Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Fleischerei Detlef Fischer
Steinförder Straße 10
29323 Wietze

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde gibt nur stark geschwärzte Berichte heraus. Teilweise sind mehr als 50% der festgehaltenen Verstöße geschwärzt.

Dabei behauptet sie – unzutreffend –, dass die geschwärzten Bereiche nicht in den Anwendungsbereich des VIG fallen. Tatsächlich enthalten die von der Behörde geschwärzten Bereiche jedoch etwa Hinweise zu mangelhaften Allergenkennzeichnungen.

Aus diesem Grund wurde die Anfrage zunächst als abgelehnt bewertet.

Inzwischen hat die Behörde die ungeschwärzten Berichte herausgegeben.

Beide Berichtsvarianten (von der Behörde geschwärzt/ungeschwärzt) finden sich als Anhänge zur Anfrage. Aus diese Weise können sich Interessierte ein eigenes Bild zum Umfang unzulässiger Behördenschwärzungen machen.

Unter https://forum.okfn.de/t/notes-from-the-… findet sich eine Zusammenfassung dieser Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer [#230407]
Datum
2. Oktober 2021 19:40
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Detlef Fischer Steinförder Straße 10 29323 Wietze 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230407/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer [#230407]
Datum
4. Oktober 2021 13:31
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 04.10.2021. Ich weise Sie darauf hin, dass zunächst eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen wird, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Monaten zur Folge hat. Gem. § 5 Abs. 2 S. 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) habe ich auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Aus diesem Grunde und da die weitere Kommunikation postalisch erfolgen wird, bitte ich um Bestätigung, dass die mitgeteilten Kontaktdaten für Sie zutreffend sind. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
AW: Kontrollbericht zu Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG [#205806] Landkreis Celle - Amt für Veterinära…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG [#205806]
Datum
4. Oktober 2021 13:40
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Nachricht vom 04.10.2021 sowohl per E-Mail als auch per Fax. Bedauerlicherweise konnte diesseits weder ein Antrag von Ihnen vom 14.12.2021, ausweislich Ihrer heutigen E-Mail, noch vom 24.05.2021, ausweislich Ihres Faxes vom heutigen Tag, verzeichnet werden. Ich werde Ihre Anfrage als vom 14.12.2020 gestellt betrachten. Ich weise Sie darauf hin, dass zunächst eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen wird, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Monaten zur Folge hat. Gem. § 5 Abs. 2 S. 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) habe ich auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Aus diesem Grunde und da die weitere Kommunikation postalisch erfolgen wird, bitte ich um Bestätigung, dass die mitgeteilten Kontaktdaten für Sie zutreffend sind. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kontrollbericht zu Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG [#205806] [#230407] Sehr geehrte Damen und Her…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG [#205806] [#230407]
Datum
4. Oktober 2021 16:17
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die mitgeteilten Kontaktdaten sind zutreffend. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben wurden oder werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230407/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kontrollbericht zu Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG [#205806] [#230407] Sehr geehrte Damen und Her…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG [#205806] [#230407]
Datum
4. Oktober 2021 16:25
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail bezüglich meines ursprünglichen Antrages vom 14.12.2020 und meines Faxes vom 02.10.2021 bezieht sich NICHT auf Fleischerei Detlef Fischer Steinförder Straße 10 29323 Wietze sondern auf Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG Trannberg 1 29323 Wietze Auch für diese Anfragen gilt: Die mitgeteilten Kontaktdaten sind zutreffend. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben wurden oder werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230407/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
VIG - Fleischerei Fischer [#230407] Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: …
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
VIG - Fleischerei Fischer [#230407]
Datum
5. Oktober 2021 14:06
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen, dass wir Sie schriftlich informieren werden, wenn Ihre Daten an den Betrieb weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Bescheid mit ausschließlicher Einsichtnahme der Kontrollberichte bei der Behörde vor Ort. Der Bescheid muss daher …
geschwärzt
1,3 MB
Bescheid mit ausschließlicher Einsichtnahme der Kontrollberichte bei der Behörde vor Ort. Der Bescheid muss daher als abgelehnt bewertet werden.
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
23. Oktober 2021
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Fleischerei Detlef Fischer Steinförder Straße 10 29323 Wietze 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Bescheid vom 20.10.2021 zu meiner VIG-Anfrage Fle…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
27. Oktober 2021
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Bescheid vom 20.10.2021 zu meiner VIG-Anfrage Fleischerei Detlef Fischer, Steinförder Straße 10, 29323 Wietze lege ich Widerspruch ein. Begründung: Es liegt kein wichtiger Grund für eine Abweichung von der gewünschten Art der Informationserteilung vor. Insbesondere ist es ermessensfehlerhaft, die Auskunft nur im Rahmen von Akteneinsicht oder bloße mündliche Auskunftserteilung zugänglich zu machen (so auch VG Weimar, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 8 E 423/19, juris Rn. 25 f.; VG Augsburg, Urteile vom 30. April 2019 - Au 1 K 19.244; Au 1 K 19.242, juris). Ihrer Vorgabe einer ausschließlichen Akteneinsicht in Ihrer Behörde widerspreche ich. Eine ausschließliche Informationsgewährung in Form einer Akteneinsicht widerspricht dem ausdrücklichen Ziel des VIG, dass alle Verbraucher Anspruch auf die angeforderten Information erhalten: (1) Nicht am Behördenstandort wohnhafte Konsumenten werden durch Ihre Behörde von Verbraucherinformationen ausgeschlossen. § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG normiert jedoch ein "Jedermannsrecht". Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu geurteilt, dass dieses sogar Personen zusteht, die sich in Sicherheitsverwahrung befinden (Urteil vom 29.08.2019 - BVerwG 7 C 29.17). (2) Berufstätigen Antragstellerinnen werden durch Ihre Behörde Verbraucherinformationen vorenthalten. (3) Sie versuchen Antragstellerinnen durch die hohen Kosten und den Zeitaufwand einer Anreise von einer Informationsgewährung abzuhalten. (4) Eine barrierefreier Teilhabe ist durch das Vorgehen Ihrer Behörde nicht möglich. Diese bedeutet wesentlich mehr als einen rollstuhlgerechten Zugang. Qualitativ hochwertige elektronische Dokumente (z. B. als PDF) ermöglichen beispielsweise auch Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit eine Teilhabe. Hier fehlt es Ihnen offensichtlich an Sensibilisierung. Ich schlage vor, dass Sie sich hierzu von Ihrem bzw. Ihrer Behindertenbeauftragen beraten lassen. (5) Dass Sie Antragsteller und Behördenmitarbeiter während der Corona-Pandemie vorsätzlich dem Risiko einer Infektion aussetzen möchten, sei ebenfalls erwähnt. Damit werden insbesondere Risikogruppen von einer Informationgewährung ausgeschlossen. Antidiskriminierung gestaltet sich anders. (6) Unter Umweltschutzgesichtspunkten sind die von Ihrer Behörde eingeforderten, unnötigen Reisen ein Offenbahrungseid. Überdies können Sie nicht einmal sicherstellen, dass die Akteneinsicht trotz Anreise immer durchgeführt werden kann: Behördenmitarbeiterinnen erkranken, Dokumente sind nicht verfügbar, ... Kurz: Die von Ihnen ausschließlich angebotene Akteneinsicht ist kein Mittel um die angefragten Informationen zu gewähren. Sie ist ein Mittel, um die angefragten Informationen zu verweigern. Damit sabotiert Ihre Behörde Informationrechte nach dem VIG. Falls eine Herausgabe von Beanstandungen tatsächlch eine "Prangerwirkung" entfalten sollte, dann ist genau das vom Gesetzgeber beabsichtigt. Mit der Stiftung Warentest existiert übrigens eine staatlich gegründete Stiftung, deren Aufgabe es ist, Pfuschbetriebe an den Pranger zu stellen: Beispielsweise solche, die Kinderspielzeug mit bleihaltiger Farbe in Verkehr bringen. Davon angesehen ist - auch bei einer unterstellten Veröffentlichung - keine erhebliche Verschlechterung der Marktchancen eines gesetzesuntreuen Betriebes zu erwarten. Wäre dem so, müsste es zu Massenschließungen im Wirkungsbreich der Behörden kommen, die gesetzeskonform die angefragten Informationen bereitstellen. Es liegt zudem grundsätzlich im Ermessen des angefragten Betriebes, sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten. Erst von ihm zu verantwortende Verstöße können überhaupt zu einer Veröffentlichung führen. Keine Verstöße gegen geltenden Gesetze und Vorschriften, keine mögliche Veröffentlichung – Problem gelöst. Zu Ihren falschen Ausführungen bzgl. veralteter Kontrollbereichte, deren aufgeführte Mängel von Betrieben abgestellt wurden, finden sich auf FoodWatch.de folgende Informationen: "Es dauert in der Regel mehrere Wochen, bis eine Behörde auf eine Anfrage einen Kontrollbericht herausgibt. Zudem werden die Lebensmittelbetriebe nicht täglich von den Behörden kontrolliert. Naturgemäß beschreibt ein auf Topf Secret einsehbarer Kontrollbericht dadurch den Hygienezustand eines Betriebs in der Vergangenheit, d.h. die festgestellten Verstöße sind möglicherweise bereits beseitigt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber kürzlich klargestellt, dass Bürgerinnen und Bürger auch ein Recht auf Informationen zu bereits beseitigten Verstößen haben. Unabhängig davon sind alle Lebensmittelbetriebe herzlich dazu eingeladen, uns aktuelle Kontrollberichte zuzusenden, wenn auf der Plattform nicht der letzte Stand abgebildet ist. Wir verifizieren das mit der zuständigen Behörde und stellen sie dann online." Ihr Verweis auf das LFGB läuft vollständig ins Leere, da das LFGB einen vollkommen anderen Sachverhalt regelt, als das VIG. Der Anspruch nach dem VIG ist BEDINGUNGSLOS und umfasst JEDE Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften, und sei es nur eine tote Fliege im Küchenbereich. Eine Erheblichkeitsschwelle hat der Gesetzgeber hier ganz bewusst nicht geschaffen. Ich forderere Sie auf, meinem Antrag wie gefordert durch Zusendung aller "Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden" stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Eingang Faxanfrage.
geschwärzt
401,0 KB
Eingang Faxanfrage.
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Bearbeitu…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
6. Dezember 2021
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstand meines Widerspruchs vom 27.10.2021. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontr…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
6. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer" vom 23.10.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Antwort auf Nachfrage
Antwort auf Nachfrage
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Antwort auf Nachfrage zum Bearbeitungsstand des Widerspruchs.
Antwort auf Nachfrage zum Bearbeitungsstand des Widerspruchs.
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-CE-00327H Sehr Antragsteller/in
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer [#230407]
Datum
20. Dezember 2021 10:26
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,8 KB


Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-CE-00327H Sehr Antragsteller/in meine Antworten auf Ihre Anfrage werden Ihnen per Bescheid in den nächsten Tagen zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Bescheide auf Widerspruch und Faxanfrage mit Informationen zu Kontrollen: Kontrollen fanden am 24.10.2016, 28.08.…
Bescheide auf Widerspruch und Faxanfrage mit Informationen zu Kontrollen: Kontrollen fanden am 24.10.2016, 28.08.2017 (mit Beanstandungen), 12.11.2018, 13.07.2021 (mit Beanstandungen) und am 28.09.2021 (mit Beanstandungen) statt. Die Kontrollberichte mit Beanstandungen sollen nach Ablauf von 14 Tagen elektronisch übermittelt werden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheiden vom 20.12.2021 bitten Sie um die verbindliche Mitteilung einer…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer [#230407] und per Fax [#230407]
Datum
3. Januar 2022 17:13
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheiden vom 20.12.2021 bitten Sie um die verbindliche Mitteilung einer E-Mail-Adresse für eine verschlüsselte Übermittlung der Berichte. Bitte erläutern Sie mir, was Sie unter einer verschlüsselten Übermittlung verstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230407/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-CE-00327H Sehr Antragsteller/i…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer [#230407] und per Fax [#230407]
Datum
5. Januar 2022 11:36
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 59-CE-00327H Sehr Antragsteller/in aus Datenschutzgründen übermittelt der Landkreis Celle personenbezogene Daten wie hier die Kontrollberichte per E-Mail ausschließlich verschlüsselt. Verschlüsselt bedeutet „verschlüsselter Zugang“, den Sie per SecuPass dann entschlüsseln können. Dieser Zugang bezieht sich jeweils auf eine E-Mail-Adresse. Weiteres zu der Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Sie haben mehrere Anträge gestellt. Jeder Antrag wird einzeln bearbeitet. Und jede Korrespondenz zu einem Antrag erfolgt für sich. Daher werde ich die Kontrollberichte je Antrag an die jeweils zu dem Antrag gehörige fragdenstaat.de-E-Mail-Adresse übermitteln. Oder falls ein Antrag anderweitig gestellt wird – wie hier von Ihnen per Fax vom 23.10.2021 – liegt noch keine E-Mail-Adresse vor. Daher auch die Aufforderung eine E-Mail-Adresse zu benennen. Dann wird für jeden Antrag für die dazugehörige E-Mail-Adresse ein eigener verschlüsselter Zugang angelegt. Daher wäre es bei mehreren Anträgen gegebenenfalls einfacher, wenn mir eine andere, allgemeinere E-Mail-Adresse zur Verfügung stehen würde, an die alle Kontrollberichte gesendet werden könnten. In Ihrer Betreffzeile aus der E-Mail vom 03.01.2022 beziehen Sie sich auf Ihre Anträge vom 02.10.2021 per E-Mail (über die beiden letzten Kontrollberichte) und per Fax vom 23.10.2021 (über die letzten 5 Jahre). Betrachten Sie diese Anträge als einen Antrag? Oder möchten Sie diese zumindest als zusammenhängend beantwortet haben, weil es sich um denselben Lebensmittelunternehmer handelt? Bitte teilen Sie mir daher mit, wie Sie weiter verfahren möchten – eine allgemeine E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Kontrollbericht zu allen Anträge oder Übermittlung der Kontrollberichte je Antrag an die frgadenstaat.de-E-Mail-Adressen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wenn mein Antrag per Fax (23.10.2021) wie von mir beantragt beschieden wird, können…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer [#230407] und per Fax [#230407]
Datum
5. Januar 2022 15:51
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn mein Antrag per Fax (23.10.2021) wie von mir beantragt beschieden wird, können Sie den Antrag per E-Mail (02.10.2021) als erledigt betrachten. Bezüglich Ihrer Anforderung einer E-Mail-Adresse bei beantragter Informationserteilung per Briefpost verweise ich auf den eindeutigen Wortlaut des VIG: "Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden" (§ 6 Abs. 1 S. 1 VIG) Ein wichtiger Grund nach § 6 Abs. 1 S. 1 VIG liegt m. E. nicht vor. Für diesen Antrag akzeptiere ich vorerst eine Informationsübermittung über den verschlüsselten Zugang Ihrer Behörde. Bitte verwenden Sie dafür die Absenderadresse dieser E-Mail. Für den Fall, dass der Zugang technische Voraussetzungen meinerseits erfordert (Installation von Software, bestimmte Browser etc.) behalte ich mir die Einforderung per Briefpost vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230407/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem VIG Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: …
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
Informationsgewährung nach dem VIG
Datum
11. Januar 2022 13:04
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], als Anlage habe ich eine Anleitung für die in Kürze zu übermittelnden Daten als Anhänge der nächsten E-Mail beigefügt. Bitte befolgen Sie diese Anleitung, weil der Zugang zu den beigefügten Dateien aus Datenschutzgründen verschlüsselt sein wird. Bitte beachten Sie auch, dass Sie für jede Ihre E-Mail-Adressen bei fragdenstaat.de einen eigenen FTAPI-Account benötigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
VIG - Informationsgewährung zu #230407 sowie Antrag vom 23.10.2021 Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenhei…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
VIG - Informationsgewährung zu #230407 sowie Antrag vom 23.10.2021
Datum
12. Januar 2022 08:46
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie wie angekündigt den Link, damit Sie die Kontrollberichte, die aus Gründen des Datenschutzes verschlüsselt übermittelt werden, entschlüsseln können. Da Sie für denselben Lebensmittelunternehmer einmal die Herausgabe der letzten beiden Kontrollberichte (02.10.2021) und dann die Herausgabe der Kontrollberichte der letzten 5 Jahre (23.10.2021), jeweils sofern Beanstandungen vorlagen, beantragt hatten, erhalten Sie beide Informationen auf dem elektronischem Weg. Damit werden doppelte Übermittlung vermieden, denn in dem Antrag über die letzten 5 Jahre sind die beiden letzten Kontrollberichte bereits enthalten. Eine einheitliche Übermittlung dient einer effizienteren Informationsgewährung, zumal der elektronische Weg zudem auch den schnelleren und zuverlässigen Zugang ermöglicht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> die von Ihnen bereit gestellten Kontrollberichte sind leider über weite Bereiche vo…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer [#230407]
Datum
13. Januar 2022 15:01
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die von Ihnen bereit gestellten Kontrollberichte sind leider über weite Bereiche von Ihnen geschwärzt worden. - 20.08.2017: Feststellungen Nr. 4, 12, 14 und 17 sind geschwärzt. - 13.07.2021: Mängel 1, 3 - 7, 9 - 10, 13, 15, 17, 21 - 22, 26 -28, 31 - 34 und ein Teil der Bemerkungen sind geschwärzt. - 28.09.2021: Mangel 1 und ein Teil der Bemerkungen sind geschwärzt. Das entspricht nicht der Intention des VIG. Bitte senden Sie mir umgehend – ausschließlich abgesehen von personenbezogenen Daten – ungeschwärzte Versionen zu. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230407/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Herr Antragsteller/i…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer [#230407]
Datum
20. Januar 2022 08:25
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Herr Antragsteller/in Antragsteller/in Calvörderstr. 12 << Adresse entfernt >> Sehr Antragsteller/in Ihnen wurden die von Ihnen beantragten Informationen zugänglich gemacht. Die unkenntlich gemachten Bereiche beziehen sich auf ihnen nicht beantragte Informationen bzw. personenbezogene Daten. Daher werde ich Ihnen keinen anderen Bericht übersenden. Der guten Ordnung halber weise ich Sie darauf hin, dass Ihnen entsprechend des Bescheides vom 20.12.2021 der Klageweg offensteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Frage zu Schwärzungen PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Sehr Antrag…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Frage zu Schwärzungen
Datum
23. Februar 2022
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Sehr Antragsteller/in bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bezüglich meiner VIG-Anfage "Kontrollbericht zu Fleischerei Detlef Fischer". Enthalten die von Ihnen geschwärtzen Bereiche der Kontrollberichte vom 20.08.2017, 13.07.2021 und 28.09.2021 neben beschriebenen Mängeln: - Anordnungen/Aufforderungen zur Beseitigung eines Mangels? - Eine Rechtsgrundlage? - Eine Fristsetzung? Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
11. März 2022
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
PER FAX Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann wurden in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Kontrollen (auch von Produkten) des folgenden Betriebs durchgeführt: Fleischerei Detlef Fischer Steinförder Straße 10 29323 Wietze 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Kontrollen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) versucht, sich vor der Be…
geschwärzt
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Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) versucht, sich vor der Beantwortung der VIG-Anfrage zu drücken. Dabei möchte die Behörde den Eindruck erwecken, dass in Niedersachsen ausschließlich die kommunalen Lebensmittelbehörden kontrollieren. Das LAVES hat deshalb die Anfrage weitergeleitet. Tatsächlich verhält es sich jedoch so, dass das LAVES (als Dienstleister oder auf Eigeninitiative) Lebensmittelprodukte von Betrieben aus dem Verantwortungsbereich kommunalen Lebensmittelbehörden untersucht.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Das Niedersächsische Landesamt für "Verbraucherschutz" und "Lebensmittelsicherheit" ist der Me…
Das Niedersächsische Landesamt für "Verbraucherschutz" und "Lebensmittelsicherheit" ist der Meinung, dass es nicht für Lebensmittelsicherheit zuständig ist.
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Antwort auf Frage zu Schwärzungen: Die Kontrolberichte sind einheitlich aufgebaut. Geschwärzte Bereiche halten ei…
Antwort auf Frage zu Schwärzungen: Die Kontrolberichte sind einheitlich aufgebaut. Geschwärzte Bereiche halten einen Sachverhalt fest. Es folgt eine Aufforderung/Anordnung zur Beseitigung des Mangels. In den Berichten aus 2021 werden ausserdem eine Rechtsgrundlage genannt sowie eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt. Was mögen wohl Rechtsgrundlagen geschwärzter Bereiche sein? Vielleicht "Unser Dorf soll schöner werden"? Oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen?
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Anwort des Landkreises Celle auf die vom LAVES weitergeleitete Anfrage. Die Behörde weicht mit ihrer Antwort der …
Anwort des Landkreises Celle auf die vom LAVES weitergeleitete Anfrage. Die Behörde weicht mit ihrer Antwort der Frage nach Produktkontrollen aus und tut so, als ob die Frage bereits mit den stark geschwärzten Kontrollberichten beantwortet wurde. Das ist falsch: Der Landkreis führt Betriebs"besichtigungen" durch, das LAVES untersucht Produkte des Betriebes (ohne Betriebs"besichtigung").
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung LAVES-Kontrollberichte PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Anforderung LAVES-Kontrollberichte
Datum
19. April 2022
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann hat das Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Kontrollen zu Produkten des folgendes Betriebes durchgeführt: Fleischerei Detlef Fischer Steinförder Straße 10 29323 Wietze 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Kontrollen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Die Behörde laviert herum, indem sie schreibt: "Seitens des LAVES wurden keine lebensmittelrechtlichen Kontr…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
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Briefpost
Betreff
Datum
3. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Behörde laviert herum, indem sie schreibt: "Seitens des LAVES wurden keine lebensmittelrechtlichen Kontrollen ZU PRODUKTEN im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Celle durchgeführt. Daher bitte ich Sie, sofern Sie ihren Antrag aufrechterhalten möchten, diesen zu konkretisieren. Dies gilt inbesondere für die Frage, was Sie unter 'lebensmittelrechtlichen Kontrollen ZU PRODUKTEN' verstehen." Daraus entnehme ich folgende Informationen: - es gab Kontrollen des LAVES (nur halt nicht ZU PRODUKTEN) - diese Kontrollen ergaben VIG-relevante Informationen (nur eben nicht ZU PRODUKTEN), ansonsten hätte die Behörde eine entsprechende Negativauskunft erteilt - bereits mit der Beantwortung der ursprünglichen Anfrage wurden VIG-relevante Informationen unterschlagen
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Anfragekonkretisierung PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Sehr geehr…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Anfragekonkretisierung
Datum
22. Mai 2022
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Rückfrage vom 03.05.2022 beantworte ich wie folgt: Unter Produkten verstehe ich ALLES, was in irgend einer Form kontrolliert oder untersucht werden kann. Meine Anfrage bezieht sich auf ALLE Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse – unabhängig davon, wie Sie diese bezeichnen (etwa als Laborbericht, Überprüfung, ...). Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Ungeschwärzte Auskunft: - Kontrollbericht 28.08.2017: 17 Mängel/Abweichungen - Kontrollbericht 13.07.2021: 39 Män…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Ungeschwärzte Auskunft: - Kontrollbericht 28.08.2017: 17 Mängel/Abweichungen - Kontrollbericht 13.07.2021: 39 Mängel/Abweichungen - Kontrollbericht 28.09.2021: 2 Mängel/Abweichungen Das referenzierte Fax findet sich in Anfrage https://fragdenstaat.de/a/232145.
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Bescheid auf Fax-Anfrage zu den LAVES-Kontrollen.
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid auf Fax-Anfrage zu den LAVES-Kontrollen.

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Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Auskunft zu LAVES-Kontrollen: - Prüfbericht zu Probenentnahme 09.05.2019: mangelnde Kennzeichnung der "Heids…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft zu LAVES-Kontrollen: - Prüfbericht zu Probenentnahme 09.05.2019: mangelnde Kennzeichnung der "Heidschnucken-Leberwurst" - Prüfbericht zu Probenentnahme 09.05.2019 mangelnde Kennzeichnung der "Heidschnucken-Sülze" - Protokoll über der Betriebskontrolle der Zulassung vom 05.03.2020: Mängel vorhanden