Anzahl der offenen Datenschutzbeschwerden

Die Anzahl der noch offene Datenschutzbeschwerden / Beschwerdeverfahren (die noch nicht abgeschlossen sind) für den Zeitraum 2017 bis 2021, aufgelistet nach dem Jahr des Beschwerdeeingangs.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der offenen Datenschutzbeschwerden [#230934]
Datum
11. Oktober 2021 10:42
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der noch offene Datenschutzbeschwerden / Beschwerdeverfahren (die noch nicht abgeschlossen sind) für den Zeitraum 2017 bis 2021, aufgelistet nach dem Jahr des Beschwerdeeingangs.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230934/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
999/21/&0029-49 Seher geehrter Herr Antragsteller/in, obwohl wir gemäß § 2 Absatz 2 Akteneinsichts- und Inf…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Anzahl der offenen Datenschutzbeschwerden [#230934]
Datum
12. Oktober 2021 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
999/21/&0029-49 Seher geehrter Herr Antragsteller/in, obwohl wir gemäß § 2 Absatz 2 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) nicht unter das AIG fallen und damit kein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Landesbeauftragten (LDA) geltend gemacht werden kann, bemühen wir uns um größtmögliche Transparenz und versuchen Ihre Fragen so weit wie möglich zu beantworten. Wir führen keine gesonderte insbesondere auch keine jahresbeziehbare Statistik über die noch offenen oder abgeschlossenen Verfahren. Die Bearbeitung von Beschwerden und Vorgängen erstreckt sich teilweise über einen längeren Zeittraum, sodass von dem aus dem Aktenzeichen erkennbarem Jahr der Aktenanlage, welches im Regelfall mit dem Jahr des Eingangs einer Beschwerde übereinstimmt, nicht auch auf das Abschlussjahr geschlossen werden kann. Systemseitig lassen sich die Daten nicht unaufwändig" per Knopfdruck" erstellen, sodass wir Ihnen hier konkret nicht weiterhelfen können. (Ein Anspruch auf die Erstellung nicht sowieso erstellter Übersichten existiert insoweit im Übrigen auch nicht gegen Stellen, die anders als die LDA zur Auskunftserteilung nach dem AIG verpflichtet sind.) In den Tätigkeitsberichten der LDA gibt es jeweils ein Kapitel "Zahlen und Fakten" in dem u.a. zumindest die pro Jahr eingehenden Beschwerden angeführt werden. Die Berichte, auf die wir hiermit verweisen möchten, sind allgemein auch über unseren Internetauftritt einsehbar. Mit freundlichen Grüßen