Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen

1. An den Sicherheitsbeauftragten:
a) Die aktuellen Gefährdungsbeurteilungen zur Corona-Lage. Schwerpunkt: Präsenzlehre.
b) Das aktuelle Hygienekonzept der Universität gemäß Coronaschutzverordnung.

2. An das Justiziariat:
a) Wie beurteilt das Justiziariat die aktuelle Corona-Rechtslage an der Universität?
b) Hält das Justiziariat die med. Zwangsmaßnahmen ("3G-Regel") für rechtmäßig, obgleich Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen ansteckend sein sollen?
c) Ist dem Justiziariat bekannt, dass Politiker und Regierungsexperten mit ihren Prognosen in der Vergangenheit regelmäßig falsch lagen und die Pandemie auf zahlreichen Lügen/Falschbehauptungen aufbaut? (vgl. u.a. reitschuster.de)

Vielen Dank im Voraus

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. An den Sicherh…
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
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Betreff
Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen [#230487]
Datum
4. Oktober 2021 09:10
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. An den Sicherheitsbeauftragten: a) Die aktuellen Gefährdungsbeurteilungen zur Corona-Lage. Schwerpunkt: Präsenzlehre. b) Das aktuelle Hygienekonzept der Universität gemäß Coronaschutzverordnung. 2. An das Justiziariat: a) Wie beurteilt das Justiziariat die aktuelle Corona-Rechtslage an der Universität? b) Hält das Justiziariat die med. Zwangsmaßnahmen ("3G-Regel") für rechtmäßig, obgleich Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen ansteckend sein sollen? c) Ist dem Justiziariat bekannt, dass Politiker und Regierungsexperten mit ihren Prognosen in der Vergangenheit regelmäßig falsch lagen und die Pandemie auf zahlreichen Lügen/Falschbehauptungen aufbaut? (vgl. u.a. reitschuster.de) Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230487/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen“ vom 04.10…
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen [#230487]
Datum
6. November 2021 06:23
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen“ vom 04.10.2021 (#230487) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230487/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sehr Antragsteller/in nachfolgend die Antworten der CAU auf Ihre Anfrage #230487: An den Sicherheitsbeauftragten…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen [#230487]
Datum
8. November 2021 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nachfolgend die Antworten der CAU auf Ihre Anfrage #230487: An den Sicherheitsbeauftragten: Die grundsätzlichen rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein wurden bewertet und es wurde im Rahmenhygienekonzept festgelegt, wie diese in der Hochschule umzusetzen sind. Dies betrifft auch Lehrveranstaltungen. Zusätzlich werden anlass- und einzelfallbezogene Gefährdungsbeurteilungen für Schwangere und Stillende nach Mutterschutzgesetz erstellt. Das Rahmenhygienekonzept steht auf der Corona-Webseite der CAU zur Verfügung: https://www.uni-kiel.de/de/coronavirus/rahmenhygienekonzept An das Justiziariat: Grundlage für den Universitätsbetrieb unter Coronabedingungen sind diverse Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein, die von der Landesregierung auf Basis der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes erlassen wurden. An diese Vorgaben ist auch die CAU gebunden und geht davon aus, dass die geltenden Vorschriften sowie die Umsetzungen auf dem Campus und in Veranstaltungen rechtmäßig sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die mit Wertungen des Fragestellers verbundenen Fragen b und c können nicht beantwortet werden. Intention des Fragestellers ist es offenbar, eine rechtliche Einschätzung zu erhalten losgelöst von vorhandenen Unterlagen. Einen derartigen Rechtsanspruch sowie einen Anspruch auf Erstellung eines Rechtsgutachtens beziehungsweise auf eine Beurteilung der Landes- oder Bundespolitik gewährt das Informationszugangsgesetz jedoch nicht. Es liegen der CAU auch keine eigenen Rechtsgutachten vor, die herausgegeben werden können. Mit freundlichen Grüßen