Anzahl der Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit Corona-Impfungen

Bitte teilen Sie mir die Anzahl der bei Ihnen seit Anfang 2021 eingegangenen Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19 mit, aufgeschlüsselt nach den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Eine fortlaufende Veröffentlichung der Zahlen über die Homepage des Bundeslandes Niedersachsen wäre wünschenswert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2021
  • Frist
    24. November 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mi…
An Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit Corona-Impfungen [#231547]
Datum
22. Oktober 2021 17:20
An
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Anzahl der bei Ihnen seit Anfang 2021 eingegangenen Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19 mit, aufgeschlüsselt nach den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Eine fortlaufende Veröffentlichung der Zahlen über die Homepage des Bundeslandes Niedersachsen wäre wünschenswert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231547/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen, dessen Eingang hiermit bestätigt wird. …
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen, dessen Eingang hiermit bestätigt wird. Wir werden unaufgefordert auf Ihre Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen folgendermaßen beantworte: Die bisher in Nie…
Von
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Betreff
AW: Anzahl der Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit Corona-Impfungen [#231547]
Datum
11. November 2021 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen folgendermaßen beantworte: Die bisher in Niedersachsen eingegangenen Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens (Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19) belaufen sich Stand 44. KW auf 64 Anträge. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass man aufgrund dieser Zahl nicht darauf schließen kann, dass in entsprechend hoher Zahl auch wirklich Impfschadensansprüche zuerkannt werden. Dies sind in der Regel wesentlich weniger Fälle. Eine genaue Aufschlüsselung nach den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson kann nicht erfolgen, da eine Antragstellung nicht automatisch die Anerkennung eines Impfschadens bedeutet. Sollte ein Pharmaunternehmen zufällig häufiger aufgeführt werden, kann schnell der Eindruck entstehen, dass ein bestimmtes Präparat zu mehr Impfschäden führt, was aber tatsächlich nicht zutreffend sein muss. Eine fortlaufende Veröffentlichung der Zahlen über die Homepage des Bundeslandes Niedersachsen wird derzeit nicht verfolgt, da ein Antrag nicht mit der Anerkennung eines Impfschadens gleichzusetzen ist und die reinen Antragszahlen daher keine Aussagekraft haben. Mit freundlichen Grüßen