Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)

- die Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)"

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

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  • Datum
    19. Juni 2017
  • Frist
    21. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Gläserne Gesetze“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungna…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#23159]
Datum
19. Juni 2017 11:35
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Start…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#23159]
Datum
21. Juli 2017 02:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)“ vom 19.06.2017 (#23159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Gesendet:…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#23159]
Datum
24. Juli 2017 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Montag, 19. Juni 2017 11:35 An: POSTSTELLE (INFO), ZB5-Post Betreff: Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. zu Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung) [#23159] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Stellungnahme von Bundesverband Deutsche Startups e.V. im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Klarstellung WLAN-Haftung)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,