Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Schleswig-Holstein

Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Schleswig-Holstein bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021.
1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs erstmalig eingeführt?
2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen?
3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)?
4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes.
5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes
6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse.
7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Ausstattung u…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Schleswig-Holstein [#231121]
Datum
14. Oktober 2021 06:18
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Schleswig-Holstein bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021. 1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs erstmalig eingeführt? 2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? 4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes. 5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231121/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Nachricht vom 14.10.2021 haben Sie einen Antrag nach dem IZG-SH gestellt. Mit de…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Schleswig-Holstein [#231121]
Datum
4. November 2021 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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38,6 KB


Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Nachricht vom 14.10.2021 haben Sie einen Antrag nach dem IZG-SH gestellt. Mit dem Antrag begehren Sie Zugang zu den im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vorhandenen Informationen, die die Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Schleswig-Holstein betreffen. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit: Seit dem 19. März 2021 besteht durch Einführung des §258a Landesverwaltungsgesetz (LVwG) bis zum 19. März 2024 befristet eine durch §256 LVwG auf Polizeivollzugskräfte beschränkte Rechtsgrundlage zum Gebrauch von gem. §251 Abs. 4 LVwG als Waffen eingestuften DEIG. DEIG können eine sinnvolle Ergänzung der der Landespolizei zur Verfügung stehenden Zwangsmittel darstellen. In geeigneten Einsatzsituation können sie anstelle von Schusswaffen eingesetzt werden. Hierdurch würden die Verletzungsfolgen betroffener Personen grundsätzlich verringert und zugleich eine Gefährdung Dritter minimiert. Die Landespolizei Schleswig-Holstein nutzt derzeit keine DEIG. Die Erprobung dieses Einsatzmittels im Rahmen eines Pilotprojekts wird derzeit vorbereitet. Eigene Studien der Landespolizei hierzu liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen