(per Fax auch an 030 18 400 1819)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr auf den 10. November 2021 datiertes Schreiben in dem IFG-Verfahren 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 348 zu amtlichen Aufzeichnungen bzgl. Kontakten zwischen der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder. Gegen den Bescheid legen wir hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Ihre Ablehnung unseres Antrags begründen Sie damit, dass "im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes" keine Informationen zu besagten Kontakten vorlägen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Zugang „zu amtlichen Informationen". Ob Unterlagen "im Aktenbestand" vorliegen oder nicht im Aktenbestand, ist dabei erst einmal unerheblich. Dass im Bundeskanzleramt keinerlei amtliche Aufzeichnungen zu den genannten Kontakten existieren, ist zudem unplausibel. In einer Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 2021 auf eine parlamentarische Anfrage zu Kontakten von Regierungsmitgliedern mit Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder war das Kanzleramt - trotz angeblich nicht vorhandener Unterlagen - sehr wohl in der Lage, zwei Kontakte zwischen Schröder und der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu rekonstruieren. Somit ist davon auszugehen, dass im Büro der damaligen Bundeskanzlerin zumindest Kalendereinträge existieren. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass im Fall des Terminkalenders eines Regierungsmitglieds die Amtlichkeit der Aufzeichnungen nicht schon mit der Erwägung verneint werden kann, die Eintragungen sollten von vornherein nicht Bestandteil eines Vorgangs werden, sondern lediglich den Tagesablauf der jeweiligen Person organisieren (vergl. Schoch 2016, § 2, Rn 56). Handelt die Person als Amtsperson, stehen eingetragene Termine selbstverständlich im Zusammenhang mit einer amtlichen Tätigkeit, so dass die Aufzeichnungen "amtliche Informationen" enthalten (vergl. ebd.).
Zum weiteren Verfahren möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass Antragssteller der
Antragsteller/in ist, wie aus dem Ursprungsantrag vom 21. Oktober 2021 hervorgeht („Antrag namens und in Vertretung des
Antragsteller/in (Antragssteller:
Antragsteller/in“). Eine entsprechende Vertretungsvollmacht liegt in Ihrem Haus vor.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Antragsteller/in Antragsteller/in
für den
Antragsteller/in
Anfragenr: 231496
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