Demografischer Faktor

es wird viel über die Probleme der Rentenversicherung diskutiert. Die Darstellungen unter scheiden sich insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung. Gibt es hier ein Problem oder werden zuviel versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenversicherung finanziert? Wieviel Geld wurde der Rentenversicherung seit den 60iger Jahren dadurch "entzogen"? Wieviel kostet die Finanzierung der Riester-/Rürup Rente die Rentenversicherung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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Karl Klaus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es wird viel über…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Karl Klaus
Betreff
Demografischer Faktor [#230978]
Datum
11. Oktober 2021 19:52
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es wird viel über die Probleme der Rentenversicherung diskutiert. Die Darstellungen unter scheiden sich insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung. Gibt es hier ein Problem oder werden zuviel versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenversicherung finanziert? Wieviel Geld wurde der Rentenversicherung seit den 60iger Jahren dadurch "entzogen"? Wieviel kostet die Finanzierung der Riester-/Rürup Rente die Rentenversicherung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Klaus Anfragenr: 230978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230978/ Postanschrift Karl Klaus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl Klaus
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-25/2021 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Klaus, Ihr Antrag auf Informationszugan…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Demografischer Faktor [#230978]
Datum
18. Oktober 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


Unser Az. 3070-333-007-25/2021 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Klaus, Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 11.10.2021 wurde zur Erledigung dem Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir bestätigen Ihnen zunächst wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Karl Klaus
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demografischer Faktor“ vom 11.10.2021 (#230978…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Karl Klaus
Betreff
AW: Demografischer Faktor [#230978]
Datum
13. November 2021 19:40
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demografischer Faktor“ vom 11.10.2021 (#230978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Klaus Anfragenr: 230978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230978/
Karl Klaus
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demografischer Faktor“ vom 11.10.2021 (#230978…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Karl Klaus
Betreff
AW: Demografischer Faktor [#230978]
Datum
13. November 2021 19:40
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Demografischer Faktor“ vom 11.10.2021 (#230978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Klaus Anfragenr: 230978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230978/
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-27/2021 (neu) (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Klaus, im Nachgang zu unserer Ein…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Demografischer Faktor [#230978]
Datum
16. November 2021 11:46
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


Unser Az. 3070-333-007-27/2021 (neu) (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Klaus, im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 18.10.2021 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Eine abschließende Entscheidung über den von Ihnen gestellten Antrag auf Informationszugang ist zurzeit noch nicht möglich, weil die erbetene Stellungnahme des verantwortlichen Arbeitsbereiches bei uns noch nicht eingegangen ist. Wir haben den von uns eingebundenen Arbeitsbereich an die Zulieferung der erbetenen Stellungnahme erinnert und bitten Sie insoweit noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-27/2021 (neu) (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Klaus, im Nachgang zu unseren Sch…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Demografischer Faktor [#230978]
Datum
26. November 2021 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-007-27/2021 (neu) (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Klaus, im Nachgang zu unseren Schreiben vom 18.10.2021 und 16.11.2021 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden konnten. Im Rahmen von § 1 ff. IFG übersenden wir Ihnen die erbetenen Angaben bzw. Verweise. Die Darstellungen unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung. Gibt es hier ein Problem oder werden zuviel versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenversicherung finanziert? a) Was die demografische Entwicklung betrifft: Für die zukünftige demografische Entwicklung sind naturgemäß Annahmen zu treffen. Die Vorausberechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund basiert auf den Annahmen der 14. Koordinierten Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter, und zwar in der mittleren Variante, siehe die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes "Bevölkerung im Wandel - Annahmen und Ergebnisse der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung", erhältlich unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/_inhalt.html (Seite 16, Variante 2). Forschungsinstitute verwenden zum Teil abweichende Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung. Das Finanzsystem der Rentenversicherung ist so beschaffen, dass sich Beitragssätze, Bundeszuschüsse und Rentenanpassungen automatisch ändern, um das langfristige Finanzierungsgleichgewicht sicherzustellen. Dabei werden die Belastungen aus der demografischen Entwicklung auf Beitragszahlende, Rentenbeziehende und Steuerzahlende verteilt. Unsere Vorausberechnungen sind mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt und liegen auch dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung zugrunde (mittlere Annahmenkombination) . Der aktuelle Rentenversicherungsbericht 2021 wird Ende November 2021 erscheinen und wie die älteren Berichte voraussichtlich unter https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherungsbericht-art.html erhältlich sein. Im Bericht aus dem Jahr 2020 finden Sie die entsprechende Tabelle B8 auf Seite 40. b) Was die "versicherungsfremden" Leistungen betrifft: In einem Sozialversicherungssystem lässt sich nicht scharf abgrenzen, welche Leistungen als "versicherungsfremd" zu gelten haben. Wir unterscheiden deshalb nur nach "beitragsgedeckten" und "nicht beitragsgedeckten" Leistungen. Aber auch diese Unterscheidung ist keineswegs eindeutig, weshalb wir in unseren Auswertungen zwei Werte ausweisen: Eine enge Definition und eine erweiterte Definition, die auch Teile der Hinterbliebenenrenten und die Höherwertung der Entgeltpunkte Ost mit berücksichtigt. Die aktuelle Aufstellung bezieht sich auf das Jahr 2020 und ist beigefügt, ebenso wie ein älterer Artikel aus dem Jahr 2004 zu diesem Thema. (See attached file: NBL2020neuweb.pdf)(See attached file: 2004_ Bericht Nicht beitragsgedeckte Leistungen DRV 10-04.pdf) Wieviel Geld wurde der Rentenversicherung seit den 60iger Jahren dadurch "entzogen"? Die Bundesmittel beziehen sich ganz überwiegend nicht auf einzelne Leistungen, sondern stellen pauschale Zuschüsse dar. Die Beiträge, Erstattungen und Zuschüsse werden nach gesetzlichen Regeln berechnet. Eine geschlossene Zeitreihe zu beitragsgedeckten und nicht beitragsgedeckten Leistungen in der Rentenversicherung wurde von uns nicht erstellt. Wieviel kostet die Finanzierung der Riester-/Rürup Rente die Rentenversicherung? Die Zulagen und steuerlichen Freistellungen im Rahmen der genannten Vorsorgeformen werden nicht aus Beiträgen, sondern aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Kosten und Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen