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Vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb des Impfzentrums Köln

Das Impfzentrum der Stadt Köln wurde in einer Kooperation zwischen der Stadt Köln und der KV Nordrhein betrieben. Ich gehe davon aus, daß dies vertraglich festgelegt wurde.

Ich bitte um Vorlage sämtlicher vertraglichen Vereinbarungen zwischen der KV Nordrhein und der Stadt Köln, die die Einrichtung, Betrieb dund Finanzierung des Impfzentrums in Köln betreffen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, soll daraus zu ersehen sein, welche Vertragspartei welche Kosten übernimmt, das Personal stellt oder den Personaleinsatz bestimmt.

Sollten Nebenabreden oder organisatorische, personelle, haushalterische oder andere rechtlich relevanten Regelungen nach dem Abschluß getroffen worden sein, bitte ich ebenfalls um Vorlage in elektronischer Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb des Impfzentrums Köln [#230689]
Datum
7. Oktober 2021 11:42
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Impfzentrum der Stadt Köln wurde in einer Kooperation zwischen der Stadt Köln und der KV Nordrhein betrieben. Ich gehe davon aus, daß dies vertraglich festgelegt wurde. Ich bitte um Vorlage sämtlicher vertraglichen Vereinbarungen zwischen der KV Nordrhein und der Stadt Köln, die die Einrichtung, Betrieb dund Finanzierung des Impfzentrums in Köln betreffen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, soll daraus zu ersehen sein, welche Vertragspartei welche Kosten übernimmt, das Personal stellt oder den Personaleinsatz bestimmt. Sollten Nebenabreden oder organisatorische, personelle, haushalterische oder andere rechtlich relevanten Regelungen nach dem Abschluß getroffen worden sein, bitte ich ebenfalls um Vorlage in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 230689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/230689/upload/73807ba7d5b5e49f17d01061254834c3844ad321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen bereits in Ihren anderen Anfragen mitgeteilt, handelt es sich be…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
WG: Vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb des Impfzentrums Köln [#230689]
Datum
15. Oktober 2021 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen bereits in Ihren anderen Anfragen mitgeteilt, handelt es sich bei den durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein im Auftrag betriebenen Impfzentrum um Einrichtungen des Landes Nordrhein Westfalens, dort des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, welches auch die Verantwortung sowohl für die Impfungen als auch der Organisation und Betrieb innehatte. Den Erlass finden Sie unter folgendem Link: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210225_coronaimpfv_einzelfallentscheidungen.pdf Demzufolge gibt es zwischen der KVNO und den Kommunen keine eigenen Kooperationsverträge, da die Kommunen zum Teil eigene Impfzentrum mit Sonderkontingenten eröffnet hatten. Hinsichtlich der Finanzierung des Impfzentrums, welches im Auftrag des Ministeriums durch die KVNO betrieben wurde, Der Vertrag mit dem Ministerium über Betrieb und Organisation sowie Kostentragung ist ebenfalls hinlänglich bekannt. Dennoch füge ich den Vertrag ebenfalls zur Ansicht nochmals als Link bei: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-4449.pdf Über die haushalterischen Regelungen des Landes können wir von hieraus leider eine Angaben machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Zweck dieser Anfrage…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb des Impfzentrums Köln [#230689]
Datum
27. Oktober 2021 12:19
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Zweck dieser Anfrage ist die Erkennbarkeit der Zuständigkeiten und Organisationsstrukturen des Impfzentrumbetriebs, u.a. wer bezahlte was, wer entschied über den Personaleinsatz. Sie verlinken auf den Vertrag des MAGS mit der Apothekerkammer. Das ist zwar interessant, aber wenig zielführend, wenn ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach deren Aufgabe im "Getriebe" des Impfzentrumbetriebs recherchiere. Im Moment erscheint es so, daß die KV Nordrhein mit dem Betrieb des Impfzentrums Köln wenig bis gar nichts zu tun hatte. Da muss es sich wohl um einen Zufall handeln, daß mit Dr. Zastrow ein KV-Funktionär ärztlicher Leiter des IZ Köln war. Ist diese Berufung auf die KV Nordrhein oder die Stadt Köln zurückzuführen ? Es ist unstrittig, und das ist aus Ihren Antworten aus meinen anderen Anfragen auch ersichtlich, daß die KV den Personaleinsatz der Ärtzinnen und Ärzte im Impfzentrum sowohl technisch als auch administrativ geplant und koordiniert hat, so wie offenbar die Apothekerkammer für die Apothekerinnen und Apotheker beauftragt wurde. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage/vertraglichen Vereinbarung wurde die KV Nordrhein analog zur Apothekerkammer beauftragt ? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 230689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/230689/upload/73807ba7d5b5e49f17d01061254834c3844ad321/
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Sehr << Antragsteller:in >> meine Antworten an Ihre Fragen in Ihrem Text unten. Mit freundlichen Grü…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
AW: WG: Vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über den Betrieb des Impfzentrums Köln [#230689]
Datum
5. November 2021 07:58
Status
Sehr << Antragsteller:in >> meine Antworten an Ihre Fragen in Ihrem Text unten. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Verträge des MAGS NRW über die Errichtung und Betrieb der Impfzentren Das Dokument enthält die Verträge des Minist…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Via
Briefpost
Betreff
Verträge des MAGS NRW über die Errichtung und Betrieb der Impfzentren
Datum
5. November 2021
Status
3,1 MB
Das Dokument enthält die Verträge des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Lande NRW (MAGS) mit der Apothekerkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung. Es entspricht dem online auf der Website verfügbaren Dokument (Link im Anfragevorgang), wird aber zur Dokumentation und dauerhaften Sicherung noch einmal eingefügt.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Verträge des MAGS NRW über die Errichtung und Betrieb der Impfzentren [#230689] Sehr << Anrede >> …
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge des MAGS NRW über die Errichtung und Betrieb der Impfzentren [#230689]
Datum
5. November 2021 11:22
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank, die Anfrage ist damit hinreichend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 230689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/230689/upload/73807ba7d5b5e49f17d01061254834c3844ad321/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.