Begleitung bei Impfung in Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Homepage der Goethe Schule Harburg entnehme ich, dass bei den Impfaktionen in Schulen nicht volljährige Jugendliche nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden können.
Warum benötigen Jugendliche über 14 überhaupt die Einverständnis eines Sorgeberechtigten und warum wird das für Jugendliche unter 14 nicht wie z.B. in Schleswig-Holstein einfach mit einer schriftlichen Einverständniserklärung gehandhabt?
Bitte senden Sie mir
- Das Rechtsgutachten aus dem hervor geht, dass die Begleitung eines Sorgeberechtigten zwingend erforderlich ist.
- Protokolle und Schriftwechsel mit allen beteiligten Personen, in denen dieses Vorgehen beschrieben/begründet/beschlossen wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. September 2021
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29. Oktober 2021
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