Kontrollbericht zu Asia Bistro, Stuttgart

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asia Bistro
Am Wallgraben 80
70565 Stuttgart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei der Kontrolle am 29.06.2021 waren folgende Mängel vorhanden:

- Gravierende Reinigungsmängel im gesamten Bereich (Raum, Ausrüstung, Geräte)
- Zahlreiche überlagerte Lebensmittel wurden im Kühlhaus vorrätig gehalten (übel stechender Geruch lag in der Luft).

lm Detail:

Küche
- Nudeln wurden in einem verschmutzten Sieb gelagert und mit einem verschmutzten Sieb abgedeckt.
- Kabel wurden offen geführt und waren verschmutzt.
- ln der Spüle lagen stark verschmutzte Lappen und Spüllappen.
- Der Mülleimer war verschmutzt.
- Lebensmittel (z.B. geschälte Zwiebeln) Iagerten in verschmutzten Behältnissen.
- Die Fritteuse war altverschmutzt.
- Der Spülbereich war verschmutzt, das Wasser zum Spülen war stark verschmutzt. Lebensmittel lagerten offen am Spülbereich.
- Pfannen waren schadhaft und verschmutzt.
- Der Boden war verschmutzt.
- Reinigungsgeräte waren verschmutzt (Kehrgarnitur).
- Die Spülmaschine war verschmutzt.
- Die Unterbaukühlschränke waren verschmutzt. Die Dichtungen waren verschmutzt und schadhaft.
- Der Reiskocher war verschmutzt.
- Die Fliesen um den Bodenablauf waren schadhaft, der Bereich war verschmutzt.
- Die Mikrowelle war verschmutzt.
- Vorbereitetes Essen wurde bei Zimmertemperatur gelagert, die Heißhaltung war nicht eingeschaltet.
- Kontaktflächen waren verschmutzt.

Lager
- Offene, gefüllte Mülltüten lagerten neben Lebensmitteln.
- Der Boden war stark verschmutzt, insbesondere vor dem Kühlhaus

Kühlhaus
- Gekochtes, mit Schimmel behaftetes Rindfleisch, mit stechendem sauren Geruch wurde gelagert.
- Das Ventilatorgitter war stark verschmutzt.
- Die Regale waren verschmutzt.
- Eier mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum wurden gelagert.
- Lebensmittelbehältnisse waren verschmutzt.
- Arbeitsgeräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Reibe) waren verschmutzt.

Tiefkühllager im Außenbereich
- Offen eingefrorenes Fleisch mit Eisschneebildung wurde gelagert.
- Arbeitsgeräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Reibe) waren verschmutzt.

Folgende entnommene Proben wurden durch das CVUA als nicht mehr zu Verzehr durch den Menschen geeignet bewertet:

- Rinderknochen roh
- Karotten roh geschnitten
- Suppenfleisch gegart

Eine weitere Probenahme von gegarten Rindfleischabschnitten wurde als gesundheitsschädlich bewertet.

Bei der Nachkontrolte am 01.07.2021 waren die hygienischen Mängel behoben, so dass die verfügte Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asia Bistro, Stuttgart [#230892]
Datum
10. Oktober 2021 13:19
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asia Bistro Am Wallgraben 80 70565 Stuttgart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230892/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit fr…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: *Kontrollbericht zu Asia Bistro, Stuttgart [#230892]
Datum
11. Oktober 2021 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
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<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Antrag 230892 [#230892] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, ich erhalte meinen A…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Antrag 230892 [#230892]
Datum
17. Oktober 2021 12:25
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, ich erhalte meinen Antrag aufrecht. In Ziffer 1 meines Antrags meine ich mit "lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen" nicht nur Routinekontrollen, sondern alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen, einschließlich Nachkontrollen und Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230892/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Antrag auf Informationen gemäß VIG vom 10.10.2021
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationen gemäß VIG vom 10.10.2021
Datum
22. November 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,3 MB

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage vom 10.10.2021
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage vom 10.10.2021
Datum
13. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB