Auskunft zu Notruf-App "nora"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir zu Ihrer Notruf-App "nora" Folgendes zu:

- Lasten- und Pflichtenheft zur Entwicklung Ihrer Notruf-App "nora"
- Sicherheitskonzept zum Betrieb Ihrer Notruf-App "nora"
- Gab es eine technische Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie? Wenn ja, wie lauten diese?
- Unter welchem Softwarelizenzmodell wurde Ihre Notruf-App "nora" entwickelt und wer ist hier Rechteinhaber?
- Welche Dienstleister wurden für die Entwicklung und den Betrieb Ihrer Notruf-App "nora" beauftragt? Hierzu: Welche Laufzeiten haben die Verträge?
- Gab es eine öffentliche Ausschreibung sowohl zur Entwicklung als auch zum Betrieb Ihrer Notruf-App "nora"? Falls ja, schicken Sie mir bitte einen Verweis auf die öffentliche Ausschreibung ggf. als Kopie zu. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde die Ausschreibung vergeben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • 13 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Notruf-App "nora" [#231064]
Datum
13. Oktober 2021 10:17
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir zu Ihrer Notruf-App "nora" Folgendes zu: - Lasten- und Pflichtenheft zur Entwicklung Ihrer Notruf-App "nora" - Sicherheitskonzept zum Betrieb Ihrer Notruf-App "nora" - Gab es eine technische Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie? Wenn ja, wie lauten diese? - Unter welchem Softwarelizenzmodell wurde Ihre Notruf-App "nora" entwickelt und wer ist hier Rechteinhaber? - Welche Dienstleister wurden für die Entwicklung und den Betrieb Ihrer Notruf-App "nora" beauftragt? Hierzu: Welche Laufzeiten haben die Verträge? - Gab es eine öffentliche Ausschreibung sowohl zur Entwicklung als auch zum Betrieb Ihrer Notruf-App "nora"? Falls ja, schicken Sie mir bitte einen Verweis auf die öffentliche Ausschreibung ggf. als Kopie zu. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde die Ausschreibung vergeben? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231064/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir kümmern uns um die Beantwor…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-10-13 -IFG Anfrage - Auskunft zu Notruf-App "nora" [#231064]
Datum
26. Oktober 2021 11:52
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir kümmern uns um die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in als Anlagen übersende ich die Antwort auf Ihre IFG-Anfrage mit den angeforderten Unterlagen…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-10-13 -IFG Anfrage - Auskunft zu Notruf-App "nora" [#231064]
Datum
12. November 2021 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in als Anlagen übersende ich die Antwort auf Ihre IFG-Anfrage mit den angeforderten Unterlagen. Die Unterlagen erhalten Sie im Original parallel per Post. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Auf welches europäische Patent beziehen Sie sich?…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2021-10-13 -IFG Anfrage - Auskunft zu Notruf-App "nora" [#231064]
Datum
15. November 2021 10:06
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Auf welches europäische Patent beziehen Sie sich? Welche Anforderungen gibt es für weitere Wettbewerber an eine "Notrufapp"? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231064/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in einschlägig ist das Europäische Patent EP 2 804 407 B1. Die Anforderungen sind produkt- und…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2021-10-13 -IFG Anfrage - Auskunft zu Notruf-App "nora" [#231064]
Datum
16. November 2021 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,4 KB


Sehr Antragsteller/in einschlägig ist das Europäische Patent EP 2 804 407 B1. Die Anforderungen sind produkt- und anbieterneutral. Mit freundlichen Grüßen