Rechtsförmlichkeitsprüfung Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Ergebnis der Rechtförmlichkeitsprüfung des am 21. Dezember 2010 vom Land Brandenburg unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag / Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
Sofern das Ergebnis nicht förmlich festgehalten wird, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie der Schreiben, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen o.ä. zur Rechtsförmlichkeitsprüfung des Staatsvertrages.
Sofern die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Staatsvertrages nicht durch Ihr Haus vorgenommen wurde, bitte ich um Fehlanzeige.
Das Innenministerium habe ich gesondert angefragt, eine Weiterleitung dieses nehme ich daher aus meiner u.g. Bitte um Weiterleitung aus.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sofern diese 50 € übersteigen. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Eine Rechtsförmlichkeitsprüfung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hat nicht stattgefunden.
Kein Wunder also, daß dieser brandenburgische Gesetze und die brandenburgische Verfassung verletzt.
Information nicht vorhanden
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Datum5. Oktober 2021
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9. November 2021
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