Stellenanteil von Praxisanleitern pro Lehrettungswache.

auf ihrer Website https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/244210/leistung/leistung_51962/index.html wird als Voraussetzung für Lehrrettungswache das Vorhandensein von Praxisanleitenden aufgeführt. Gibt es vonseiten der Behörde einen Schlüssel wie viele Vollzeitstellen dies Pro Lehrrettungswache oder Pro Auszubildende umfassen soll?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf ihrer Webs…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenanteil von Praxisanleitern pro Lehrettungswache. [#231088]
Datum
13. Oktober 2021 14:47
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf ihrer Website https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/244210/leistung/leistung_51962/index.html wird als Voraussetzung für Lehrrettungswache das Vorhandensein von Praxisanleitenden aufgeführt. Gibt es vonseiten der Behörde einen Schlüssel wie viele Vollzeitstellen dies Pro Lehrrettungswache oder Pro Auszubildende umfassen soll?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierung von Oberbayern
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit: Die Gesamtverantwortung für die Organisat…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
AW: Stellenanteil von Praxisanleitern pro Lehrettungswache. [#231088]
Datum
19. Oktober 2021 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen folgendes mit: Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung trägt die Schule. Die Schule unterstützt die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung. Die Praxisanleitung ist durch die genehmigte Lehrrettungswache und durch geeignete Krankenhäuser sicherzustellen (§ 5 Abs. 3 NotSanG). Ein Stellenschlüssel wie viele Vollzeitstellen dies Pro Lehrrettungswache oder Pro Auszubildende umfassen soll ist uns nicht bekannt. Nähere Auskünfte über die Vorhaltung der entsprechenden Praxisanleiter erhalten Sie durch Ihre Berufsfachschule. Mit freundlichen Grüßen