Europas Medien in der digitalen Dekade

Den Bericht der BKM, der in der 77. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestages unter Tagesordnungsordnung 8a behandelt wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht der B…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Europas Medien in der digitalen Dekade [#230921]
Datum
10. Oktober 2021 22:24
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht der BKM, der in der 77. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestages unter Tagesordnungsordnung 8a behandelt wurde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230921/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Eingangsbestätigung IFG-Antrag Bericht Sitzung Bundestag, Ausschuss f. Kultur u. Medien K 11 – 13002/21#26. Sehr …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag Bericht Sitzung Bundestag, Ausschuss f. Kultur u. Medien
Datum
13. Oktober 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
K 11 – 13002/21#26. Sehr Antragsteller/in wie von Ihnen erbeten bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 10. Oktober 2021, in dem Sie „den Bericht der BKM, der in der 77. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestages unter Tagesordnung 8a behandelt wurde“ wünschen. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/21#26 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr Antragsteller/in ausweislich der TO des Kulturausschusses unter TOP 8a) geht es um die „Mitteilung der Kommi…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Europas Medien in der digitalen Dekade [#230921]
Datum
19. Oktober 2021 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ausweislich der TO des Kulturausschusses unter TOP 8a) geht es um die „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“. Diese Mitteilung der KOM ist öffentlich zugänglich unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020DC0784 Den Bericht der BKM zu dieser Mitteilung erhalten Sie anliegend als pdf-Dokument. Für diese Information werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen