Verfügung und Begründung für die 3G-Regelung im Bürgerbüro

Anfrage an: Bad Honnef AG

die Stadt Bad Honnef hat eine 3G-Regelung für das Bürgerbüro verfügt. Bitte übersenden Sie mir die Verfügung und die damalige Begründung für diese Maßnahme.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage ging an den falschen Adressaten Bad Honnef AG statt Bad Honnef Kommunalverwaltung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bad Honnef AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfügung und Begründung für die 3G-Regelung im Bürgerbüro [#230996]
Datum
12. Oktober 2021 08:51
An
Bad Honnef AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Stadt Bad Honnef hat eine 3G-Regelung für das Bürgerbüro verfügt. Bitte übersenden Sie mir die Verfügung und die damalige Begründung für diese Maßnahme.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230996/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bad Honnef AG
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bad Honnef AG
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Oktober 2021 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr geehrte Damen und Herren, die Nachricht war nicht für Sie bestimmt. Betrachten Sie sie bitte als gegenstandsl…
An Bad Honnef AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Empfangsbestätigung: Verfügung und Begründung für die 3G-Regelung im Bürgerbüro [#230996]
Datum
12. Oktober 2021 08:55
An
Bad Honnef AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Nachricht war nicht für Sie bestimmt. Betrachten Sie sie bitte als gegenstandslos. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230996/