Prüfberichte zur Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Sachverhalt „Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin – Stand 2021“ in https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28591.pdf

Wird unter 5. gefragt „Haben die unter 1. und 2. genannten Unternehmen und Gesellschaften die jeweiligen Videoüberwachungsanlagen inzwischen daraufhin überprüft, ob deren Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25. Mai 2018 wirksam gewordenen Datenschutzgrundverordnung insbesondere hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht?“

Die Antworten darauf sind wohl kaum als unabhängig zu betrachten wenn sie von den für die Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung verantwortlichen Stellen selber gemacht werden.

Daher bitte ich nach dem Berliner IFG um folgende Dokumente von Ihrer Behörde:

1. Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh (BEHALA)
2. a) Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Bäder-Betrieben AöR
Und
b) den Bericht zu der Begehung durch Ihre Behörde, welche in o.g. Drucksache genannt wird.
3. Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR.
4. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Verkehrsbetriebe AöR.
5. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Wasserbetriebe AöR.
6. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berlinovo Immobilen Gesellschaft mbH.
7. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die degewo Aktiengesellschaft.
8. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
9. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die GESOBAU AG.
10. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die GEWOBAG Wohnungsbau AG Berlin.
11. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Grün Berlin Gesellschaft mbH.
12. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH.
13. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Investitionsbank Berlin AöR.
14. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die IT-Diensteitungszentrum Berlin AöR.
15. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Messe Berlin GmbH.
16. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH.
17. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH.
18. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.

Sollten die Informationen in dieser Form vorliegen:

Anzahl der Beschwerden von Betroffenen zu den Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit Videoüberwachung der oben aufgeführten .Unternehmen und die Anzahl der Beschwerden denen Sie jeweils NICHT umfassend nachgegangen sind weil sich aus Art 77 DSGVO keine Verpflichtung für Sie ergibt dies zu tun. (jeweils pro Unternehmen)

