Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Neuwerks Fleischerei & Partyservice
Westerreihe 13
24852 Eggebek

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice [#230944]
Datum
11. Oktober 2021 13:04
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neuwerks Fleischerei & Partyservice Westerreihe 13 24852 Eggebek 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice [#230944]
Datum
15. Oktober 2021 10:06
Status
Warte auf Antwort
image001.png
18,7 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
18. November 2021
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensm ittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neuwerks Fleischerei & Parlyservice Westerreihe 13 24852 Eggebek 2.Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf§ 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz-VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach§ 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Hera usgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts - unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetz.es ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des§ 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach§ 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf§ 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice [#230944]
Datum
10. Januar 2022 14:30
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten Betrieb weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz …
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
14. Januar 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice" vom 18.11.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice“ vom…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice [#230944]
Datum
15. Januar 2022 13:02
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice“ vom 11.10.2021 (#230944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz …
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
11. Februar 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice" vom 11.10.2021 (#230944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz …
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
14. Februar 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, meine private VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice" vom 18.11.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachfrage Kontrollberichte [#230944] Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Neu…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
AW: Nachfrage Kontrollberichte [#230944]
Datum
17. Februar 2022 10:14
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice“ vom 11.10.2021 (#230944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz …
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
10. März 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice" vom 11.10.2021 (#230944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz …
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
10. März 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, meine private VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice" vom 18.11.2021 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenweitergabe DSGVO PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschut…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe DSGVO
Datum
10. März 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mit mit Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: Eine Auskunft darüber, ob meine Daten an den Betrieb Neuwerks Fleischerei & Partyservice Westerreihe 13 24852 Eggebek weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice PER PRIVATER E-MAIL Kreis Schleswig-Flens…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
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Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice
Datum
26. März 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER PRIVATER E-MAIL Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neuwerks Fleischerei & Partyservice Westerreihe 13 24852 Eggebek 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Klärung Untätigkeit PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr ge…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz Details
Von
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Briefpost
Betreff
Klärung Untätigkeit
Datum
21. Oktober 2022
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Schleswig-Flensburg Fachdienst Verterinärmedizin und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen dürfte auch im Kreis Schleswig-Flensburg angekommen sein, dass Ihre ablehnenden Bescheide auf VIG-Anfragen rechtswidrig waren. Bitte teilen Sie mir binnen 14 Tagen mit, ob Sie nun Ihre vollständige Untätigkeit beenden und unverzüglich die Bearbeitung aller meiner VIG- Anfragen aufnehmen. So sind Sie beispielsweise bzgl. meiner VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice“ vom 11.10.2021 (#230944) seit 374 Tagen untätig. Mit freundlichen Grüßen,

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K L A G E [geschwärzt], – Kläger – g e g e n Kreis Schleswig-Flensburg, Der Landrat, Fachdienst Veterinärmedizin…
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
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Betreff
Datum
10. Januar 2023
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
K L A G E [geschwärzt], – Kläger – g e g e n Kreis Schleswig-Flensburg, Der Landrat, Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig – Beklagter – wegen: Anspruch auf Informationserteilung vorläufiger Streitwert: 5.000 EUR Es wird unter Ankündigung folgender Anträge Klage erhoben: - Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger folgende Informationen zugänglich zu machen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neuwerks Fleischerei & Partyservice, Westerreihe 13, 24852 Eggebek 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. - Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Begründung I Sachverhalt Am 11. Oktober 2021 beantragte der Kläger über das zivilgesellschaftliche Projekt FragDenStaat.de beim Kreis Schleswig-Flensburg – Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz – die Zusendung folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Neuwerks Fleischerei & Partyservice, Westerreihe 13, 24852 Eggebek 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. (Anlage K1) Hierauf reagierte der Beklagte bis zum heutigen Tage in der Sache nicht. Zahlreiche Nachfragen (zuletzt am 21.10.2022, Anlage K2) sowie Wiederholungen der Anfrage per Fax (18.11.2021) und privater E-Mail (26.03.2022) ignorierte der Beklagte. II Rechtliche Würdigung Der Klage ist stattzugeben, da sie zulässig und begründet ist. 1. Die Verpflichtungsklage ist zulässig. Eines Ausgangsbescheids bzw. eines (abgeschlossenen) Vorverfahrens im Sinne von § 68 VwGO bedurfte es vorliegend nicht, da über den Antrag auf Informationszugang vom 19. Oktober 2021 ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden wurde, § 75 S. 1 VwGO. Seit Antragstellung sind mehr als drei Monate vergangen, vgl. § 75 S. 2 VwGO. Ein zureichender Grund für die Nichtbearbeitung des Antrags wurde weder mitgeteilt noch ist ein solcher ersichtlich. 2. Die Klage ist auch begründet. Es besteht ein Anspruch gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 IZG-SH bzw. § 2 Abs. 1 VIG. Es handelt sich hierbei im Grundsatz um einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang, der von “jedermann” geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 – 7 C 1/14 –, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 – 7 C 29/17 –, juris Rn. 14). Bei den begehrten Informationen handelt es sich um amtliche Informationen bzw. Umwelt- oder Verbraucherinformationen und der Antrag wurde bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt. Es greifen auch keine Ausschlussgründe, die dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehen könnten. Die Behörde, der es obliegt, das Vorliegen von Ausschlussgründen darzulegen, hat sich in angemessener Frist sachlich hierzu nicht positioniert. Im Übrigen ist das Eingreifen potentieller Ausschlussgründe nicht ersichtlich. Jedenfalls überwiegt das Informationsinteresse. Einzelrichterübertragung und Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Mit der Übertragung auf einen Einzelrichter und einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erkläre ich mich einverstanden.