Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets

wie erfolgt die Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets in deutsche Ausweisdokumente. Nach meinem Kenntnisstand sollte die DIN-Norm DIN 31635 (Umschrift des arabischen Alphabets für die Sprachen Arabisch, Osmanisch-Türkisch, Persisch, Kurdisch, Urdu und Paschto) Verwendung finden, die auf der Umschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (DMG) beruht.

Gemäß dieser DIN-Norm müssten dann aber Städte wie Aleppo (arabisch حلب) gemäß DMG mit Ḥalab oder Damaskus (arabisch دمشق) gemäß DMG mit Dimašq übersetzt werden. Tatsächlich ist aber in den deutschen Ausweisdokumenten Aleppo statt Ḥalab oder Damaskus statt Dimašq grundsätzlich üblich.

Daher meine Anfrage, nach welchen Regeln die Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets in deutsche Ausweisdokumenten erfolgt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie erfolgt die U…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets [#230499]
Datum
4. Oktober 2021 13:05
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie erfolgt die Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets in deutsche Ausweisdokumente. Nach meinem Kenntnisstand sollte die DIN-Norm DIN 31635 (Umschrift des arabischen Alphabets für die Sprachen Arabisch, Osmanisch-Türkisch, Persisch, Kurdisch, Urdu und Paschto) Verwendung finden, die auf der Umschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (DMG) beruht. Gemäß dieser DIN-Norm müssten dann aber Städte wie Aleppo (arabisch حلب) gemäß DMG mit Ḥalab oder Damaskus (arabisch دمشق) gemäß DMG mit Dimašq übersetzt werden. Tatsächlich ist aber in den deutschen Ausweisdokumenten Aleppo statt Ḥalab oder Damaskus statt Dimašq grundsätzlich üblich. Daher meine Anfrage, nach welchen Regeln die Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets in deutsche Ausweisdokumenten erfolgt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230499/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Leider kann ich …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets [#230499]
Datum
12. Oktober 2021 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Leider kann ich Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Ausstellung von Ausweisdokumenten nicht zuständig. Diese obliegt den jeweils zuständigen Ausländerbehörden. Eventuell können Sie dort Informationen zur Transkription erhalten. Ich hoffe, Ihnen hiermit zumindest etwas weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bereits vor dem Ausstellen von einem Ausweisdokum…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets [#230499]
Datum
18. Oktober 2021 10:03
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bereits vor dem Ausstellen von einem Ausweisdokument wie dem Konventionspass durch die Ausländerbehörde, muss ein positiver BAMF-Bescheid mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vorliegen. Die Ausländerbehörde orientiert sich dann sicherlich auch an der Namensumschrift (Transkription) im BAMF-Bescheid. Teilen Sie mir doch daher bitte mit, wie erfolgt die Umschrift (Transkription) aus dem arabischen in das deutsche im BAMF-Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230499/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich habe diesbezüglich beim Fachbereich angefragt und wer…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets [#230499]
Datum
18. Oktober 2021 15:10
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich habe diesbezüglich beim Fachbereich angefragt und werde Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen. Viele Grüße

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags nach dem IFG möchte ich Sie noch um Mitteilung Ih…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Umschrift (Transkription) des arabisch-persischen Alphabets
Datum
28. Oktober 2021 10:24
Status
Sehr Antragsteller/in für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags nach dem IFG möchte ich Sie noch um Mitteilung Ihrer Postanschrift bitten. Hintergrund ist, dass das IFG eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vorsieht. Die Durchführung eines individuellen Antragsverfahrens lässt ein Rechtsverhältnis zwischen der den Antrag stellenden Person und der Behörde entstehen, das eine hinreichende Sicherheit über die Identität der den Antrag stellenden Person voraussetzt. Bei IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Ein IFG Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG derjenigen Person bekanntzugeben ist, für den sie bestimmt ist. Dabei indiziert die Angabe einer postalischen Adresse, dass es die den Antrag stellende Person gibt. Daher werden die Angaben einer konkreten Person als Empfänger benötigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen