fehlende Richterunterschrift

Anfrage an: Bundesgerichtshof

nach dem Grundgesetz hat jeder einen Anspruch auf einen gesetzlichen Richter, der sich
legitimiert. Sind Beschlüsse, Urteile ohne richterliche Unterschrift gültig bzw. rechtwirksam?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach dem Grundges…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
fehlende Richterunterschrift [#228729]
Datum
23. September 2021 06:23
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach dem Grundgesetz hat jeder einen Anspruch auf einen gesetzlichen Richter, der sich legitimiert. Sind Beschlüsse, Urteile ohne richterliche Unterschrift gültig bzw. rechtwirksam?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228729/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. September 2021 06:23
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#228729] Sehr geehrte Damen und Herren, die richterliche Unterschrift wird mir auf dem B…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#228729]
Datum
27. September 2021 17:55
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die richterliche Unterschrift wird mir auf dem Beschluss/Urteil vom Richter verweigert. Ist dieses Verfahren rechtwirksam/gültig. Auch kann man keine Beglaubigung erkennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228729/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#228729] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „fehlende Ric…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#228729]
Datum
25. Dezember 2021 21:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „fehlende Richterunterschrift“ vom 23.09.2021 (#228729) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228729/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesgerichtshof
WG: Eingangsbestätigung [#228729] Bundesministerium der Justiz Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre nachs…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
WG: Eingangsbestätigung [#228729]
Datum
27. Dezember 2021 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre nachstehende E-Mail vom 25. Dezember 2021 teile ich Ihnen mit, dass bislang im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von Ihnen eingegangen ist. Laut der Internet-Plattform "fragdenstaat" haben Sie am 23. September 2021 eine Anfrage nach dem IFG dem Bundesgerichtshof (BGH) gestellt. https://fragdenstaat.de/a/228729/Sachstandsanfragen Sachstandsanfragen sind dementsprechend auch an den BGH zu richten. Mit freundlichen Grüßen