Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences

Dokumente des Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences, insbesondere:
- evtl. vorhandene Gesprächsprotokolle
- der eingereichte Antrag
- gutachterliche Stellungnahmen
- amtliche Bescheide

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences [#228780]
Datum
23. September 2021 22:45
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente des Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences, insbesondere: - evtl. vorhandene Gesprächsprotokolle - der eingereichte Antrag - gutachterliche Stellungnahmen - amtliche Bescheide
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitung kann etwas Zeit in A…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences [#228780]
Datum
1. Oktober 2021 17:19
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennungsverfahren CODE University of Appli…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences [#228780]
Datum
26. Oktober 2021 10:55
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences“ vom 23.09.2021 (#228780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228780/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden den Bes…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences [#228780]
Datum
4. November 2021 18:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden den Bescheid nach Abschluss der Bearbeitung unaufgefordert erhalten. Zum voraussichtlichen Verwaltungsaufwand bzw. den voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft: Anträge auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft sind gemäß § 16 S. 1 IFG gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich gemäß § 16 Satz 2 IFG aus dem Gesetz über Gebühren und Beiträge i. V. m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Entsprechend dem Gebührenverzeichnis zu § 1 VGebO, Tarifstelle 1004 b) Nr. 2 betragen die Kosten für eine Akteneinsicht, die einen umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht - wovon ich derzeit ausgehe -, 100 bis 250 EUR. Wie die Gebühr innerhalb dieses Gebührenrahmens festzusetzen ist, ist nach den in § 5 VGebO enthaltenen Vorgaben zu ermitteln. Die genaue Festsetzung der Gebühr kann erst nach Abschluss der Bearbeitung des Antrags erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird um Mitteilung gebeten, ob der Antrag weiter aufrechterhalten werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage wird aufrechterhalten, die Gebühren werd…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences [#228780]
Datum
4. November 2021 19:15
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage wird aufrechterhalten, die Gebühren werden von mir akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass es zur Beantwortung der Anfrage eine gesetzliche Frist gibt -- diese ist am 25.10. abgelaufen. Die Standardauskunft "die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen" ist für mich leider in dieser Form nicht akzeptabel. Ich bitte Sie daher, den Antrag bis spätestens 12. November zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228780/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennungsverfahren CODE University of Appli…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences [#228780]
Datum
8. Juli 2022 14:29
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences“ vom 23.09.2021 (#228780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 256 Tage überschritten. Ich bitte höflich um Auskunft zum Stand meiner Anfrage. Bitte beachten Sie meine neue Postadresse Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2021 und d…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences [#228780]
Datum
12. Juli 2022 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2021 und der damit einhergehenden Neuressortierung ist die Zuständigkeit für Ihre Anfrage auf die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung übergegangen. Ich bitte Sie, weitere Nachricht von dort zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> zum Stand Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen die Senatska…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Anerkennungsverfahren CODE University of Applied Sciences [#228780]
Datum
19. Juli 2022 14:47
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> zum Stand Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen die Senatskanzlei auf Ihre Bitte zuletzt mit E-Mail vom 4. November 2021 mitteilte, dass die Bearbeitung Ihres Antrags gemäß § 16 S. 1 IFG gebührenpflichtig ist. Vor diesem Hintergrund sind Sie aufgefordert worden mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Eine entsprechende Mitteilung Ihrerseits erfolgte nicht. Das Land Berlin wird in Folge der Neubildung des Senats nunmehr nicht mehr durch die Senatskanzlei, sondern durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vertreten. Zu erwarten sind Gebühren im oberen Bereich des vorgesehenen Kostenrahmens von 100 bis 250 Euro, da voraussichtlich ein umfangreicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, sowie Kosten für Kopien (0,15 Euro je Fotokopie), § 1 VGebO, Tarifstelle 1004 b) Nr. 2 und d). Ich bitte Sie daher mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen