Prüfberichte zur Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem Sachverhalt „Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin – Stand 2021“ in https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28591.pdf
Wird unter 5. gefragt „Haben die unter 1. und 2. genannten Unternehmen und Gesellschaften die jeweiligen Videoüberwachungsanlagen inzwischen daraufhin überprüft, ob deren Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25. Mai 2018 wirksam gewordenen Datenschutzgrundverordnung insbesondere hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht?“
Die Antworten darauf sind wohl kaum als unabhängig zu betrachten wenn sie von den für die Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung verantwortlichen Stellen selber gemacht werden.
Daher bitte ich nach dem Berliner IFG um folgende Dokumente von Ihrer Behörde:
1. Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh (BEHALA)
2. a) Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Bäder-Betrieben AöR
Und
b) den Bericht zu der Begehung durch Ihre Behörde, welche in o.g. Drucksache genannt wird.
3. Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR.
4. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Verkehrsbetriebe AöR.
5. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Wasserbetriebe AöR.
6. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berlinovo Immobilen Gesellschaft mbH.
7. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die degewo Aktiengesellschaft.
8. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
9. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die GESOBAU AG.
10. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die GEWOBAG Wohnungsbau AG Berlin.
11. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Grün Berlin Gesellschaft mbH.
12. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH.
13. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Investitionsbank Berlin AöR.
14. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die IT-Diensteitungszentrum Berlin AöR.
15. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Messe Berlin GmbH.
16. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH.
17. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH.
18. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.
Sollten die Informationen in dieser Form vorliegen:
Anzahl der Beschwerden von Betroffenen zu den Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit Videoüberwachung der oben aufgeführten .Unternehmen und die Anzahl der Beschwerden denen Sie jeweils NICHT umfassend nachgegangen sind weil sich aus Art 77 DSGVO keine Verpflichtung für Sie ergibt dies zu tun. (jeweils pro Unternehmen)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Mit voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft bis zu 250 EUR bin ich an dieser Stelle einverstanden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Oktober 2021
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16. November 2021
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Kosten dieser Information:96,58 Euro
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