Protokoll der letzten Verkehrsbesprechung
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mir wurde mitgeteilt, dass Ende September 2021 eine Verkehrsbesprechung stattfinden sollte.
Bitte übersenden Sie mir das Protokoll dieser Verkehrsbesprechung sowie die von Ihrer Behörde für diese Besprechung vor- und nachbereiteten Unterlagen, auch handschriftliche Notizen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Nutzen Sie hierzu ausschließlich die angegebene Mailadresse. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Stadt Weinheim hat die Unterlagen nach erster Sichtung vollumfänglich übermittelt, es waren einige relevante Punkte dabei. Allerdings wurde eine Schwärzung vorgenommen; ich habe diesbezüglich noch die Rechtsgrundlage angefragt, da diese nicht benannt wurde. Soweit sich diese gem. LIFG noch aufklärt, kann der Fall abgeschlossen werden.
Auch wenn die Anfragen i. d. R. vollumfänglich beantwortet werden, was eigentlich lobens- und erwähnenswert ist, muss man leider erwähnen, dass sich im internen Schriftwechsel über Petent:innen oftmals negativ geäußert oder die DSGVO verletzt wird, das finde ich bedenklich und gehört m. E. abgestellt.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum11. Oktober 2021
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30. November 2021
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