Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst

Bzgl. einer Untersuchung der Einhaltung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG bitte ich um Beantwortung folgender Frage: Wie viele Beamte und wie viele Angestellte befinden sich derzeit jeweils im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bzw. Den vergleichbaren Entgeltgruppen in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes Hessen? Ich bitte um Angabe der Anzahl getrennt nach Laufbahn oder EntG/BesG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Nils Wilkes
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bzgl. einer U…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Nils Wilkes
Betreff
Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228703]
Datum
22. September 2021 15:13
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bzgl. einer Untersuchung der Einhaltung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG bitte ich um Beantwortung folgender Frage: Wie viele Beamte und wie viele Angestellte befinden sich derzeit jeweils im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bzw. Den vergleichbaren Entgeltgruppen in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes Hessen? Ich bitte um Angabe der Anzahl getrennt nach Laufbahn oder EntG/BesG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes Anfragenr: 228703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228703/ Postanschrift Nils Wilkes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Wilkes, Sie hatten uns den untenstehenden Antrag gesandt. Leider ist der sachbearbeitende Mita…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228703]; Az. II 6-01a01.23-04-21/046
Datum
28. Oktober 2021 16:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilkes, Sie hatten uns den untenstehenden Antrag gesandt. Leider ist der sachbearbeitende Mitarbeiter langfristig abwesend und seine Aufgaben mussten umverteilt werden. Ich habe die Bearbeitung übernommen und werde nun die angefragten Stellen beteiligen. Ich bitte sehr um Entschuldigung des Verzugs bei der Beantwortung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Az. II 6-01a01.23-04-21/046 Sehr geehrter Herr Wilkes, mit der E-Mail vom 22. September 2021 haben Sie um die Übe…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Antrag auf Informationsfreiheit; Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228703]; Az. II 6-01a01.23-04-21/046
Datum
23. November 2021 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. II 6-01a01.23-04-21/046 Sehr geehrter Herr Wilkes, mit der E-Mail vom 22. September 2021 haben Sie um die Übersendung von Unterlagen zur Anzahl und Eingruppierung von Angestellten und Beamten in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes Hessen gebeten. Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Um Sie gerne zu unterstützen, prüfe ich gerade, ob es einen allgemeinen öffentlichen (internet-)Zugang zum Stellenplan der hessischen Polizei gibt. Wenn das der Fall ist, sende ich das nach. Zu den Ordnungsämtern liegen dem Innenministerium keine Informationen vor. Ordnungsämter sind kommunale Behörden. Sie müssten sich bitte unmittelbar dorthin wenden. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Wilkes, wie angekündigt sende ich Ihnen nachstehend den Link für die Haushaltspläne: https://…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Antrag auf Informationsfreiheit; Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228703]; Az. II 6-01a01.23-04-21/046
Datum
23. November 2021 14:31
Status
Sehr geehrter Herr Wilkes, wie angekündigt sende ich Ihnen nachstehend den Link für die Haushaltspläne: https://finanzen.hessen.de/Haushalt/H... Mit freundlichen Grüßen