Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg - Antrag Städtebauförderung 2022

- die Vorplanungen (Karten) des Tegelwegs Bad Driburg, die im Antrag für Städtebauförderung 2022 eingereicht wurden

=> in elektronischer Form, die Karte(n) sind ausreichend

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
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Betreff
Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg - Antrag Städtebauförderung 2022 [#230224]
Datum
30. September 2021 12:00
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Vorplanungen (Karten) des Tegelwegs Bad Driburg, die im Antrag für Städtebauförderung 2022 eingereicht wurden => in elektronischer Form, die Karte(n) sind ausreichend
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230224/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Ihre Anfrage vom 30.09.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 Sehr Antra…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.09.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022
Datum
27. Oktober 2021 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,9 KB


Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 30.09.2021, mit dem Sie um Zusendung der Vorplanungen (Karten) des Tegelwegs Bad Driburg, die im Antrag für Städtebauförderung 2022 eingereicht wurden, baten. Sie baten weiterhin um vorherige Mitteilung, sollte die Auskunft gebührenpflichtig sein. Gemäß § 11 Abs. 1, Abs. 2 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die nach dem IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Die Gebühren bestimmen sich nach der VerwGebO IFG NRW i.V.m. der Anlage. Dementsprechend sind gemäß Ziffer 1.1 des Gebührentarifs der Anlage zur VerwGebO IFG NRW lediglich mündliche oder einfache, schriftliche Auskünfte gebührenfrei. Bei der von Ihnen angefragten Auskunft handelt es sich nicht um eine mündliche oder einfach schriftliche Auskunft, so dass für die Auskunft Gebühren gemäß Ziffer 1.2 des Gebührentarifs der Anlage zur VerwGebO IFG NRW anfallen werden. Die Höhe der entstehenden Kosten werden sich aufgrund des mit der Bearbeitung und Bereitstellung der gewünschten Auskunft entstehenden Verwaltungsaufwandes voraussichtlich im unteren Bereich des Gebührenrahmens auf ca. 50,00 bis 75,00 € belaufen. Vor diesem Hintergrund teilen Sie mir bitte mit, ob Sie an Ihrem o.g. Antrag weiterhin festhalten. Für diesen Fall werde ich Ihnen die gewünschten Informationen gebührenpflichtig zur Verfügung stellen. Sollte ich bis zum 03.11.2021 keine anderslautende Mitteilung von Ihnen erhalten gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#2273…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#227308]
Datum
27. Oktober 2021 13:13
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> teilen Sie mir bitte mit um wie viele Karten/Seiten es sich handelt, die von meiner Anfrage umfasst sind. Teilen Sie bitte auch mit inwiefern es sich nicht um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Die Karten liegen digital vor. Personenbezogene Daten oder sonstige vergleichbare schützenswerte Daten dürften in einem solchen Kartenmaterial nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227308/
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AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#2273…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.09.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#227308] [#230224]
Datum
2. November 2021 16:06
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> eine kleine Bitte am Anfang: Für eine Antwort an _diese_ Mailadresse wäre ich dankbar. So gelingt die Zuordnung auf meiner Seite zur korrekten Anfrage. Zu Ihren Ausführungen: Diese sind für mich verständlich. Ein Hinweis darauf, dass die Karten nicht in Gänze digital verfügbar sind hatte mir zum Verständnis der relativ hohen Kosten gefehlt. Vielen Dank! Daher beschränke ich meine Anfrage auf die rein digital verfügbaren Karten. Sollte der Aufwand auch weiter den Aufwand einer einfachen schriftlichen Anfrage übersteigen, beschränke ich mich auf die erste digitale Karte zum Vorhaben Tegelweg im Antrag. Wie Sie korrekt angeführt haben, akzeptiert die Rechtsprechung die 15 Minuten als grundsätzlichen Anhaltspunkt für einfache, schriftliche Anfragen. Dies ist jedoch nur ein Anhaltspunkt zur Einordnung. Die Rechtsprechung geht teilweise auch von 30 Minuten aus. So VG Gelsenkirchen (Urteil vom 08.01.2015 - 17 K 5214/13) zur reinen Datenabfrage aus vorgehaltenen Datenbeständen: "Die ohne schwierige inhaltliche Prüfung durchgeführte Erstellung eines Kontoauszuges mittels Abfrage aus vorgehaltenen Datenbeständen durch das Finanzamt ist als gebührenfreie einfache schriftliche Auskunft zu bewerten." Und weiter: "Vgl. etwa Weißauer/Lenders, a.a.O., Anmerk. 5., wonach bei einem Zeitaufwand von unter 15 Minuten eine einfache Auskunft vorliegt; vgl. ferner Jastrow/Schlatmann, Informationsfreiheitsgesetz IFG, Kommentar, § 10 Rn. 17, zur vergleichbaren Vorschrift im IFG des Bundes, wonach eine Bearbeitungszeit von einer halben Stunde auf eine einfache Auskunft hinweist." Ferner zu berücksichtigen - so das VG Gelsenkirchen - ist der Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit: "Weiter muss in die Bewertung einfließen, dass der Schwierigkeitsgrad des hier fraglichen Verwaltungshandelns in Gestalt von schlichtem Abrufen von Informationen aus Datenbanken, das mittels Mausklicks und wenigen händischen Eingaben und ohne inhaltliche Prüfung erfolgt, sich eher am unteren Ende der Spektrums bewegt hat." Es ist anzunehmen, dass dies hier für die rein digital vorliegenden und rein grafischen Daten der Fall ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230224/
Bezirksregierung Detmold
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 Sehr A…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022
Datum
18. November 2021 09:55
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren untenstehenden Antrag nach dem IFG NRW und überreiche in der Anlage wie gewünscht die erste digitale Übersichtskarte zur Maßnahme Tegelweg, Bad Driburg aus dem Städtebauförderantrag 2022. Ich betrachte die Angelegenheit daher als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#2302…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#230224]
Datum
18. November 2021 10:05
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
23,8 KB
Sehr << Anrede >> ich würde noch darum bitten, dass Sie die Karte auch in leserlicher Form (siehe Screenshot) zur Verfügung stellen. Zumindest sollten jedoch Straßenmarkierungen und Schrift leserlich sein. Alternativ: Falls dies tatsächlich die einzige bei Ihnen vorhandene Qualität des Materials ist bitte um kurze Mitteilung, ob dies der Fall ist. Außerdem würde ich dann gerne anregen, dass Sie die Digitalisierungsprozesse einmal prüfen, da damit niemand arbeiten kann und wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - screenshot-2021-11-18-100201.png Anfragenr: 230224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230224/
Bezirksregierung Detmold
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#2302…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#230224]
Datum
18. November 2021 10:27
Status
Sehr Antragsteller/in in besserer Qualität als die angefügte Datei liegt die Karte uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#2302…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 02.11.2021 betr. Straßenpläne Tegelweg Bad Driburg, Antrag auf Städtebauförderung 2022 [#230224]
Datum
18. November 2021 10:38
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich empfehle dann eine Prüfung der Scanner-Einstellungen, die deutlich zu wenige DPI zu haben scheint. Ich denke da werden Sie mir zustimmen. Ich danke für Ihre schnelle Antwort und sehe den Antrag als erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230224/