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Mit voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft bis zu 250 EUR bin ich an dieser Stelle einverstanden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    96,58 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Sachverhalt „Vi…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfberichte zur Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin [#231005]
Datum
12. Oktober 2021 09:41
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Sachverhalt „Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin – Stand 2021“ in https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28591.pdf Wird unter 5. gefragt „Haben die unter 1. und 2. genannten Unternehmen und Gesellschaften die jeweiligen Videoüberwachungsanlagen inzwischen daraufhin überprüft, ob deren Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25. Mai 2018 wirksam gewordenen Datenschutzgrundverordnung insbesondere hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht?“ Die Antworten darauf sind wohl kaum als unabhängig zu betrachten wenn sie von den für die Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung verantwortlichen Stellen selber gemacht werden. Daher bitte ich nach dem Berliner IFG um folgende Dokumente von Ihrer Behörde: 1. Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh (BEHALA) 2. a) Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Bäder-Betrieben AöR Und b) den Bericht zu der Begehung durch Ihre Behörde, welche in o.g. Drucksache genannt wird. 3. Letzten Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR. 4. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Verkehrsbetriebe AöR. 5. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berliner Wasserbetriebe AöR. 6. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Berlinovo Immobilen Gesellschaft mbH. 7. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die degewo Aktiengesellschaft. 8. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. 9. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die GESOBAU AG. 10. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die GEWOBAG Wohnungsbau AG Berlin. 11. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Grün Berlin Gesellschaft mbH. 12. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH. 13. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Investitionsbank Berlin AöR. 14. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die IT-Diensteitungszentrum Berlin AöR. 15. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Messe Berlin GmbH. 16. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH. 17. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH. 18. Letzter Prüfbericht Ihrer Behörde zur Videoüberwachung durch die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH. Sollten die Informationen in dieser Form vorliegen: Anzahl der Beschwerden von Betroffenen zu den Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit Videoüberwachung der oben aufgeführten .Unternehmen und die Anzahl der Beschwerden denen Sie jeweils NICHT umfassend nachgegangen sind weil sich aus Art 77 DSGVO keine Verpflichtung für Sie ergibt dies zu tun. (jeweils pro Unternehmen) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft bis zu 250 EUR bin ich an dieser Stelle einverstanden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Oktober 2021 18:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 12. Oktober 2021 [#231005] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre frühzeitige A…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 12. Oktober 2021 [#231005]
Datum
1. November 2021 08:54
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre frühzeitige Antwort auf den IFG Antrag. Wenn Statistiken zu eingereichten Beschwerden – hier im Sachzusammenhang - nicht differenziert geführt werden, so macht es wenig Sinn, sich solche Daten per IFG beauskunften zu lassen und dafür Geld auszugeben. Einer verantwortungsvollen Meinungsbildung sind diese dann nicht wirklich dienlich. Vielleicht können sie, um Transparenz über die Wirkmacht ihrer Behörde zu schaffen, solche Daten zukünftige differenziert erfasse und im Jahresbericht für die Allgemeinheit mit aufnehmen ? Zu 4. hatte ihre Behörde in https://fragdenstaat.de/anfrage/nachweis-der-erfordernis-und-verhaltnismaigkeit-von-videouberwachung-durch-die-berliner-verkehrsbetriebe-aor-bvg-bei-deren-nicht-offentlichen-geschaftstatigkeit/ letztmalig Stellung genommen und dort verdeutlicht, dass trotz konkreter Erwähnung im Jahresbericht 2017 (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2017-Web.pdf#page=61) sie sich bis heute keine Kenntnis darüber verschaff hat bzw. verschaffen konnte, ob die BVG AöR Videoüberwachung im rechtlich zulässigen Rahmen durchführt (die Verhältnismäßigkeit in jedem einzelnen Fall gewahr wird). Wenn Sie für Gebühren bis 100 EUR hierzu wenigstens für einen Teil der anderen aufgeführten Unternehmen abweichende Informationen zugänglich machen können (Unterlagen aus denen die objektive Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungen von Daten im Zuge von Videoüberwachung nachzuvollziehen ist) , dann bitte ich dies im Rahmen dieser IFG Anfrage zu tun. Auch wenn dann nicht entsprechende Informationen zu allen Unternehmen beauskunftet werden können. Ich halte den Antrag hiermit eingeschränkt aufrecht. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prüfberichte für einzelne Objekte von drei beispielhaften verantwortlichen Stellen
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Prüfberichte zur Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin
Datum
11. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Prüfberichte für einzelne Objekte von drei beispielhaften verantwortlichen Stellen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.11.2021 und den beispielhaften Prüfberichten z…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfberichte zur Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin [#231005]
Datum
7. Januar 2022 12:59
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.11.2021 und den beispielhaften Prüfberichten zu einzelnen videoüberwachter Objekte der verantwortlichen Stellen. Im Zusammenhang mit: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-im-zusammenhang-mit-der-verhaltnismaigkeit-der-videouberwachung-httpswwwdatenschutz-berlindefileadminuser_uploadpdfpublikationenjahresberichtblnbdi-jahresbericht-2017-webpdfpage61/ 1) Bitte übersenden Sie mir mindestens einen Prüfbericht zu mindestens einem konkreten videoüberwachten Objekt der BVG AöR inkl. den Nachweisen, zu welchen strafbaren Vorfällen es in den 12 Monaten vor der Videoüberwachung gekommen ist und wie sich diese Anzahl / Schwere durch Videoüberwachung hat minimieren lasen. Nach Möglichkeit mit allen weiten Unterlagen / Tatsachen, die zur Prüfung der Verhältnismässigkeit von Ihnen herangezogen wurden. 2) Bitte übersenden Sie mir die Prüfberichte analog zu 1) zu den 40+ Kameras welche zur Videoüberwachung der von der BVG AöR unterhaltenen U-Bahn Station Amrumer Straße genutzt werden. Dies mindestens mit den Unterlagen zu den (strafbaren) Vorfällen der 12 Monate vor der Inbetriebnahme der Videoüberwachung. Nach Möglichkeit auch hier mit allen weiten Unterlagen / Tatsachen, die zur Prüfung der Verhältnismässigkeit von Ihnen herangezogen wurden. Wenn 1) und 2) sich überschneiden, verzichte ich auf Auskunft zu 1) 3) Bitte übersenden Sie mir die hier https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-0069.pdf auf Seite 169ff erwähnte "Handreichung zur Überprüfung der Zulässigkeit von Videoüberwachung durch Unternehmen und Privatpersonen" an der Sie mitgearbeitet hatten in allen Ihnen vorliegenden Fassungen und Ihren jeweiligen Stellungnahmen. Mit Kosten und Gebühren zu dieser IFG Anfrage bis zu einer Höhe von 120 EUR bin ich an dieser Stelle einverstanden. Wobei ich natürlich froh und dankbar dafür wäre, wenn volle Transparenz, insbesondere zu Sachverhalten der Verhältnismässigkeit und nicht nur des Datenschutzes im engeren Sinne, kostenfrei vor allem von den eigentlich verantwortlichen Stellen regelmäßig hergestellt werden würde. Vielleicht können Sie darauf hinwirken. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 7. Januar 2022 (unser Az. 1391.184) Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen Fol…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 7. Januar 2022 (unser Az. 1391.184)
Datum
14. Januar 2022 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1): Wir haben keine Prüfberichte, die sich auf eine Videoüberwachung beziehen, welche von der BVG mit "strafbaren Vorfällen" begründet wurde. Zu 2): Wir haben keine Prüfberichte zur Videoüberwachung an der U-Bahn-Station Amrumer Straße. Zu 3) übersende ich Ihnen beigefügt die sowohl von uns im Jahresbericht 2020 (13.3) als auch vom Senat in seiner Stellungnahme zu diesem Jahresbericht erwähnte "Handreichung zur Überprüfung der Zulässigkeit von Videoüberwachung durch Unternehmen und Privatpersonen". Sie wurde im Februar 2021 fertiggestellt und trägt den Haupttitel "Videoüberwachung durch nicht öffentliche Stellen". Vorherige Fassungen (die nicht endgültig sind und deshalb nicht genutzt werden) sowie diesbezügliche Stellungnahmen können nicht übersandt werden. Denn sie betreffen den Prozess der Willensbildung zwischen den beiden beteiligten Behörden, der als eigentlicher Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung - anders als das Ergebnis - nach § 10 Abs. 4 IFG und der ständigen Rechtsprechung hierzu geschützt ist. Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen