Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Übersendung der Unterlagen (bspw. der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung) zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln.

Auf der Escher Straße ist in Höhe der Hausnummer 279 (Übergangsgebäude des Dreikönigsgymnasiums - DKG) dauerhaft ein FGÜ eingerichtet.

Dem Dienst "Google Streetview" kann man entnehmen, dass dort vor längerer Zeit eine Lichtzeichenanlage (LZA) gestanden hat.

Offensichtlich ist nach Abbau der LZA unmittelbar - mittels einfacher Beschilderung VZ 350 StVO und Bodenmarkierung VZ 293 StVO ohne sonstige Maßnahmen - ein FGÜ eingerichtet worden.

Entsprechend den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 26 und zu den Zeichen 293 und 350 StVO sowie den verbindlichen "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) sind FGÜ u.a. mittels ortsfester Beleuchtung ausreichend zu beleuchten (Ziffer 3.4 R-FGÜ 2001). Auf der Seite zur Schule hin ist jedoch keine Ausleuchtung vorhanden. Insbesondere sind Personen auf der Wartefläche der Schulseite bei Dunkelheit so gut wie nicht wahrnehmbar. Auch ist die Beschilderung (VZ 350 StVO) auf der Schulseite bei Dunkelheit nicht eindeutig erkennbar; dies entspricht somit ebenfalls nicht den verbindlichen Richtlinien (Ziffer 3.2 Absatz 3 R-FGÜ 2001).

Da der Überweg Teil des unmittelbaren Schulwegs zum bzw. vom DKG ist und somit vorrangig durch Kinder genutzt wird, sind ohnehin ergänzende bauliche Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich um dem besonderen Schutzbedarf Rechnung zu tragen (Ziffer 1 Absatz 3 R-FGÜ 2001) - beispielsweise durch eine zusätzliche Anordnung von VZ 101-11 StVO neben der vollumfänglichen Umsetzung der R-FGÜ 2001. Aktuell ist genau das Gegenteil der Fall: Der Überweg entspricht nicht den verbindlichen Richtlinien und stellt somit einen akuten Gefahrenpunkt, insbesodere als Teil eines Schulweges, dar.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Übers…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln [#231717]
Datum
25. Oktober 2021 17:45
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Übersendung der Unterlagen (bspw. der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung) zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln. Auf der Escher Straße ist in Höhe der Hausnummer 279 (Übergangsgebäude des Dreikönigsgymnasiums - DKG) dauerhaft ein FGÜ eingerichtet. Dem Dienst "Google Streetview" kann man entnehmen, dass dort vor längerer Zeit eine Lichtzeichenanlage (LZA) gestanden hat. Offensichtlich ist nach Abbau der LZA unmittelbar - mittels einfacher Beschilderung VZ 350 StVO und Bodenmarkierung VZ 293 StVO ohne sonstige Maßnahmen - ein FGÜ eingerichtet worden. Entsprechend den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 26 und zu den Zeichen 293 und 350 StVO sowie den verbindlichen "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) sind FGÜ u.a. mittels ortsfester Beleuchtung ausreichend zu beleuchten (Ziffer 3.4 R-FGÜ 2001). Auf der Seite zur Schule hin ist jedoch keine Ausleuchtung vorhanden. Insbesondere sind Personen auf der Wartefläche der Schulseite bei Dunkelheit so gut wie nicht wahrnehmbar. Auch ist die Beschilderung (VZ 350 StVO) auf der Schulseite bei Dunkelheit nicht eindeutig erkennbar; dies entspricht somit ebenfalls nicht den verbindlichen Richtlinien (Ziffer 3.2 Absatz 3 R-FGÜ 2001). Da der Überweg Teil des unmittelbaren Schulwegs zum bzw. vom DKG ist und somit vorrangig durch Kinder genutzt wird, sind ohnehin ergänzende bauliche Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich um dem besonderen Schutzbedarf Rechnung zu tragen (Ziffer 1 Absatz 3 R-FGÜ 2001) - beispielsweise durch eine zusätzliche Anordnung von VZ 101-11 StVO neben der vollumfänglichen Umsetzung der R-FGÜ 2001. Aktuell ist genau das Gegenteil der Fall: Der Überweg entspricht nicht den verbindlichen Richtlinien und stellt somit einen akuten Gefahrenpunkt, insbesodere als Teil eines Schulweges, dar. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
25. Oktober 2021 17:45
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>
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Mein IFG-Antrag vom 25.10.2021 [#231717] Sehr geehrte Damen und Herren, meinen o.a. Antrag ergänze ich wie folgt:…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
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Betreff
Mein IFG-Antrag vom 25.10.2021 [#231717]
Datum
10. November 2021 06:14
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meinen o.a. Antrag ergänze ich wie folgt: Bitte übersenden Sie mir auch die Niederschrift(en) über die in den letzten 5 Jahren durchgeführten Verkehrsschauen gem. VwV-StVO für die Escher Straße, zwischen Heckhofweg und Alzeyer Straße. Sollte die letzte Verkehrsschau vor dem benannten Zeitraum stattgefunden haben, so bitte ich darum, mir die Niederschrift der zuletzt stattgefundenen Niederschrift zu übersenden. Von Relevanz ist für mich insbesondere die Begutachtung des Fußgängerüberweges vor der Parkanlage, Höhe Übergangsgebäude des DK-Gymnasiums, unter Berücksichtigung der verbindlichen Richtlinien, auch im Hinblick auf die verbindlich vorgegebene ortsfeste Beleuchtung und Ausleuchtung. Personenbezogene Daten sind für mich nicht relevant und können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Auf die ergänzenden Hinweise meines ursprünglichen Antrages, auch zum Datenschutz, weise ich hin. Ich bitte um kurzfristige Beantwortung sowie um eine Eingangsbestätigung mit Angabe des Geschäfts- oder Aktenzeichens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
10. November 2021 06:14
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Mein IFG-Antrag vom 25.10.2021 [#231717] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unter…
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Von
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Betreff
Mein IFG-Antrag vom 25.10.2021 [#231717]
Datum
27. November 2021 09:12
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln“ vom 25.10.2021 (#231717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich bitte daher um zeitnahe und vollumfängliche Beantwortung meiner Anfrage. Bitte beachten Sie auch meinen Nachtrag zur IFG-Anfrage vom 10.11.2021 (Bitte um Übersendung Mit freundlichen Grüßen der Niederschrift(en) über die in den letzten 5 Jahren durchgeführten Verkehrsschauen gem. VwV-StVO für die Escher Straße, zwischen Heckhofweg und Alzeyer Straße). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. November 2021 09:12
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Mein IFG-Antrag vom 25.10.2021 [#231717] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unter…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mein IFG-Antrag vom 25.10.2021 [#231717]
Datum
3. Januar 2022 12:07
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln“ vom 25.10.2021 (#231717) (inkl. Antrag auf Informationszugang zu den Verkehrsschauen an der betreffenden Stelle der letzten 5 Jahre, vgl. ergänzende Nachricht vom 10.11.2021) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben, trotz bereits erfolgter schriftlicher Erinnerung vom 27.11.2021, die Frist zur Beantwortung mittlerweile um mehr als einen Monat überschritten. Ich bitte daher um unverzügliche und vollumfängliche Beantwortung der IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
3. Januar 2022 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]*[geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]] <[geschwärzt]>
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Beschwerde / Bisher unbeantwortete IFG-Anfrage vom 25.10.2021 [#231717] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde / Bisher unbeantwortete IFG-Anfrage vom 25.10.2021 [#231717]
Datum
18. Januar 2022 06:12
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln“ vom 25.10.2021 (#231717) (inkl. Antrag auf Informationszugang zu den Verkehrsschauen an der betreffenden Stelle der letzten 5 Jahre, vgl. ergänzende Nachricht vom 10.11.2021) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sollten in den letzten 5 Jahren keine Verkehrsschauen im Sinne der verbindlichen Vorgaben der VwV-StVO durchgeführt worden sein, so bitte ich um Übersendung der Unterlagen, aus der die dafür erforderliche Zustimmung der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung) hervorgeht. Sie haben, trotz bereits erfolgter schriftlicher Erinnerungen vom 27.11.2021 und 03.01.2022, die Frist zur Beantwortung mittlerweile um mehr als einen Monat überschritten. Ich bitte daher um unverzügliche und vollumfängliche Beantwortung der IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. Januar 2022 06:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Beschwerde / Bisher unbeantwortete IFG-Anfrage vom 25.10.2021 [#231717] Sehr Antragsteller/in leider war ich …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Beschwerde / Bisher unbeantwortete IFG-Anfrage vom 25.10.2021 [#231717]
Datum
18. Januar 2022 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider war ich längere Zeit nicht im Hause. Ich werde Ihre Anfrage spätestens in der nächsten Woche bearbeiten und bitte Sie aus diesem Grunde noch um etwas Zeit. Ich danke bereits im Voraus für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde / Bisher unbeantwortete IFG-Anfrage vom 25.10.2021 [#231717] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde / Bisher unbeantwortete IFG-Anfrage vom 25.10.2021 [#231717]
Datum
21. Februar 2022 12:42
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln“ vom 25.10.2021 (#231717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Die bereits vor über einem Monat zugesagte Bearbeitung ist offenbar bis dato nicht erfolgt. Ich bitte Sie daher um vollumfängliche Beauskunftung meiner IFG-Anfrage bis spätestens 25.02.2022. In Anbetracht der offensichtlich bestehenden Gefahrenlage für FußgängerInnen und Fußgänger, insbesondere auch für Schulkinder, aufgrund der vollkommen unzureichenden Ausleuchtung des Fußgängerüberweges, insbesondere auf der Seite zum Park / zum Übergangsschulgebäude, ist für mich die lange Bearbeitungsdauer nicht nachvollziehbar. Der Fußgängerüberweg entspricht insbesondere im Hinblick auf eine erforderliche Ausleuchtung, auch der Warteflächen zu beiden Seiten, offensichtlich nicht den verbindlich vorgegeben Richtlinien. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
21. Februar 2022 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln“ [#231717]
Datum
23. Mai 2022 19:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231717/ Meine IFG-Anfrage vom 25.10.2021 wurde trotz mehrfacher Erinnerung (27.11.2021, 03.01.2022, 18.01.2022, 21.02.2022) nicht beantwortet. Konkret habe ich die Stadtverwaltung Köln um Übersendung folgender Unterlagen in elektronischer Form gebeten: - Unterlagen (bspw. der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung) zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln - Niederschrift(en) über die in den letzten 5 Jahren durchgeführten Verkehrsschauen gem. VwV-StVO für die Escher Straße, zwischen Heckhofweg und Alzeyer Straße. Sollte die letzte Verkehrsschau vor dem benannten Zeitraum stattgefunden haben, hatte ich darum gebeten, mir die Niederschrift der zuletzt stattgefundenen Niederschrift zu übersenden. Von Relevanz ist für mich insbesondere die Begutachtung des Fußgängerüberweges vor der Parkanlage, Höhe Übergangsgebäude des DK-Gymnasiums, unter Berücksichtigung der verbindlichen Richtlinien, auch im Hinblick auf die verbindlich vorgegebene ortsfeste Beleuchtung und Ausleuchtung. Personenbezogene Daten sind für mich nicht relevant und können geschwärzt werden. Ich verweise auf die weiteren Angaben in meiner Ursprungsanfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Einer Weitergabe personenbezogener Daten darüber hinaus stimme ich nicht zu. Aufgrund der unangemessenen langen Bearbeitungsdauer bitte ich zudem um Prüfung einer Beanstandung im Sinne von § 13 IFG und bitte Sie, mir das Ergebnis Ihrer Prüfung mitzuteilen. Ich bedanke mich vorab für Ihre Unterstützung in der Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 231717.pdf Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279, 50739 Köln“ [#231717]
Datum
24. Mai 2022 07:11
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.05.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #231717
Datum
2. Juni 2022 09:28
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.10.2021 auf Zugang zu Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 und Antrag vom 10.11.2021 auf Zugang zu den Niederschrift(en) über die in den letzten 5 Jahren durchgeführten Verkehrsschauen (Escher Straße, zwischen Heckhofweg und Alzeyer Straße) Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Amt für Verkehrsmanagement Köln
WG: [geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #2…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: [geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117
Datum
7. Juni 2022 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich die angeordnete Ausführungsplanung zur Escher Straße in Höhe Hausnummer 279. Die bauliche Umsetzung dieser Maßnahme ist für das IV. Quartal 2022 durch das Amt für Straßen und Radwegebau geplant. Die Übersendung von Niederschriften zu Verkehrsschauen auf der Escher Straße zwischen Heckhofweg und Alzeyer Straße ist leider nicht möglich. Nach den Vorgaben der StVO und Verwaltungsvorschriften sind durch die Straßenverkehrsbehörde in regelmäßigem Turnus Verkehrsschauen im öffentlichen Straßenland durchzuführen. Durch die Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, wurde ein Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen erarbeitet. Aufgrund der seit Jahren bestehenden sachlichen personellen Beschränkungen ist es der Stadt Köln nicht möglich, Verkehrsschauen auf der Grundlage dieses Merkblattes durchzuführen. Es können daher nur partielle Verkehrsschauen durchgeführt werden, wo dies die verkehrliche Situation zwingend erfordert. Im Rahmen der täglichen Verkehrsaufsicht, insbesondere unter Beteiligung der verkehrslenkenden Dienststellen werden die jeweiligen Örtlichkeiten unter dem Aspekt einer Verkehrsschau betrachtet. Zudem werden durch besondere Aktionen zum Beispiel Abbau des Schilderwaldes, die jeweiligen Örtlichkeiten in Augenschein genommen. Die sich aus diesen Terminen ergebenden notwendigen verkehrlichen Änderungen, zum Beispiel Demontage einer Beschilderung, Anlage einer Radverkehrsanlage werden selbstverständlich weiter verfolgt. In den jeweiligen Akten werden diese Termine durch Vermerke beziehungsweise verkehrsrechtliche Anordnungen festgehalten. Ich hoffe, mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> ([geschwärzt] )[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt] )[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: 209.2.3.2.3-3786/22 Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnu…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 209.2.3.2.3-3786/22 Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
7. Juni 2022 14:47
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Mein Antrag bezog sich jedoch auf die Unterlagen, die im Rahmen der Einrichtungen des jetzigen FGÜ erstellt worden sind (bei der Umwandlung der LZA zum FGÜ). Die nun übermittelten Unterlagen sind nicht Gegenstand meines Antrages gewesen. Da es sich hierbei um eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung gehandelt haben muss, müssen dafür auch entsprechende Unterlagen bei der Straßenverkehrsbehörde vorliegen. Auch ist für mich die Ausleuchtungsvorgabe von Interesse, da zur Schulseite (Parkseite) offensichtlich keine ausreichende Ausleuchtung der Wartefläche gegeben ist. Aus meiner Sicht ist aus Gründen der Verkehrssicherung hier ein unverzügliches Handeln zur Gefahrenabwehr geboten (bspw. durch eine behelfsmäßige Beleuchtung oder Anordnung Gefahrenzeichen 134 hinter der Kurve aus Richtung Äußere Kanalstr. sowie in Gegenrichtung und Herabsetzung Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h). Ein Abwarten bis zu etwaigen Umbaumaßnahmen in der Zukunft ist meines Erachtens unzureichend - auch in Anbetracht der Eigenschaft als unmittelbarer Schulweg. Ich verweise hier auf die entsprechenden Richtlinien zur Einrichtung von FGÜ. Aufgrund der bereits sehr langen Bearbeitungsdauer meines IFG-Antrages bitte ich um kurzfristige Übersendung der beantragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: 209.2.3.2.3-3786/22 Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnu…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 209.2.3.2.3-3786/22 Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
