Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im letzten Jahr habe ich in einem Minijob im Einzelhandel gearbeitet. Mit Mühe und Not konnte ich für mich Lohnfortzahlung im Feiertagssfall erreichen. Man wollte mir zunächst keine Feiertage bezahlen.
IM Rahmen der Recherche dazu stieß ich auf eine Information, dass Sie jeden Monat mehrere Anfragen zu diesem Thema erreichen, seit mehreren Jahren.
Ich möchte deshalb wissen:
1. Wie viele Anfragen zu Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit, Feiertage usw. bei Minijobbern haben Sie in den letzten 5 Jahren erreicht.
2. Wie viele Anfragen davon beschweren sich darüber, dass keine Lohnfortzahlung geleistet wird?
3. Wie schätzen Sie die Problematik ein? Ich habe weitere Bekannte, die ähnliche Erfahrungen in anderen Branchen haben.
4. Gibt es eine Übersicht, in welchen Branchen Minijobber am wahrscheinlichsten um ihren Lohn betrogen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Rupp
Anfragenr: 231100
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https://fragdenstaat.de/a/231100/
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Jörg Rupp
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