Mengenerfassung an allen Tierarzneimitteln

Die vollständige Mengenerfassung an allen Tierarzneimitteln, inklusive Antibiotika, die 2020 an Tierärzte abgeben wurden und die Aufschlüsselung nach Wirkstoffen und nach Postleitzahlen.
Sollten Sie Teile der von mir angefragten Informationen nicht zur Verfügung stellen wollen, so bitte ich um genaue rechtliche Begründung, warum die Auskunft verweigert wird.
Bitte teilen Sie mir des weiteren mit, warum die Veröffentlichung in diesem Jahr mehr als 2 Monate nach dem üblichen Veröffentlichungsdatum - z.B. im Juli 2020 - hinterherhinkt, obwohl Industrie und Handel die Daten weiterhin zum gleichen Stichtag im März an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln mussten wie zuvor an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Reinhild Benning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Reinhild Benning
Betreff
Mengenerfassung an allen Tierarzneimitteln [#230544]
Datum
4. Oktober 2021 22:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständige Mengenerfassung an allen Tierarzneimitteln, inklusive Antibiotika, die 2020 an Tierärzte abgeben wurden und die Aufschlüsselung nach Wirkstoffen und nach Postleitzahlen. Sollten Sie Teile der von mir angefragten Informationen nicht zur Verfügung stellen wollen, so bitte ich um genaue rechtliche Begründung, warum die Auskunft verweigert wird. Bitte teilen Sie mir des weiteren mit, warum die Veröffentlichung in diesem Jahr mehr als 2 Monate nach dem üblichen Veröffentlichungsdatum - z.B. im Juli 2020 - hinterherhinkt, obwohl Industrie und Handel die Daten weiterhin zum gleichen Stichtag im März an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln mussten wie zuvor an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhild Benning Anfragenr: 230544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230544/ Postanschrift Reinhild Benning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhild Benning
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Benning, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen ü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Mengenerfassung an allen Tierarzneimitteln [#230544]
Datum
6. Oktober 2021 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Benning, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Benning, zu Ihrer unten stehenden Anfrage zu Abgabemengen von Antibiotika in der Tiermedizin te…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Mengenerfassung an allen Tierarzneimitteln [#230544]
Datum
14. Oktober 2021 08:30
Status
Sehr geehrte Frau Benning, zu Ihrer unten stehenden Anfrage zu Abgabemengen von Antibiotika in der Tiermedizin teile ich Ihnen mit, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die nachgefragten Daten vorgestern auf seiner Internetseite veröffentlicht hat: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/05_tierarzneimittel/2021/2021_10_12_PI_Abgabemengen_Antibiotika_Tiermedizin.html. Mit freundlichen Grüßen