Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In ihrem aktuellen Sicherheitsbericht vom 20.09.2021 weisen sie 1450 Todesfälle aus, die im Verdacht eines Zusammenhangs mit einer sog. Corona-Schutzimpfung seit dem 22.12.2020 stehen.
Als für die Arzneimittel- und Impfstoffsicherheit zuständige Unterbehörde sind sie direkt für die Analyse dieser Sicherheit verantwortlich.
Wurden durch das Paul-Ehrlich Institut entsprechende Maßnahmen zur Feststellung eines möglichen Kausalzusammenhangs der Impfung als Todesursache ergriffen?
Wenn ja, wo gibt es die zugehörigen Ergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?
Falls ein Zusammenhang aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht mit einem für andere Impfstoffe vergleichbaren Todesfallrisiko (P<1x10-7)ausgeschlossen werden kann, warum wird kein Impfstopp bis zur endgültigen Klärung verhängt oder zumindest eine offizielle Warnung ausgesprochen?
Ich würde sie bitten, mir die obigen Fragen zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Rammer
Anfragenr: 231014
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Joachim Rammer
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