wie hoch sind die Kosten für die Unterhaltung des Jobcenters

die Kosten für das Jobcenter in Deutschland
pro Jahr.
Personal (incl. Lohnnebekosten),
Mieten,
Telefon,
Internet,
Mobiliar,
Strom,
Heizung,
Wasser,
sonstige Aufwendung (wie Büromaterial, Gebäudeinstandhaltungen)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Susanne Simon
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kosten für da…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Susanne Simon
Betreff
wie hoch sind die Kosten für die Unterhaltung des Jobcenters [#228795]
Datum
24. September 2021 09:53
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kosten für das Jobcenter in Deutschland pro Jahr. Personal (incl. Lohnnebekosten), Mieten, Telefon, Internet, Mobiliar, Strom, Heizung, Wasser, sonstige Aufwendung (wie Büromaterial, Gebäudeinstandhaltungen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Simon Anfragenr: 228795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228795/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Simon
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 24. September 2021 Sehr geehrte Frau Simon, anlieg…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 24. September 2021
Datum
28. September 2021 08:39
Status
Warte auf Antwort
517,2 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrte Frau Simon, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium der Finanzen
WG: Kosten für das Jobcenter in Deutschland Sehr geehrte Frau Simon, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Septemb…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Kosten für das Jobcenter in Deutschland
Datum
30. September 2021 13:04
Status
Sehr geehrte Frau Simon, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. September 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats die folgenden Informationen zu den Kosten für das Jobcenter in Deutschland: Im Jahr 2020 wurden über 9,8 Mrd. € für das Eingliederungsbudget gem. § 46 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) verausgabt. Dabei wurden für die angefragten Positionen im Jahr 2020 rund 4 Mrd. € aus dem Verwaltungskostentitel erbracht. Nach der Systematik des SGB II entscheiden die Jobcenter selbst über die konkrete Mittelverwendung im Eingliederungsbudget. Sie kennen die spezifischen Gegebenheiten aufgrund ihrer Nähe zum lokalen Arbeitsmarkt selbst am besten und können damit in dezentraler Verantwortung festlegen, ob eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie - die zulasten des Eingliederungstitels geht - oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters - die die Verwaltungskosten belastet - zielführender erscheint. Es entscheidet also die Trägerversammlung der Jobcenter vor Ort dezentral, z. B. Arbeitsmarktcoachs selbst einzustellen bzw. ihre Mitarbeiter zu Arbeitsmarktcoachs fortzubilden (Verwaltungskostentitel) oder solche Arbeitsmarktcoachs auf dem Markt einzukaufen und Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen zu betrauen (Eingliederungsmittel). Diese Entscheidungsfreiheit wird im Bundeshaushalt durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Titeln für Verwaltungskosten (1101 636 13) und für Eingliederungsleistungen (1101 685 11) sichergestellt (§ 46 Absatz 1 Satz 3 SGB II: Veranschlagung als Gesamtbudget). Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beantwortung Ihrer Detailfragen, hier die aufgeschlüsselten Positionen, ggf. an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu wenden, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen

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Susanne Simon
AW: WG: Kosten für das Jobcenter in Deutschland [#228795] Sehr geehrte Damen und Herren, leider erhielt ich nicht…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Susanne Simon
Betreff
AW: WG: Kosten für das Jobcenter in Deutschland [#228795]
Datum
6. Oktober 2021 18:12
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider erhielt ich nicht die gewünschte Auskunft. Ich bitte Sie erneut um Erledigung. Danke Mit freundlichen Grüßen Susanne Simon Anfragenr: 228795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228795/