baumrodugen an der a4

Informationen über den ueexk der ällungen der Räume an der Zufahrt Köln Poll Richtung Olpe Frankfurt
Anbei die markierte Fläche.

Sowie wer dafür verantwortlich ist und warum dies jetzt durchgeführt wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
baumrodugen an der a4 [#231659]
Datum
25. Oktober 2021 08:58
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den ueexk der ällungen der Räume an der Zufahrt Köln Poll Richtung Olpe Frankfurt Anbei die markierte Fläche. Sowie wer dafür verantwortlich ist und warum dies jetzt durchgeführt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231659/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Anbeider Anhang zur anfrage Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: baumrodugen an der a4 [#231659]
Datum
25. Oktober 2021 08:59
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr geehrte Damen und Herren, Anbeider Anhang zur anfrage Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - fb_img_1635145056682.jpg Anfragenr: 231659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231659/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Köln
AW: Mü. / Baumrodugen an der a4 [#231659] Sehr Antragsteller/in bei den in Ihrer Anfrage markierten Flächen hand…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. / Baumrodugen an der a4 [#231659]
Datum
29. Oktober 2021 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,0 KB


Sehr Antragsteller/in bei den in Ihrer Anfrage markierten Flächen handelt es sich um Flächen in der Zuständigkeit der Bundesstraßenverwaltung, nicht der Stadt Köln. Unseres Wissens nach ist hier die Autobahn GmbH tätig. Genauere Informationen diesbezüglich liegen der Stadt Köln nicht vor. Wir bitten Sie daher Ihre Anfrage direkt an die zuständige Stelle der Autobahn GmbH zu richten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen