Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021.
1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs erstmalig eingeführt?
2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen?
3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)?
4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes.
5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes
6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse.
7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Mecklenburg-Vorpommern [#231116]
Datum
14. Oktober 2021 06:12
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021. 1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs erstmalig eingeführt? 2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? 4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes. 5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231116/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Mecklenburg-Vorpommern [#231116]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Mecklenburg-Vorpommern [#231116]
Datum
14. Oktober 2021 06:14
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
43,8 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs) in Mecklenburg-Vorpommern [#231116] Sehr Antrag…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs) in Mecklenburg-Vorpommern [#231116]
Datum
18. Oktober 2021 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr o. g. IFG-Antrag ist am 14. Oktober 2021 per E-Mail im Ministerium für Inneres und Europa M-V eingegangen. Bitte beachten Sie auch die beigefügten Informationspflichten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage nach dem IFG M-V - Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten in Mecklenburg-Vorpomme…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG M-V - Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten in Mecklenburg-Vorpommern
Datum
15. November 2021 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit dieser E-Mail erhalten Sie die von Ihnen begehrten Informationen zu dem im Betreff genannten IFG-Antrag. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Wann und für welche Dienststellen wurden DEIGs erstmalig eingeführt? Grundlage für die Einführung von Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) in Mecklenburg-Vorpommern war das fünfte Gesetz zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes vom 24. März 2011 (GVOBl. M-V S. 176). Es trat am 31. März 2011 in Kraft. In § 102 Abs. 4 SOG M-V wurde der Katalog der Waffen durch die Aufnahme von DEIG erweitert. DEIG wurden in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern erstmals im Jahr 2011 für das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA M-V) beschafft. 2. Welche Einheiten/Dienststellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? Ausgestattet wurde ausschließlich das Spezialeinsatzkommando (SEK) beim LKA M-V. Der Einsatz der Geräte im Land M-V wurde ausschließlich auf die Spezialeinheit beschränkt, da für den Geräteeinsatz - also hinsichtlich der Handhabung, Wirkungsweise und der rechtlichen Voraussetzungen - ein besonderer Schulungsaufwand besteht. Für das SEK beim LKA M-V wurde bislang folgende Anzahl an DEIG beschafft: Jahr: Anzahl: 2011: 3 (davon 1 in 2017 und 2 in 2021 ausgesondert) 2017: 3 2018: 7 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wie viele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? Das SEK beim LKA M-V verfügt gegenwärtig über zehn Distanzelektroimpulsgeräte des Herstellers Taser, Modell X2. 4. Wie viele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienststelle/Einheit des DEIG Einsatzes. Seit Einführung des DEIG stellt sich die Anzahl der DEIG-Einsätzen durch das SEK beim LKA M-V wie folgt dar: Jahr: Anzahl: 2011: 0 2012: 2 2013: 0 2014: 0 2015: 0 2016: 0 2017: 0 2018: 2 2019: 1 2020: 3 2021: (Meldung des LKA M-V erfolgt erst im Folgejahr) 5. Wie viele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes. Keine. 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIG, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt? Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. Es wurden keine Studien durchgeführt. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs? Die Gründe für die Gesetzesänderung des § 102 Abs. 4 SOG M-V lassen sich der Gesetzesbegründung entnehmen (Drs. LT M-V 5/3735). Hiernach wurde bei der Landespolizei M-V die Notwendigkeit gesehen, die Spezialeinheiten mit Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (sog. Taser) auszustatten, um den diesen angehörenden Beamten für ihr Handeln ein weiteres Einsatzmittel zur Verfügung zu stellen und ihnen damit weitere Handlungsoptionen zu eröffnen. Taser wirken aus der Distanz heraus durch das Verschießen von Pfeilen (ggf. durch Drähte mit dem Gerät verbunden) derart auf eine Person ein, dass die Person aufgrund eines schwachen, hochfrequenten Stroms mit hoher Spannung einen kurzen heftigen Schmerz verspürt und daraufhin regelmäßig kurzzeitig bewegungs- und damit handlungsunfähig ist. Ziel eines solchen Geräteeinsatzes ist es, die betreffende Person außer Gefecht zu setzen, ohne dass diese regelmäßig schwere bzw. lebensbedrohliche Verletzungen davon trägt, wie sie durch eine Schusswaffe hervorgerufen werden. Mit der Einführung des DEIG wurde dem SEK ein effektives und wirksames Einsatzmittel zur Verfügung gestellt, welches einerseits die Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten erhöht und zugleich den Einsatz von Schusswaffen vermeiden soll. Zurückblickend ist festzustellen, dass bereits die Androhung des Einsatzes zu einer Deeskalation bzw. Aussetzung eines gegenwärtigen Angriffs führen kann. Mit freundlichen Grüßen