Kaufvertrag zum Grundstück Hof Schulte-Pelkum zwecks Ausbau der A52 / B224

den Kaufvertrag zum Grundstück "Hof Schulte-Pelkum", der im Zuge des Ausbaus der A52 bzw. B224 zustande kam und (laut Presseberichten) kürzlich unterschrieben worden ist.

Personenbezogene Daten können Sie selbstverständlich schwärzen.

Ergebnis der Anfrage

Das BMVI übermittelte den Vertrag stark geschwärzt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Kaufvertrag z…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag zum Grundstück Hof Schulte-Pelkum zwecks Ausbau der A52 / B224 [#230237]
Datum
30. September 2021 14:32
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Kaufvertrag zum Grundstück "Hof Schulte-Pelkum", der im Zuge des Ausbaus der A52 bzw. B224 zustande kam und (laut Presseberichten) kürzlich unterschrieben worden ist. Personenbezogene Daten können Sie selbstverständlich schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230237/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
IFG Anfrage als FAX Wortlaut der IFG Anfrage als FAX
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage als FAX
Datum
30. September 2021
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Wortlaut der IFG Anfrage als FAX
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zwischennachricht
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
21. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Autobahn GmbH des Bundes
Anfrage nach IFG/UIG Die Autobahn GmbH teilt mit, dass sie nicht zuständig ist.
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach IFG/UIG
Datum
25. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Autobahn GmbH teilt mit, dass sie nicht zuständig ist.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Zwischennachricht Sehr geehrter Herr [geschwärzt], mit Ihrem Antrag vom 29.09.2021 baten Sie um Zusendung zu folg…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
29. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], mit Ihrem Antrag vom 29.09.2021 baten Sie um Zusendung zu folgenden Informationen: "den Kaufvertrag zum Grundstück „Hof Schulte-Pelkum“ , der im Zuge des Ausbaus der A52 bzw. B224 zustande kam und (laut Presseberichten) kürzlich unterschrieben worden ist." Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit Schreiben vom 21.10.2021 hatten wir Sie über die erforderliche Drittbeteiligung informiert. Hiermit möchte ich Sie informieren, dass Ihr Antrag aufgrund einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der Autobahn GmbH des Bundes u. a. nicht in der Ihnen mitgeteilten Frist beschieden werden kann. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bescheiden. Für Ihre Geduld bedanke ich mich ausdrücklich! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Referates StB 10 [geschwärzt] Grundsatzangelegenheiten, Autobahn GmbH des Bundes Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Abteilung Bundesfernstraßen Postfach 20 01 00 53170 Bonn Telefon: [geschwärzt] Fax: 0228-99-300-807-5100 Mobil: [geschwärzt] E-Mail: ref-stb10@bmvi.bund.de <mailto:ref-stb10@bmvi.bund.de> www.bmvi.de <http://www.bmvi.de/>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Ihr IFG-Antrag vom 29.09.2021 zum Grundstückskaufvertrag Hof Schulte-Pelkum I Bescheid Sehr geehrter Herr, das in…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 29.09.2021 zum Grundstückskaufvertrag Hof Schulte-Pelkum I Bescheid
Datum
8. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr, das in der Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen vorab per Mail. Das Originalschreiben geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ____________________________________________ [geschwärzt] Referates StB 10 [geschwärzt] Grundsatzangelegenheiten, Autobahn GmbH des Bundes Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Abteilung Bundesfernstraßen Postfach 20 01 00 53170 Bonn Telefon: 0228-99-300-0 Fax: 0228-99-300-807-XXXX Mobil: XXXX-XXXXXXX E-Mail: ref-stb10@bmvi.bund.de <mailto:ref-stb10@bmvi.bund.de> www.bmvi.de <http://www.bmvi.de/>
<< Anfragesteller:in >>
Ablauf der Widerspruchsfrist: Ihr IFG-Antrag vom 29.09.2021 zum Grundstückskaufvertrag Hof Schulte-Pelkum I Besche…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ablauf der Widerspruchsfrist: Ihr IFG-Antrag vom 29.09.2021 zum Grundstückskaufvertrag Hof Schulte-Pelkum I Bescheid [#230237]
Datum
11. Januar 2022 14:11
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kaufvertrag zum Grundstück Hof Schulte-Pelkum zwecks Ausbau der A52 / B224“ vom 30.09.2021 (#230237) wurde positiv beschieden; jedoch sollte der Ablauf der Widerspruchsfrist der Autobahn GmbH abgewartet werden. Nach meiner Rechnung ist diese Frist inzwischen abgelaufen. Bitte informieren Sie mich daher über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230237/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Ablauf der Widerspruchsfrist: Ihr IFG-Antrag vom 29.09.2021 zum Grundstückskaufvertrag Hof Schulte-Pelkum I Be…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ablauf der Widerspruchsfrist: Ihr IFG-Antrag vom 29.09.2021 zum Grundstückskaufvertrag Hof Schulte-Pelkum I Bescheid [#230237]
Datum
13. Januar 2022 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in der Anlage leite ich Ihnen das heutige Schreiben vorab per Mail zu. Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Referat StB 10 [geschwärzt] Grundsatzangelegenheiten, Autobahn GmbH des Bundes Bundesministerium für Digitales und Verkehr Postanschrift: Postfach 20 01 00 53170 Bonn Telefon: 0228 [geschwärzt] Fax: 0228 [geschwärzt] E-Mail: ref-stb10@bmdv.bund.de [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]