivierten Dateien zum Teil erst auf den eigenen Desktop heruntergeladen werden müssen, um geöffnet werden zu können. Für die Bundestagswahl 2002 gibt es aus rechtlichen Gründen keine archivierte Übersicht. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben. Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen