Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum

Immer wieder nutzen Luftfahrzeuge, die von der Spangdahlem Air Base starten oder landen, die russische Mode-S-Kennung "15C2E4".

Die Auswertungen von frei verfügbaren Transponder-Daten zeigen dies z.B.:

Am 10. und 18.06.2020:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-06-10
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-06-18

Am 07. und 08. und 09. und 14. und 30. Juli 2020:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-07
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-08
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-09
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-14
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.789&lon=7.192&zoom=10.0&showTrace=2020-07-30

Am 3. und 4. und 5. August 2020:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-03
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-04
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-05

Am 1. September 2020:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=50.356&lon=16.519&zoom=7.2&showTrace=2020-09-01

Am 19. Januar 2021:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=50.087&lon=6.812&zoom=9.3&showTrace=2021-01-19

Am 19. Juni 2021 (Rückflug der 52nd Fighter Wing F16 von der Arctic Challenge Exercise 21 in Schweden nach Spangdahlem):
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.729&lon=7.283&zoom=9.4&showTrace=2021-06-19

Am 22. Juni 2021:
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Die Flüge mit russischer Mode-S-Kennung 15C2E4 starten bzw. landen jeweils immer in Spangdahlem.
Es sind keinerlei Flüge mit Start oder Landung in der Russischen Föderation zu erkennen.

Augenscheinlich handelt es sich nicht um einen einmaligen Konfigurationsfehler durch den Luftfahrzeugführer.
Es kann aufgrund der Häufigkeit eine absichtliche Nutzung der russischen Mode-S-Kennung durch das 52nd Fighter Wing der Spangdahlem Air Base im deutschen Luftraum unterstellt werden.

Ferner schreibt die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) im Dokument "Mode S Elementary Surveillance (ELS) Operations Manual" unter
https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/2019-04/surveillance-mode-s-els-ops-manual-ed-1.0-20110102.pdf :
"2 THE ICAO 24-BIT AIRCRAFT ADDRESS
2.1 Instances occur of incorrect ICAO 24-bit aircraft addresses being installed/hard-wired on individual aircraft.
[...]
Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety.
In particular, the airborne collision avoidance system, ACAS II, performs on the assumption that only a single, unique ICAO 24-bit aircraft address per airframe exists.
The performance of ACAS II can be seriously degraded and in some instances disabled if an incorrect or duplicate address is installed on an aircraft.
2.2 Incorrect or duplicated ICAO 24-bit aircraft addresses will also undermine the effectiveness of surveillance services based on SSR Mode S.
2.3 It is essential that aircraft operators comply with the aircraft address assignment procedures of the State regulatory authority to which blocks of addresses have been allocated by ICAO (note 2)."

Die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr hat dazu keine weitergehenden Informationen, siehe:
https://fragdenstaat.de/a/223994

Daher meine Fragen an Ihr Haus:

1) Wie ist die Nutzung russischer Mode-S-Kennungen durch militärische Luftfahrzeuge von Bundeswehr und U.S. Air Force im deutschen Luftraum geregelt ?

2) Wer überwacht und sanktioniert ggf. die missbräuchliche Nutzung von falschen Mode-S-Kennung militärischer Luftfahrzeuge (Bundeswehr und Gaststreitktäfte) im deutschen Luftraum ?
Denn die Nutzung von falschen Mode-S-Kennungen stellt offensichtlich ein Sicherheits-Risiko für den Luftverkehr dar.
Zitat EUROCONTROL, siehe oben:
"Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety."

3) Wer überwacht und sanktioniert ggf. die missbräuchliche Nutzung von falschen Mode-S-Kennung ziviler Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum ?
Denn die Nutzung von falschen Mode-S-Kennungen stellt offensichtlich ein Sicherheits-Risiko für den Luftverkehr dar.
Zitat EUROCONTROL, siehe oben:
"Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety."

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder nutz…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum [#230381]
Datum
1. Oktober 2021 22:28
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Immer wieder nutzen Luftfahrzeuge, die von der Spangdahlem Air Base starten oder landen, die russische Mode-S-Kennung "15C2E4". Die Auswertungen von frei verfügbaren Transponder-Daten zeigen dies z.B.: Am 10. und 18.06.2020: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-06-10 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-06-18 Am 07. und 08. und 09. und 14. und 30. Juli 2020: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-07 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-08 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-09 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-14 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.789&lon=7.192&zoom=10.0&showTrace=2020-07-30 Am 3. und 4. und 5. August 2020: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-03 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-04 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-05 Am 1. September 2020: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=50.356&lon=16.519&zoom=7.2&showTrace=2020-09-01 Am 19. Januar 2021: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=50.087&lon=6.812&zoom=9.3&showTrace=2021-01-19 Am 19. Juni 2021 (Rückflug der 52nd Fighter Wing F16 von der Arctic Challenge Exercise 21 in Schweden nach Spangdahlem): https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.729&lon=7.283&zoom=9.4&showTrace=2021-06-19 Am 22. Juni 2021: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.729&lon=7.283&zoom=9.4&showTrace=2021-06-22 Die Flüge mit russischer Mode-S-Kennung 15C2E4 starten bzw. landen jeweils immer in Spangdahlem. Es sind keinerlei Flüge mit Start oder Landung in der Russischen Föderation zu erkennen. Augenscheinlich handelt es sich nicht um einen einmaligen Konfigurationsfehler durch den Luftfahrzeugführer. Es kann aufgrund der Häufigkeit eine absichtliche Nutzung der russischen Mode-S-Kennung durch das 52nd Fighter Wing der Spangdahlem Air Base im deutschen Luftraum unterstellt werden. Ferner schreibt die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) im Dokument "Mode S Elementary Surveillance (ELS) Operations Manual" unter https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/2019-04/surveillance-mode-s-els-ops-manual-ed-1.0-20110102.pdf : "2 THE ICAO 24-BIT AIRCRAFT ADDRESS 2.1 Instances occur of incorrect ICAO 24-bit aircraft addresses being installed/hard-wired on individual aircraft. [...] Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety. In particular, the airborne collision avoidance system, ACAS II, performs on the assumption that only a single, unique ICAO 24-bit aircraft address per airframe exists. The performance of ACAS II can be seriously degraded and in some instances disabled if an incorrect or duplicate address is installed on an aircraft. 2.2 Incorrect or duplicated ICAO 24-bit aircraft addresses will also undermine the effectiveness of surveillance services based on SSR Mode S. 2.3 It is essential that aircraft operators comply with the aircraft address assignment procedures of the State regulatory authority to which blocks of addresses have been allocated by ICAO (note 2)." Die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr hat dazu keine weitergehenden Informationen, siehe: https://fragdenstaat.de/a/223994 Daher meine Fragen an Ihr Haus: 1) Wie ist die Nutzung russischer Mode-S-Kennungen durch militärische Luftfahrzeuge von Bundeswehr und U.S. Air Force im deutschen Luftraum geregelt ? 2) Wer überwacht und sanktioniert ggf. die missbräuchliche Nutzung von falschen Mode-S-Kennung militärischer Luftfahrzeuge (Bundeswehr und Gaststreitktäfte) im deutschen Luftraum ? Denn die Nutzung von falschen Mode-S-Kennungen stellt offensichtlich ein Sicherheits-Risiko für den Luftverkehr dar. Zitat EUROCONTROL, siehe oben: "Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety." 3) Wer überwacht und sanktioniert ggf. die missbräuchliche Nutzung von falschen Mode-S-Kennung ziviler Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum ? Denn die Nutzung von falschen Mode-S-Kennungen stellt offensichtlich ein Sicherheits-Risiko für den Luftverkehr dar. Zitat EUROCONTROL, siehe oben: "Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety." Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230381/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Bitte haben Sie dafür Verständnis, d…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum [#230381]
Datum
4. Oktober 2021 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage aufgrund der Abstimmung zwischen den verschiedenen Stellen im Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung einige Tage dauern wird. Eine Antwort erfolgt so bald wie möglich. Mit freundlichen Grüßen
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum [#230381]
Datum
12. Oktober 2021 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Erlauben Sie mir bitte einige Nachfr…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum [#230381]
Datum
13. Oktober 2021 21:15
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Erlauben Sie mir bitte einige Nachfragen: Sie schreiben: "Nach § 63 Nr. 4 LuftVG ist das BAF lediglich zuständig für Ordnungs-widrigkeiten nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 des LuftVG im Zusammenhang mitder Verletzung von Regeln über das Führen von Luftfahrzeugen, Flügenach Sichtflug- oder Instrumentenflugregeln, Flugverfahren und die damit verbundenen Festlegungen und Anordnungen der Flugverkehrskontrolle sowie für Ordnungswidrigkeiten, die von militärischen Luftfahrzeugführern mit militärischen Luftfahrzeugen begangen werden. Soweites um Gaststreitkräfte geht, richtet sich die Zuständigkeit nach dem NATO Truppenstatut, soweit einschlägig." Wäre die mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum eine solche Ordnungswidrigkeit, die in Ihre Zuständigkeit fällt ? Wie würde eine solche mutmaßliche Ordnungswidrigkeit konkret bei U.S.-Gaststreitkräften verfolgt werden ? Wer würde hierzu - bei ausreichendem Verdachtsmoment - weitere Untersuchungen einleiten ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230381/
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Sehr Antragsteller/in die Verwendung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge erfüllt keine…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum [#230381]
Datum
15. Oktober 2021 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Verwendung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge erfüllt keinen Ordnungswidrigkeitentatbestand, für dessen Verfolgung das BAF zuständig wäre. Die Verfolgung richtet sich daher wie bereits erwähnt nach dem NATO Truppenstatut. Weitere Informationen liegen hier nicht vor. Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Beantworten meiner Nachfragen. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum [#230381]
Datum
15. Oktober 2021 11:53
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Beantworten meiner Nachfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230381/