Unterlagen zu Kontakten zwischen Angela Merkel und Gerhard Schröder

Anfrage an: Bundeskanzleramt

1. sämtliche Aufzeichnungen wie Vorlagen, Korrespondenzen, Notizen, Vermerke, Protokolle und Ähnliches zu den nachfolgend genannten Kontakten zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gerhard Schröder:
# 23. Juni 2020
# 4. Oktober 2021
(Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/326/1932679.pdf)

2. sämtliche Aufzeichnungen wie Vorlagen, Korrespondenzen, Notizen, Vermerke, Protokolle und Ähnliches zu Kontakten zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gerhard Schröder im Zeitraum März 2018 und Juni 2020.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. sämtliche Aufz…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Kontakten zwischen Angela Merkel und Gerhard Schröder [#231496]
Datum
21. Oktober 2021 12:39
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. sämtliche Aufzeichnungen wie Vorlagen, Korrespondenzen, Notizen, Vermerke, Protokolle und Ähnliches zu den nachfolgend genannten Kontakten zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gerhard Schröder: # 23. Juni 2020 # 4. Oktober 2021 (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/326/1932679.pdf) 2. sämtliche Aufzeichnungen wie Vorlagen, Korrespondenzen, Notizen, Vermerke, Protokolle und Ähnliches zu Kontakten zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gerhard Schröder im Zeitraum März 2018 und Juni 2020. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231496/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
IFG
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
10. November 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 348 [#231496] (per Fax auch an 030 18 400 1819) Sehr geehrte Damen und Herren, vie…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 348 [#231496]
Datum
8. Dezember 2021 13:26
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
(per Fax auch an 030 18 400 1819) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr auf den 10. November 2021 datiertes Schreiben in dem IFG-Verfahren 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 348 zu amtlichen Aufzeichnungen bzgl. Kontakten zwischen der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder. Gegen den Bescheid legen wir hiermit Widerspruch ein. Begründung: Ihre Ablehnung unseres Antrags begründen Sie damit, dass "im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes" keine Informationen zu besagten Kontakten vorlägen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang „zu amtlichen Informationen". Ob Unterlagen "im Aktenbestand" vorliegen oder nicht im Aktenbestand, ist dabei erst einmal unerheblich. Dass im Bundeskanzleramt keinerlei amtliche Aufzeichnungen zu den genannten Kontakten existieren, ist zudem unplausibel. In einer Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 2021 auf eine parlamentarische Anfrage zu Kontakten von Regierungsmitgliedern mit Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder war das Kanzleramt - trotz angeblich nicht vorhandener Unterlagen - sehr wohl in der Lage, zwei Kontakte zwischen Schröder und der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu rekonstruieren. Somit ist davon auszugehen, dass im Büro der damaligen Bundeskanzlerin zumindest Kalendereinträge existieren. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass im Fall des Terminkalenders eines Regierungsmitglieds die Amtlichkeit der Aufzeichnungen nicht schon mit der Erwägung verneint werden kann, die Eintragungen sollten von vornherein nicht Bestandteil eines Vorgangs werden, sondern lediglich den Tagesablauf der jeweiligen Person organisieren (vergl. Schoch 2016, § 2, Rn 56). Handelt die Person als Amtsperson, stehen eingetragene Termine selbstverständlich im Zusammenhang mit einer amtlichen Tätigkeit, so dass die Aufzeichnungen "amtliche Informationen" enthalten (vergl. ebd.). Zum weiteren Verfahren möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass Antragssteller der Antragsteller/in ist, wie aus dem Ursprungsantrag vom 21. Oktober 2021 hervorgeht („Antrag namens und in Vertretung des Antragsteller/in (Antragssteller: Antragsteller/in“). Eine entsprechende Vertretungsvollmacht liegt in Ihrem Haus vor. Mit freundlichen Grüßen i.V. Antragsteller/in Antragsteller/in für den Antragsteller/in Anfragenr: 231496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231496/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
IFG Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit Schreiben vom 8. Dezember 2021 legten Sie Widerspruch gegen den Beschei…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
2. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragssteller/in, mit Schreiben vom 8. Dezember 2021 legten Sie Widerspruch gegen den Bescheid des Bundeskanzleramtes vom 10. November 2021 ein. Auf Ihren Widerspruch ergehen folgende Entscheidungen: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Widerspruchsführer. 3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden auf 30,00 EUR festgesetzt.

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Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
1. April 2022
An
Bundeskanzleramt
Status