Auswertung von Nachweisen und Gewichtung von Beurteilungskriterien im Schengenvisum-Verfahren
Gemäß Artikel 21 Absatz 1 des Visakodex der Gemeinschaft muss im Rahmen der Antragstellung für ein Schengenvisum seitens des Antragstellers nachgewiesen werden, dass dieser "beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen." Hierfür sollen geeignete Nachweise vorgelegt werden.
Im Rahmen der Überprüfung des Antrags durch eine Verwaltungsfachkraft der Botschaften wird anschließend ein "Beurteilungsspielraum" ausgeübt, gemäß dem "die für und gegen das Vorliegen einer Tatbestandsvoraussetzung sprechenden Gesichtspunkte abgewogen werden" sollen (siehe Visumhandbuch).
Im Rahmen meiner Anfrage möchte ich die Offenlegung von Weisungen an die Botschaften erzielen. Aus diesen soll hervorgehen, welche Methoden zur Auswertung von eingereichten Nachweisen (z.B. hinsichtlich Authentizität, Plausibilität, Stimmigkeit) und zur Gewichtung der Beurteilungskriterien (soziale, berufliche, wirtschaftliche Bindung an das Heimatland u.a.) angewendet werden. Soweit diese Weisungen von Botschaft zu Botschaft individualisiert erstellt werden, so bitte ich darum, exemplarisch die Weisungen für die Deutsche Botschaft Nairobi auszuhändigen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Oktober 2021
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23. November 2021
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Kosten dieser Information:48,75 Euro
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- Von
- Mario Schulze
- Betreff
- Auswertung von Nachweisen und Gewichtung von Beurteilungskriterien im Schengenvisum-Verfahren [#231501]
- Datum
- 21. Oktober 2021 13:00
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- Auswärtiges Amt
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- Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2021 (Auswertung von Nachweisen und Gewichtung von Beurteilungskriterien im Schengenvisum-Verfahren); Vg. 271-2021
- Datum
- 22. Oktober 2021 11:57
- Status
- Warte auf Antwort
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- Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2021 (Auswertung von Nachweisen und Gewichtung von Beurteilungskriterien im Schengenvisum-Verfahren); Vg. 271-2021
- Datum
- 8. November 2021 15:15
- Status
- Warte auf Antwort
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- Mario Schulze
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- AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2021 (Auswertung von Nachweisen und Gewichtung von Beurteilungskriterien im Schengenvisum-Verfahren); Vg. 271-2021 [#231501]
- Datum
- 8. November 2021 17:55
- An
- Auswärtiges Amt
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Briefpost
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- Datum
- 18. November 2021
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Mario Schulze
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- AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2021 (Auswertung von Nachweisen und Gewichtung von Beurteilungskriterien im Schengenvisum-Verfahren); Vg. 271-2021 [#231501]
- Datum
- 24. November 2021 15:47
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- Auswärtiges Amt
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- Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2021 (Auswertung von Nachweisen und Gewichtung von Beurteilungskriterien im Schengenvisum-Verfahren); Vg. 271-2021
- Datum
- 24. November 2021 16:38
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