Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK

Bereits im 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des BfDI vom 24. April 2013 wurde auf Seite 160 unter dem Thema „12.1.3.7 Übermittlung von Sozialdaten an Vermieter“ ein Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen gerügt.

Das Jobcenter Märkischer Kreis setzt sich bis heute trotz mehrfacher Hinweise darüber hinweg und hat zuletzt sogar noch die hauseigenen Vordrucke unnötig erweitert. Dabei gehen die Anfragen über die in der Allegro-Software vorgesehenen Eingabefelder hinaus und suggerieren zudem eine Verpflichtung zur Unterzeichnung durch den Vermieter.
Bei Wohnungswechsel wird das Formular zur Bedingung zur Zustimmung zum Umzug gemacht und zudem mit Leistungsverweigerung gedroht. Regelmäßig berichten Betroffene deshalb, dass Sie Ihren Sozialstatus dem Vermieter zur Kenntnis geben müssen. Neuerdings fordert das Jobcenter Kunden sogar auf, dem Vermieter Vorgaben zu machen über dessen Gestaltung seiner Nebenkostenabrechnungen.
Dabei verfügt das Jobcenter Märkischer Kreis seit Jahren über kein „schlüssiges Konzept“. Die gerichtliche Prüfung ist seit Jahren bei den Sozialgerichten anhängig.

Am 11.11.2014 wurde bereits eine IFG-Anfrage an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenter Märkischer Kreis. Trotz mehrfacher Erinnerungen wurde die Auskunft verweigert. Erst eine Klage auf Antwort vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg bewegte das Jobcenter im Januar 2016 zu einer Antwort.
„Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis“
https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-der-vorlage-von-mietbescheinigungen-beim-jobcenter-markischer-kreis/#nachricht-21915

Muster der aktuellen Mietbescheinigung und ein Beweisfoto der Auslage im Jobcenter vom 16.06.2017.
http://www.beispielklagen.de/IFG042/Foto_Mietbescheinigung_16.06.2017.pdf

1. Welche Möglichkeiten haben Erwerbslose die Angemessenheit einer neuen Wohnung nachzuweisen ohne den Vermieter einzuweihen?
2. Das Jobcenter fordert Miet-Kosten-Nachweise vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages vorzulegen und verhinderte auf diese Weise mehrfach die Anmietung einer Wohnung.
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für den BfDI / oder den Fragesteller, das Jobcenter zur Aufgabe der derzeitigen Praxis mit Mietbescheinigungen zu bewegen?

Folgende Beiträge dürfen beim Jobcenter als bekannt vorausgesetzt werden:

2014-12-06 Falsche Praxis bei Hartz IV Mietbescheinigungen (2016 Leser)
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/falsche-praxis-bei-hartz-iv-mietbescheinigungen-d497594.html

2015-08-20 Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis (501 Leser)
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/forderung-der-vorlage-von-mietbescheinigungen-beim-jobcenter-maerkischer-kreis-d574720.html
2015-04-22 Verletzungen des Sozialdatenschutz beim Jobcenter Märkischer Kreis (945 Leser)
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/verletzungen-des-sozialdatenschutz-beim-jobcenter-maerkischer-kreis-d538664.html

2016-01-22 Untätigkeitsklage zwingt Jobcenter Märkischer Kreis zur Mitwirkung
(411 Leser)
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/untaetigkeitsklage-zwingt-jobcenter-maerkischer-kreis-zur-mitwirkung-d618540.html

2015-04-03 Leistungseinstellung wegen „fehlender Mitwirkung“ beim Jobcenter Märkischer Kreis (911 Leser)
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/leistungseinstellung-wegen-fehlender-mitwirkung-beim-jobcenter-maerkischer-kreis-d533038.html

http://www.beispielklagen.de/IFG042/Mietbescheinigung_ARGE_07_2008.pdf
http://www.beispielklagen.de/IFG042/Mietspiegel_Maerkischer_Kreis_2016.pdf

zur Eingabe von Kosten der Unterkunft in Allegro
https://fragdenstaat.de/files/foi/24982/allegro_handbuch_2014_11.pdf
S. 79 ff

Ergebnis der Anfrage

Mit der Einschaltung der Datenschutzbeauftragten
https://www.lokalkompass.de/dortmund-ci…
wurde in monatelanger Kleinarbeit ein neues Formular entwickelt. Zwar ist die Abfrage völlig überfrachtet und will alle Eventualitäten abdecken, aber die Daten werden nur noch beim Leistungsberechtigten erhoben, der Vermieter muss nicht mitwirken.

Angefüllt werden muss nur, was zur Fallbearbeitung erforderlich ist.
http://www.beispielklagen.de/IFG042/Mie…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits im 24. T…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK [#23106]
Datum
18. Juni 2017 23:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits im 24. Tätigkeitsbericht 2011-2012 des BfDI vom 24. April 2013 wurde auf Seite 160 unter dem Thema „12.1.3.7 Übermittlung von Sozialdaten an Vermieter“ ein Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen gerügt. Das Jobcenter Märkischer Kreis setzt sich bis heute trotz mehrfacher Hinweise darüber hinweg und hat zuletzt sogar noch die hauseigenen Vordrucke unnötig erweitert. Dabei gehen die Anfragen über die in der Allegro-Software vorgesehenen Eingabefelder hinaus und suggerieren zudem eine Verpflichtung zur Unterzeichnung durch den Vermieter. Bei Wohnungswechsel wird das Formular zur Bedingung zur Zustimmung zum Umzug gemacht und zudem mit Leistungsverweigerung gedroht. Regelmäßig berichten Betroffene deshalb, dass Sie Ihren Sozialstatus dem Vermieter zur Kenntnis geben müssen. Neuerdings fordert das Jobcenter Kunden sogar auf, dem Vermieter Vorgaben zu machen über dessen Gestaltung seiner Nebenkostenabrechnungen. Dabei verfügt das Jobcenter Märkischer Kreis seit Jahren über kein „schlüssiges Konzept“. Die gerichtliche Prüfung ist seit Jahren bei den Sozialgerichten anhängig. Am 11.11.2014 wurde bereits eine IFG-Anfrage an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenter Märkischer Kreis. Trotz mehrfacher Erinnerungen wurde die Auskunft verweigert. Erst eine Klage auf Antwort vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg bewegte das Jobcenter im Januar 2016 zu einer Antwort. „Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis“ https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-der-vorlage-von-mietbescheinigungen-beim-jobcenter-markischer-kreis/#nachricht-21915 Muster der aktuellen Mietbescheinigung und ein Beweisfoto der Auslage im Jobcenter vom 16.06.2017. http://www.beispielklagen.de/IFG042/Foto_Mietbescheinigung_16.06.2017.pdf 1. Welche Möglichkeiten haben Erwerbslose die Angemessenheit einer neuen Wohnung nachzuweisen ohne den Vermieter einzuweihen? 2. Das Jobcenter fordert Miet-Kosten-Nachweise vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages vorzulegen und verhinderte auf diese Weise mehrfach die Anmietung einer Wohnung. 3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für den BfDI / oder den Fragesteller, das Jobcenter zur Aufgabe der derzeitigen Praxis mit Mietbescheinigungen zu bewegen? Folgende Beiträge dürfen beim Jobcenter als bekannt vorausgesetzt werden: 2014-12-06 Falsche Praxis bei Hartz IV Mietbescheinigungen (2016 Leser) http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/falsche-praxis-bei-hartz-iv-mietbescheinigungen-d497594.html 2015-08-20 Forderung der Vorlage von Mietbescheinigungen beim Jobcenter Märkischer Kreis (501 Leser) http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/forderung-der-vorlage-von-mietbescheinigungen-beim-jobcenter-maerkischer-kreis-d574720.html 2015-04-22 Verletzungen des Sozialdatenschutz beim Jobcenter Märkischer Kreis (945 Leser) http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/verletzungen-des-sozialdatenschutz-beim-jobcenter-maerkischer-kreis-d538664.html 2016-01-22 Untätigkeitsklage zwingt Jobcenter Märkischer Kreis zur Mitwirkung (411 Leser) http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/untaetigkeitsklage-zwingt-jobcenter-maerkischer-kreis-zur-mitwirkung-d618540.html 2015-04-03 Leistungseinstellung wegen „fehlender Mitwirkung“ beim Jobcenter Märkischer Kreis (911 Leser) http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/leistungseinstellung-wegen-fehlender-mitwirkung-beim-jobcenter-maerkischer-kreis-d533038.html http://www.beispielklagen.de/IFG042/Mietbescheinigung_ARGE_07_2008.pdf http://www.beispielklagen.de/IFG042/Mietspiegel_Maerkischer_Kreis_2016.pdf zur Eingabe von Kosten der Unterkunft in Allegro https://fragdenstaat.de/files/foi/24982/allegro_handbuch_2014_11.pdf S. 79 ff
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sozialdatenschutz – Rechte der Versicherten (4. Aufl. 2017) Sozialdatenschutz – Rechte der Versicherten https://w…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Sozialdatenschutz – Rechte der Versicherten (4. Aufl. 2017)
Datum
3. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Ve…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK [#23106]
Datum
21. Juli 2017 12:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK“ vom 18.06.2017 (#23106) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Ich möchte höflich darum bitten, meiner Anfrage zeitnah nachzukommen, weil das Jobcenter Märkischer Kreis als Reaktion auf mein Beweisfoto für Sie mit einem 18-Monate-Hausverbot reagiert hat. Dabei geht es der Geschäftsführung des Jobcenters wohl vorrangig darum meine Beistandschaften und meine Unterstützertätigkeit für Betroffene zu vereiteln. http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_06_22_18_Monate_Hausverbot_Quenkert.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
835,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
Zurückweisung als Beistand - Hausverbot als Vorwand Sehr geehrte Damen und Herren, das Jobcenter Märkischer Kreis…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Zurückweisung als Beistand - Hausverbot als Vorwand
Datum
21. August 2017
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, das Jobcenter Märkischer Kreis verweigerte einer Kundin das Recht auf einen Beistand ihrer Wahl und begründete dies nur mündlich mit dem nicht rechtskräftigen und unverhältnismäßigem Hausverbot gegen meine Person. Beiliegend übersende ich Ihnen meine Aufforderung zur Verschriftlichung der Zurückweisung. Eine sozialgerichtliche Überprüfung soll in jedem Fall erfolgen, um auch zukünftig Rechtssicherheit zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zurückweisung als Beistand - Hausverbot als Vorwand [#23106] Sehr geehrte Damen und Herren, gern halte ich Si…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zurückweisung als Beistand - Hausverbot als Vorwand [#23106]
Datum
13. September 2017 23:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gern halte ich Sie über die hiesigen Entwicklungen auf dem Laufenden. Das Hausverbot ist zur Prüfung beim LSG anhängig. Die ständige Rechtsprechung zum Hausrecht in Jobcentern lässt erwarten, dass es aufgehoben und für rechtswidrig erklärt werden muss. Das Jobcenter Märkischer Kreis nimmt die Bagatelle jedoch zum Anlass, um Kunden das Beistandsrecht abzusprechen. Beistandsschaften aber sind Vertrauenssache. http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_09_13_Beistandsprotokoll.pdf http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_09_13_schriftliche_Zurueckweisung_als_Beistand_gefordert.pdf Ich sehe Ihrer Rückmeldung mit großem Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Zurückweisung als Beistand - Hausverbot als Vorwand [#23106] Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zurückweisung als Beistand - Hausverbot als Vorwand [#23106]
Datum
11. Oktober 2017 23:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu der anhängigen Anfrage und dem daraufhin ausgesprochenen Hausverbot entwickeln sich die Vorgänge sehr bedrohlich weiter. Das Jobcenter Märkischer Kreis hat einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder und Aufstockerin die Leistungen verweigert. Die Wiederaufnahme der existenzsichernden Leistungen wurde an die Bedingung geknüpft, dass sie auf ihr Recht auf mich als Beistand verzichten solle, um vorzusprechen. Dies ist für mich eine weitere, nicht hinnehmbare Verletzung der Persönlichkeitsrechte und eine Missachtung des Rechtsschutzbedürfnisses der Jobcenterkunden. Auslöser bleibt das Beweisfoto der Mietbescheinigungen. Gegen die Leistungseinstellungen wurde das Sozialgericht Dortmund angerufen und zur Prüfung eines möglichen Nötigungsdeliktes wurde die Staatsanwaltschaft Bochum einbezogen. http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_09_30_Antrag_auf_Einstweiligen_Rechtschutz_PKH_und_Beiordnung.pdf http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_09_30_Strafanzeige_Strafantrag.pdf Die unzulässigen Mietbescheinigungen werden übrigens weiterhin in der fotografierten Auslage vorgehalten und zur Anwendung gebracht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Die Verweigerungshaltung des Jobcenters und des Märkischen Kreises ist nicht hinnehmbar [#23106] Sehr geehrte Dame…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Verweigerungshaltung des Jobcenters und des Märkischen Kreises ist nicht hinnehmbar [#23106]
Datum
6. Februar 2018 17:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK“ vom 18.06.2017 (#23106) wird seit mittlerweile 200 Tagen ignoriert. Die Verschleppung durch den Märkischen Kreis und das Jobcenter halte ich für unvereinbar mit dem Informationsfreiheits-Gedanken. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage und lassen Sie mich wissen, ob Sie mir dazu raten würden eine Antwort einzuklagen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Die Verweigerungshaltung des Jobcenters und des M= C3�rkischen Kreises ist nicht hinnehmbar [#23106] Die Bunde…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Die Verweigerungshaltung des Jobcenters und des M= C3�rkischen Kreises ist nicht hinnehmbar [#23106]
Datum
23. April 2018 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0240 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 06. Februar 2018 habe ich erhalten. Aufgrund einer knappen Personalsituation im IFG-Referat kann ich mich leider erst jetzt um Ihre Eingabe kümmern. Aus Ihrer E-Mail geht mir nicht hervor, was unter Ihrem Antrag zum "Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK" zu verstehen ist. Bei meiner Recherche auf "Frag den Staat" bin ich auf drei Fragen von Ihnen an das Jobcenter Märkischer Kreis gestoßen: "1. Welche Möglichkeiten haben Erwerbslose die Angemessenheit einer neuen Wohnung nachzuweisen ohne den Vermieter einzuweihen? 2. Das Jobcenter fordert Miet-Kosten-Nachweise vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages vorzulegen und verhinderte auf diese Weise mehrfach die Anmietung einer Wohnung. 3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für den BfDI / oder den Fragesteller, das Jobcenter zur Aufgabe der derzeitigen Praxis mit Mietbescheinigungen zu bewegen?" Während es sich bei Punkt 2. um eine schlichte Feststellung handelt, sind die Fragen zu 1. und 3. meines Erachtens einfache Bürgeranfragen. Es handelt sich u.a. dann um einfache Bürgeranfragen, wenn eine Behörde um Auskünfte zur rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts gebeten wird. Dies sehe ich hier als gegeben. Sofern sich der Antrag Ihres Erachtens jedoch auf konkrete amtlichen Informationen bezog, die beim Jobcenter Märkischer Kreis vorliegen sollten, können Sie sich erneut an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen