Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen

Alle versammlungsrechtlichen Bestätigungen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021, bei denen in den Auflagen eine Ordner:innenzahl größer als 1:25 Teilnehmende festgelegt wurde. Einer Schwärzung personenbezogener Daten stimme ich zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle versammlu…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
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Betreff
Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen [#229841]
Datum
26. September 2021 16:04
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle versammlungsrechtlichen Bestätigungen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021, bei denen in den Auflagen eine Ordner:innenzahl größer als 1:25 Teilnehmende festgelegt wurde. Einer Schwärzung personenbezogener Daten stimme ich zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229841/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
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Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen [#229841]
Datum
13. Januar 2022 16:36
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen“ vom 26.09.2021 (#229841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229841/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
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Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen [#229841]
Datum
10. Februar 2022 09:34
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen“ vom 26.09.2021 (#229841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Sollte ich bis zum 23.2.2022 keine inhaltliche Auskunft von Ihnen erhalten, werde ich Klage vor dem VG Freiburg erheben. Bitte bestätigen Sie mir außerdem unverzüglich den Stand meiner Anfrage. Bitte stellen Sie etwaige Rückfragen ebenfalls unverzüglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229841/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
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Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen [#229841]
Datum
6. März 2022 22:54
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen“ vom 26.09.2021 (#229841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 129 Tage überschritten. Sie hatten mir erst am 04.11.2021 mitgeteilt (in einer Antwort auf eine andere Anfrage zu den Routen der Versammlungen), dass Sie meine Anfrage nicht nachvollziehen können, daraufhin habe ich Sie am 23.11.2021 noch einmal in anderen Worten ausführlicher formuliert und kopiere den Text noch einmal hinein: „Ich versuche aber dennoch, meine Anfragetext noch einmal verständlicher zu formulieren: Ich bitte Sie um die Zusendung sämtlicher versammlungsrechtlicher Bestätigungen (einer Schwärzung personenbezogener Daten stimme ich weiterhin zu) aus den Jahren 2021, 2020 und 2019, in denen der Ordner:innenschlüssel mehr als 1:25 Teilnehmende beträgt. Sollten Sie also bspw. für eine Demonstration mit 100 Personen insgesamt 2 Ordner:innen in den Auflagen verlangt haben (dann wäre der Schlüssel 1:50), interessiert mich diese vers. Bestätigung nicht. Sollten Sie dagegen für 100 Teilnehmende 5 (oder mehr) Ordner:innen verlangt haben wäre der Schlüssel 1:20, ebenso wenn Sie bspw. für eine Demo von 200 Personen 8 Ordner:innen verlangt hätten (Schlüssel: 1:25), zusätzlich aber noch für weitere Aufgaben wie die Sperrung von Straßen oder sonstiges weitere 20 Ordner:innen in den Auflagen verlangt hätten, dann wäre der tatsächliche Schlüssel nämlich 200 : 28 = 1:7,14 und damit weitaus strenger als 1:25. Ich hoffe, ich habe mich nun verständlich ausgedrückt! Der übrige Text der Anfrage bleibt unberührt, bitte teilen Sie mir insbesondere vor Bearbeitung der Anfrage mit, wenn Gebühren entstehen sollten.“ Darüber hinaus möchte ich Sie nun ergänzend bitten, mir die Anzahl der Versammlungen im angefragten Zeitraum von 2019-2021 mitzuteilen, bei denen dies der Fall war, sollten Sie für diese Auskunft eine Gebühr verlangen, dann lässt sich der Aufwand für mich besser einschätzen. Da ich seit dem 23.11.2021 nichts mehr von Ihnen bezüglich dieser Anfrage gehört habe und die Anfrage schon über fünf Monate alt ist werde ich mit Ablauf des 20.03.2022 Klage beim VG Freiburg erheben, sollte ich bis dahin keine inhaltliche Antwort bzw. Gebührenabschätzung erhalten haben. Ich freue mich zuletzt, wenn wir unsere Korrespondenz bezüglich dieser Anfrage (Ordner:innenzahlen) auch über diesen E-Mail-Verkehr und Betreff fortsetzen! Herzlichen Dank und freundliche Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen“ [#229841]
Datum
22. März 2022 07:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/229841/ Die Behörde hat auf meine Anfrage überhaupt nicht reagiert. Gleichzeitig gibt es zwischen der Behörde und mit auch bei einer anderen, ähnlichen Anfrage Uneinigkeiten: https://fragdenstaat.de/a/229840 Ich werde Sie auch dort zur Vermittlung anrufen, damit Sie dort vermitteln können. Ich danke Ihnen! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 229841.pdf Anfragenr: 229841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229841/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen“ [#229841]
Datum
22. März 2022 07:34
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage Ich habe gestern Untätigkeitsklage gegen die Stadt Radolfzell vor dem VG Freiburg eingereicht.
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
26. April 2022
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
Ich habe gestern Untätigkeitsklage gegen die Stadt Radolfzell vor dem VG Freiburg eingereicht.
Verwaltungsgericht Freiburg
Streitwertfestsetzung Die Klage ist beim VG Freiburg eingegangen, der Streitwert wurde vorläufig auf 5000 Euro fes…
Von
Verwaltungsgericht Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Streitwertfestsetzung
Datum
17. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Klage ist beim VG Freiburg eingegangen, der Streitwert wurde vorläufig auf 5000 Euro festgesetzt und die Stadt Radolfzell erhält Gelegenheit, sich binnen 6 Wochen zu äußern.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], in o.g. Sache erhalten…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: [geschwärzt]
Datum
17. Mai 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
854,7 KB
Sehr [geschwärzt], in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> ?[geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] (?[geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: [geschwärzt] [#229841] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: [geschwärzt] [#229841]
Datum
18. Mai 2022 01:18
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Antwort und das nochmalige Nachhaken bei der Stadt Radolfzell. Wie Sie der Anfrage auf FragDenStaat entnehmen können, habe ich vor vier Wochen Klage gegen die Stadt eingereicht und hoffe, dass meine Anfrage im Zweifel auf diesem Weg beantwortet wird! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 229841 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/308 [#229841] Der Eingang Ihrer E-Mail wi…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/308 [#229841]
Datum
18. Mai 2022 01:18
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/308 [#229841] Sehr << Anrede >&g…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
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Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/308 [#229841]
Datum
24. September 2022 19:18
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen“ vom 26.09.2021 (#229841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 331 Tage überschritten. Ich würde mich freuen, wenn Sie trotz des laufenden Klageverfahrens meine Anfrage beantworten würden - die Klage betrifft ja nur Ihren Umgang mit dieser Anfrage, aber an Ihrer inhaltichen Antwort bin ich natürlich unvermindert interessiert! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>