Statistik Irreguläre Migranten nach legaler Einreise

Anzahl der irregulären Migranten seit 2018, die diesen Status durch das Überschreiten des Gültigkeitszeitraums eines erteilten Nationalen Visums nach einer rechtsmäßigen Einreise in die BRD erhielten. Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Jahr, Herkunftsland, Aufenthaltszweck und genehmigter Aufenthaltsdauer.

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  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Jonathan Lusky
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der irregu…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Jonathan Lusky
Betreff
Statistik Irreguläre Migranten nach legaler Einreise [#231134]
Datum
14. Oktober 2021 11:38
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der irregulären Migranten seit 2018, die diesen Status durch das Überschreiten des Gültigkeitszeitraums eines erteilten Nationalen Visums nach einer rechtsmäßigen Einreise in die BRD erhielten. Ich bitte um eine Aufschlüsselung nach Jahr, Herkunftsland, Aufenthaltszweck und genehmigter Aufenthaltsdauer.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonathan Lusky Anfragenr: 231134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231134/
Mit freundlichen Grüßen Jonathan Lusky
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Lusky, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Statistik Irreguläre Migranten nach legaler Einreise [#231134]
Datum
14. Oktober 2021 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lusky, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.10.2020, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-998 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 15.11.2020. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Leider wurde in dem IFG-Antrag von Ihnen keine zustellungsfähige Postanschrift angegeben. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Ich bitte Sie daher freundlichst, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Das IFG sieht eine anonyme Antragstellung oder eine Antragstellung unter Pseudonym nicht vor. Die Durchführung eines individuellen Antragsverfahrens lässt ein Rechtsverhältnis zwischen der den Antrag stellenden Person und der Behörde entstehen, das eine hinreichende Sicherheit über die Identität der den Antrag stellenden Person voraussetzt. Bei IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Ein IFG Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG derjenigen Person bekanntzugeben ist, für den sie bestimmt ist. Dabei indiziert die Angabe einer postalischen Adresse, dass es die den Antrag stellende Person gibt. Daher werden die Angaben einer konkreten Person als Empfänger benötigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Jonathan Lusky
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Bemühen. Angehängt ist meine Postadresse zur Herstellung einer …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Jonathan Lusky
Betreff
AW: [EXTERN]Statistik Irreguläre Migranten nach legaler Einreise [#231134]
Datum
14. Oktober 2021 16:49
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Bemühen. Angehängt ist meine Postadresse zur Herstellung einer hinreichenden Sicherheit über meine Identität. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231134/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Jonathan Lusky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Lusky, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.10.…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Statistik Irreguläre Migranten nach legaler Einreise [#231134]
Datum
10. November 2021 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lusky, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.10.2021. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass zu Ihrer Anfrage im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine amtlichen Informationen i. S. d. § 2 Nr. 1 IFG vorliegen. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung geben zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Jonathan Lusky
Sehr << Anrede >> ich bin sehr überrascht, dass Ihnen zu dieser Fragestellung keine Informationen vor…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Jonathan Lusky
Betreff
AW: Statistik Irreguläre Migranten nach legaler Einreise [#231134]
Datum
10. November 2021 16:02
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin sehr überrascht, dass Ihnen zu dieser Fragestellung keine Informationen vorliegen, da der Bund, vertreten durch die deutschen Auslandsvertretungen, bei Visumsanträgen vor allem eine hohe Wahrscheinlichkeit eines illegalen Aufenthalts nach legaler Einreise regelmäßig als Ablehnungsgrund verwenden. Ferner hat das BAMF bereits 2005 ein Forschungspapier ("llegal aufhältige Drittstaatsangehörige in Deutschland - Staatliche Ansätze, Profil und soziale Situation") unter anderem zu dieser Fragestellung veröffentlicht und die illegale Aufenthaltsausweitung als primären Einstiegspunkt in den Illegalen Aufenthalt in Deutschland gewertet. Das Papier verwies leider nicht auf tatsächlich erfasste Daten und arbeitet nach 16 Jahren wohl nicht mehr auf ein Abbild der derzeitigen Lage. Meiner Auffassung nach sollten daher die angefragten Informationen vorliegen, wenn auch möglicherweise in noch nicht aggregierter Form. Insofern bitte ich Sie die ohnehin von anderen Staatsorganen scheinbar bereits genutzten, jedoch in der Verantwortung des BAMF liegenden Informationen mit der Öffentlichkeit zu teilen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231134/