Medizinische Zwangsmaßnahmen („3G“)
Anfrage an:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität, die in Forschung und Lehre tätig sind, ebenfalls verpflichtet — wie die Studierenden — ihren Gesundheitszustand via Impf-/Test-/Genesenen-Nachweis gemäß dem 3G-Modell nachzuweisen?
Falls nein, wieso nicht? („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz). Beachten Sie bitte die unmittelbare Grundrechtsbindung staatlicher Stellen!
Information nicht vorhanden
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Datum4. Oktober 2021
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6. November 2021
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