Kontrollbericht zu Martin Behnke

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Martin Behnke
Haart 11
24534 Neumünster

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Ergebnis der Anfrage

Auskunft:

- Kontrolle 04.04.2017: 1 Verstoß
- Kontrolle 21.06.2017: 8 Verstöße
- Kontrolle 13.12.2017: 7 Bemerkungen, 10 Verstöße
- Kontrolle 12.04.2018: 7 Verstöße
- Kontrolle 05.02.2019: 15 Verstöße
- Kontrolle 04.09.2019: 28 Verstöße
- Kontrolle 18.08.2020: 3 Bemerkungen, 6 Verstöße
- Kontrolle 01.09.2021: 7 Verstöße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Martin Behnke [#231389]
Datum
19. Oktober 2021 12:08
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Martin Behnke Haart 11 24534 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Martin Behnke [#231389]
Datum
22. Oktober 2021 16:35
Status
Warte auf Antwort
image001.png
18,7 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Neumünster. Wir haben Ihre Anfrage – mit Ihrer Bitte einer postalischen Antwort - daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
7. Januar 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
geschwärzt
375,3 KB
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Martin Behnke“ vom 19.10.2021 (#231389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnun…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
7. Januar 2022
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Martin Behnke Haart 11 24534 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Martin Behnke“ vom 19.10.2021 (#231389) wurd…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Martin Behnke [#231389]
Datum
19. Januar 2022 10:55
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Martin Behnke“ vom 19.10.2021 (#231389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Martin Behnke“ vom 19.10.2021 (#231389) wurd…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Martin Behnke [#231389]
Datum
1. Februar 2022 13:13
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Martin Behnke“ vom 19.10.2021 (#231389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
2. Februar 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu FZ Neumünster GmbH & Co KG" vom 27.12.2021 (#236294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
10. Februar 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Martin Behnke" vom 07.01.2022 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Martin Behnke“ vom 19.10.2021 (#231389) wurd…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Martin Behnke [#231389]
Datum
12. Februar 2022 13:50
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Martin Behnke“ vom 19.10.2021 (#231389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
18. Februar 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Martin Behnke" vom 19.10.2021 (#231389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
23. Februar 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine private VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Martin Behnke" vom 07.01.2022 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Gerichtszuständigkeit PER FAX Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein Sehr geehr…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Gerichtszuständigkeit
Datum
23. Februar 2022
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
PER FAX Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, welches Gericht bei Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Neumünster zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen,
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Antwort auf die Frage zum Gerichtsstand bei Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Neumünster an das MJEV SH: Leider, …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Antwort auf die Frage zum Gerichtsstand bei Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Neumünster an das MJEV SH: Leider, leider kann und dürfe die Beamtenperson die Frage nicht beantworten. Die Mitarbeitende behauptet ernsthaft, dass sich der Gerichtsstand bei einer Untätigkeitsklage nicht beantworten lässt. Ausserdem dürfe sie keine "Rechtsberatung" machen. Eine Promotion und Unfähigkeit bzw. Unwille scheinen sich nicht auszuschließen. Möglicherweise handelt es sich auch um einen Doktor:innen*titel in Gender Studies oder Critical Race Theory ... In diesem Fall wäre die Antwort gerechtfertigt. ;-) Ministerium für Justiz, Europa und "Verbraucher"schutz Schleswig-Holstein – kann man nichts machen.
<< Anfragesteller:in >>
Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Martin Behnke [#231389]
Datum
2. März 2022 14:34
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Martin Behnke“ vom 19.10.2021 (#231389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 100 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
21. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Martin Behnke" vom 19.10.2021 (#231389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
21. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, meine private VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Martin Behnke" vom 07.01.2022 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage Datenweitergabe DSGVO PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnu…
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Datenweitergabe DSGVO
Datum
21. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mit mit Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: Eine Auskunft darüber, ob meine Daten an den Betrieb Martin Behnke Haart 11 24534 Neumünster weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER PRIVATER E-MAIL Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherhei…
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
29. März 2022
An
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Status
PER PRIVATER E-MAIL Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Martin Behnke Haart 11 24534 Neumünster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. September 2022
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Untätigkeitsklage
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Umschlag mit 4 Schreiben: - Klageeingang mit Bitte um Stellungsnahme zu Einzelrichterübertragung und Verzicht auf…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Umschlag mit 4 Schreiben: - Klageeingang mit Bitte um Stellungsnahme zu Einzelrichterübertragung und Verzicht auf mündl. Verhandlung - Beschluss zur Gebührenfestsetzung - Beiladung des angefragten Betriebes - Aufforderung an den Beklagten zur Abgabe einer Gegenerklärung binnen Monatsfrist
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Kostenrechnung des Gerichtes über 483 Euretten. Keine Panik! Diesen Betrag gibt es zurück, wenn die notorisch un…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Kostenrechnung des Gerichtes über 483 Euretten. Keine Panik! Diesen Betrag gibt es zurück, wenn die notorisch untätige Behörde den Rechtsstreit verloren hat.
<< Anfragesteller:in >>
10 A 182/22 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06.09.2022. Ich bin mit einer …
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
10 A 182/22
Datum
13. September 2022
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06.09.2022. Ich bin mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden. Mit freundlichen Grüßen,
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
10 A 182/22
Datum
27. September 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr [geschwärzt], anliegend erhalten Sie die Abschrift/en mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung: [geschwärzt] Justizfachangestellte >>>>>>>>>> Schreiben des Beigeladenen <<<<<<<<<< [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren Zum oberen Aktenzeichen : 10 A 182/22 Besteht kein Bedenken meinerseits dieses Verfahren ohne mündliche Verhandlung zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
10 A 182/22
Datum
13. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr [geschwärzt], anliegend erhalten Sie die Abschrift/en mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung: [geschwärzt] Justizfachangestellte >>>>>>>>>> Schreiben des Beklagten <<<<<<<<<< In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster - 10 A 182/22 - übersendet die Beklagte die Verwaltungsvorgänge der hiesigen Abteilung Veterinär- und Lebenmittelaufsicht mit gesonderter Kurzmitteilung. Wir bitten die Verzögerung in der Angelegenheit zu entschuldigen und bitten um Fristverlängerung für die Abgabe der Gegenerklärung bis zum 14.10.2022. Im Auftrag gez. ([geschwärzt])
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Briefpost
Betreff
10 A 182/22
Datum
14. Oktober 2022
Status
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>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr [geschwärzt], anliegend erhalten Sie die Abschrift/en mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung: [geschwärzt] Justizfachangestellte >>>>>>>>>> Schreiben der Beklagten <<<<<<<<<< In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster - 10 A 182/22 - teilt die Beklagte mit, dass im Fall der Rechtskraft des Urteils der Kammer vom 13.07.2022 - 10 A 15/22 - eine vollständige Gewährung der beantragten Informationen gegenüber dem Kläger erfolgen und dieser klaglos gestellt werden wird. Die Beklagte wird hierzu umgehend nach Rechtskraft des Urteils einen Bescheid erlassen über die Gewährung von Informationen über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen im Betrieb des Beigeladenen, die Rechtsauskunft, ob bei diesen Kontrollen Beanstandungen vorlagen und die Herausgabe der Kontrollberichte. Nach hiesiger Praxis werden die Information dem Kläger jedoch frühestens 10 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides gegenüber dem Beigeladenen erteilt werden. Sollte gegen das Urteil vom 13.07.2022 ein Rechtsmittel eingelegt werden, wird die Beklagte einen Bescheid gegenüber dem Kläger erlassen im Hinblick auf eine Gewährung der beantragten Informationen über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen im Betrieb des Beigeladenen und die Rechtsauskunft, ob bei diesen Kontrollen Beanstandungen vorlagen. Hinsichtlich der Bescheidung des Informationsanspruchs betreffend die Herausgabe von Kontrollberichten wird die Beklagte in dem Fall das Verwaltungsverfahren aussetzen und beantragten, das Gerichtsverfahren bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auszusetzen. Nach Mitteilung der Geschäftsstelle des Gerichts läuft die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln im o.g. Verfahren bis zum 17.10.2022. Insoweit wird um Fristverlängerung für den Erlass eines Bescheides und die Abgabe einer Erledigungserklärung bzw. eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens bis zum 26.10.2022 gebeten. Zur Vermeidung weiterer Klageverfahren teilen wir schon jetzt mit, dass zeitnah nach Rechtskraft des o.g. Urteils ebenfalls eine Bescheidung der zahlreichen weiteren hier vorliegenden Anträge des Klägers auf Informationserteilung nach dem VIG sowie im Hinblick auf das anhängige Widerspruchsverfahren erfolgen wird. Im Auftrag gez. ([geschwärzt])
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
10 A 182/22
Datum
18. Oktober 2022
Status
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>>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr [geschwärzt], anliegend erhalten Sie den Beschluss mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung: [geschwärzt] Justizfachangestellte >>>>>>>>>> Beschluss des Gerichtes <<<<<<<<<< BESCHLUSS In der Verwaltungsrechtssache des [geschwärzt] - Kläger - gegen die Stadt Neumünster - Der Oberbürgermeister-, Großflecken 63, 24534 Neumünster - Beklagte - Beigeladen: Herr Martin Behnke, Haart 11 , 24534 Neumünster Geschäftszeichen: Streitgegenstand: Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH) hat die 10. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 14. Oktober 2022 durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht [geschwärzt], die Richterin am Verwaltungsgericht [geschwärzt] und die Richterin [geschwärzt] beschlossen: Der Rechtsstreit wird dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen. Gründe Die Voraussetzungen einer Übertragung auf den Einzelrichter liegen vor, denn die Sache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Der Beschluss ist gemäß § 6 Abs. 4 VwGO unanfechtbar. [geschwärzt] Vors. Richter am VG [geschwärzt] Richterin am VG [geschwärzt] Richterin
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Bescheid Der Bescheid versucht meine 3 Anfragen (initial über FdS; danach privat per Fax und E-Mail) zusammenzufa…
Bescheid Der Bescheid versucht meine 3 Anfragen (initial über FdS; danach privat per Fax und E-Mail) zusammenzufassen, vermischt dabei jedoch Anfragen und Nachfragen. Die Auskunftsfrist bezieht sich ausschließlich auf die Anfrage über FdS.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 >>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes mit Bitte um Abgabe einer Erledigun…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Briefpost
Betreff
10 A 182/22
Datum
28. Oktober 2022
Status
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>>>>>>>>>> Anschreiben des Gerichtes mit Bitte um Abgabe einer Erledigungserklärung <<<<<<<<<< Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr [geschwärzt], anliegende Abschrift erhalten Sie zur Kenntnis und mit der Bitte um kurzfritige Abgabe einer Erledigungserklärung. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung: [geschwärzt] Justizfachangestellte >>>>>>>>>> Stellungnahme der Beklagten <<<<<<<<<< In der Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster - 10 A 182/22 - hat die Beklagte mit Datum vom 25.10.2022 den in der Anlage übersandten Bescheid im Hinblick auf die hier vorliegenden Anträge des Klägers betreffend den Betrieb des Beigeladenen erlassen. Der Beigeladene wurde mit anliegender Entscheidungsmitteilung gleichen Datums gemäß § 5 Abs. 4 VIG informiert. Die Informationen werden dem Kläger innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Informationsschreibens an den Beigeladenen erteilt, sofern dies nicht durch Rechtsmittel des Beigeladenen verhindert werden sollte. Wir gehen davon aus, dass sich die Klage damit erledigt hat, schließen uns einer Erledigungserklärung des Klägers bereits jetzt an und erklären Kostenübernahme gemäß Nr. 5111 Ziffer 4. Anlage 1 GKG. Zur Vermeidung weiterer Klageverfahren weisen wir nochmals darauf hin, dass eine Bescheidung der zahlreichen weiteren hier vorliegenden Anträge des Klägers auf Informationserteilung nach dem VIG sowie im Hinblick auf das anhängige Widerspruchsverfahren zeitnah erfolgen wird. Im Auftrag gez. [geschwärzt] >>>>>>>>>> Bescheid der Beklagten an den Kläger (im angehängten Dokument) <<<<<<<<<< >>>>>>>>>> Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber dem Beigeladenen durch die Beklagte (im angehängten Dokument) <<<<<<<<<<
<< Anfragesteller:in >>
Gerichtszuständigkeitsinfo PER FAX Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein Sehr …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
Gerichtszuständigkeitsinfo
Datum
30. Oktober 2022
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
PER FAX Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsverweigerungsschreiben vom 28.02.2022. Augenscheinlich sind Sie fachfremd. Ansonsten hätten Sie meine Frage problemlos beantworten können. Das zuständige Gericht für Untätigkeitsklagen in Schleswig-Holstein ist immer Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Brockdorff-Rantzau-Straße 13 24837 Schleswig Unabhängig von sonstigem Rechtsauskunftsgeschwurbel. Gerne geschehen und alles Gute für Sie. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und …
An Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht Details
PER FAX Stadt Neumünster Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 25.10.2022 zu meinen VIG-Anfragen zum Betrieb "Behnke, Haart 11, 24534 Neumünster" lege ich Widerspruch ein. Mein Widerspruch bezieht sich auf den Auskunftszeitraum bezüglich meiner privaten Anfragen per Fax vom 07.01.2022 und per E-Mail vom 29.03.2022. In beiden privaten Anfragen habe ich die lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der vergangenen 5 (fünf) Jahre angefragt. Bezüglich der anderen Datumsangaben vermute ich Verwechslungen mit anderen Anfragen. Ich bitte um Emfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Auskunft auf Anfrage über FdS: - Kontrolle 18.08.2020: 3 Bemerkungen, 6 Verstöße - Kontrolle 01.09.2021: 7 Verstö…
Auskunft auf Anfrage über FdS: - Kontrolle 18.08.2020: 3 Bemerkungen, 6 Verstöße - Kontrolle 01.09.2021: 7 Verstöße
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr [geschwärzt], In pp wird nachdrücklic…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Betreff
10 A 182/22
Datum
8. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr [geschwärzt], In pp wird nachdrücklich angeregt, dass Sie das Verfahren für erledigt erklären. Die Beklagte ist durch den Erlass des übermittelten Bescheides ihrem Begehren nachgekommen. Mehr als den Erlass eines für sie positiven Bescheides hätten Sie in diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erreichen können. Für ihre Klage ist nunmehr das Rechtsschutzbedürfnis entfallen. Mit der Abgabe einer Erledigungserklärung sind für Sie keine Nachteile verbunden. Die Beklagte hat erklärt, dass sie die Kosten des Verfahrens übernimmt. Das Gericht sieht einer Rückmeldung bis zum 16. November 2022 entgegen. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung: [geschwärzt] Justizfachangestellte
<< Anfragesteller:in >>
10 A 182/22 Sehr geehrte Damen und Herren, Das Verfahren wird in der Hauptsache für erledigt erklärt. Erstattun…
An Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
10 A 182/22
Datum
10. November 2022
An
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Verfahren wird in der Hauptsache für erledigt erklärt. Erstattungsbetrag Bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens [geschwärzt] auf mein Konto IBAN [geschwärzt] bei der [geschwärzt] Kostenfestsetzungsantrag (§164 VwGO) Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen die Beklagte über die von ihr zu übernehmenden Kosten zuzüglich 7,70 €, die sich wie folgt zusammensetzen: Briefporto 1,00 € Druckpauschale für 8 DIN A4-Seiten 4,00 € Briefporto 0,85 € Druckpauschale für 1 DIN A4-Seite 0,50 € Briefporto 0,85 € Druckpauschale für 1 DIN A4-Seite 0,50 € Summe 7,70 € Zahlbar unter Angabe unter Angabe des Kassenzeichens [geschwärzt] auf mein Konto IBAN [geschwärzt] bei der [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen,
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 BESCHLUSS In der Verwaltungsrechtssache des [geschwärzt] - Kläger - gegen die Stadt Neumünster - …
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Betreff
10 A 182/22
Datum
15. November 2022
Status
Warte auf Antwort
BESCHLUSS In der Verwaltungsrechtssache des [geschwärzt] - Kläger - gegen die Stadt Neumünster - Der Oberbürgermeister -, Großflecken 63, 24534 Neumünster - Beklagte - Beigeladen: Herr Martin Behnke, Haart 11, 24534 Neumünster Geschäftszeichen: Streitgegenstand: Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH) hat die 10. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 14. November 2022 durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht [geschwärzt] als Einzelrichter beschlossen: Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe Die Prozessbeteiligten haben den Rechtsstreit mit Schreiben vom 10. November 2022 und vom 25. Oktober 2022 in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Kostenentscheidung beruht auf der Kostenübernahmeerklärung der Beklagten im Schriftsatz vom 25. Oktober 2022 (vgl. Ziffer 4 zu Nr. 5111 Anlage 1 GKG). Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht gemäß § 162 Abs. 3 VwGO erstattungsfähig. Der Beigeladene hat weder einen Sachantrag angekündigt, noch sich anderweitig am Verfahren beteiligt. Er ist daher auch kein Kostenrisiko gemäß § 154 Abs. 3 VwGO eingegangen. Dies wäre aber Voraussetzung für die Zubilligung der Erstattungsfähigkeit seiner außergerichtlichen Kosten. Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf§§ 52 Abs. 2, 63 Abs. 2 GKG. Rechtsmittelbelehrung Die Kostenentscheidung ist unanfechtbar(§ 158 Abs. 2 VwGO). Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 € übersteigt. Sie ist innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, schriftlich, in elektronischer Form oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig einzulegen. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Bei der Einlegung in elektronischer Form sind besondere gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen; eine Einlegung per E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach § 67 VwGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. [geschwärzt] Vors. Richter am VG
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 >>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<&…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Betreff
10 A 182/22
Datum
20. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
>>>>>>>>>> Schreiben des Gerichtes <<<<<<<<<< Verwaltungsrechtssache [geschwärzt] ./. Stadt Neumünster Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Schlusskostenrechnung mit der Bitte um Kenntnisnahme. Gemäߧ 30 GKG erfolgt keine (vollständige) Rückzahlung. Sie können den (verbliebenen) Anteil im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens geltend machen. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung: [geschwärzt] Justizfachangestellte >>>>>>>>>> Schlusskostenrechnung des Gerichtes <<<<<<<<<<
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
10 A 182/22 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES VERWALTUNGSGERICHT Az.: 10 A 182/22 BESCHLUSS In der Verwaltungsrechtssa…
Von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
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Betreff
10 A 182/22
Datum
22. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES VERWALTUNGSGERICHT Az.: 10 A 182/22 BESCHLUSS In der Verwaltungsrechtssache des [geschwärzt] - Kläger - gegen die Stadt Neumünster - Der Oberbürgermeister -, Großflecken 63, 24534 Neumünster - Beklagte - Beigeladen: Herr Martin Behnke, Haart 11 , 24534 Neumünster Geschäftszeichen: Streitgegenstand: Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH) hat die 10. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 21. Dezember 2022 durch den Urkundsbeamten beschlossen: Aufgrund des unanfechtbaren Beschlusses des SchleswigHolsteinischen Verwaltungsgerichts vom 14. November 2022 sind von der Beklagten an Kosten 168,70 € (in Worten: einhundertachtundsechzig 70/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches seit dem 21 . Dezember 2022 an den Kläger zu erstatten. Die Berechnung ist bereits übersandt. Hinzugesetzt wurden 161,00 € an auf die Kostenlast der Beklagten verrechneten Gerichtskostenvorschusses des Klägers. Zahlungshinweis: Der geschuldete Betrag ist nur an den Berechtigten zu zahlen, nicht an die Landeskasse. Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich, in elektronischer Form oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig die Entscheidung des Gerichts beantragt werden(§§ 151 , 165 Verwaltungsgerichtsordnung). Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach § 67 VwGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. [geschwärzt], Justizamtmann als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

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Stadt Neumünster - Fachbereich II - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Lebensmittel- und Veterinäraufsicht
Widerspruchsbescheid und Auskunft auf Fax-Anfrage: - Kontrolle 04.04.2017: 1 Verstoß - Kontrolle 21.06.2017: 8 Ve…
Widerspruchsbescheid und Auskunft auf Fax-Anfrage: - Kontrolle 04.04.2017: 1 Verstoß - Kontrolle 21.06.2017: 8 Verstöße - Kontrolle 13.12.2017: 7 Bemerkungen, 10 Verstöße - Kontrolle 12.04.2018: 7 Verstöße - Kontrolle 05.02.2019: 15 Verstöße - Kontrolle 04.09.2019: 28 Verstöße