7. Juni 2022 16:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr geehrte Damen und Herren, am heutigen Tage hat mich eine Nachricht der Stadt Köln erreicht. Leider behandelten die darin übermittelten Informationen nicht meinen IFG-Antrag vom 25.10.2021. Ich habe die Stadt Köln darauf hingewiesen und in Anbetracht der bereits sehr lang andauernden Bearbeitung um kurzfristige Beauskunftung im Sinne meines Antrages gebeten. Der bei Ihnen geführte Vermittlungsvorgang ist damit leider noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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[geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117…
Von
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Betreff
[geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
15. Juni 2022 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] Ich habe heute bei der Stadt Köln nachgefragt. Der von Ihnen begehrte alte Plan liegt nur analog vor und muss daher eingescannt werden. Sie erhalten in jedem Fall noch ein Nachricht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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[geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117…
Von
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Betreff
[geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
22. Juni 2022 12:11
Status
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Sehr [geschwärzt], die Stadt Köln teilte mir mit, dass Sie noch weitere Information erhalten werden. Der Plan muss jedoch eingescannt und kann dann erst zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: [geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #2…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
4. Juli 2022 20:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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[geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage an die Stadtverwaltung Köln wurde leider noch immer nicht beantwortet. Mitte Juni teilten Sie mir mit, dass seitens der Stadt Köln lediglich noch ein Scan erfolgen muss um die Anfrage zu beantworten. Dass dafür offenbar 2 Wochen nicht ausreichen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte daher um erneute Vermittlung. Zudem bitte ich aufgrund der schleppenden Bearbeitung eine Beanstandung gegenüber der Stadtverwaltung Köln zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: [geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #2…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: [geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
17. Juli 2022 19:04
An
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[geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage an die Stadtverwaltung Köln wurde leider noch immer nicht beantwortet. Mitte Juni 2022 teilten Sie mir mit, dass seitens der Stadt Köln lediglich noch ein Scan erfolgen muss um die Anfrage zu beantworten. Dass dafür nun offenbar ein Zeitraum von über einem Monat nicht ausreicht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte daher um erneute Vermittlung und weise auch auf meine Nachricht an Sie vom 04.07.2022 hin. Zudem bitte ich aufgrund der extrem schleppenden Bearbeitung (Anfrage erfolgte ursprünglich bereits am 25.10.2021) eine Beanstandung gegenüber der Stadtverwaltung Köln zu prüfen und bitte Sie, mir Ihr diesbezügliches Prüfungsergebnis mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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AW: [geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #2…
Von
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Betreff
AW: [geschwärzt] Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
19. Juli 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Antrag auf Zugang Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 Sehr [geschwärzt], ich habe die informationspflichtige Stelle erinnert. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht von mir. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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[geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [geschwärzt] I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117
Datum
27. Juli 2022 11:13
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Ihr Antrag auf Zugang Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 Sehr [geschwärzt], die Stadt Köln teilte mir mit, dass Ihnen der entsprechende Plan versendet wurde. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: [geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717] …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
1. August 2022 16:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ein Eingang des Plans konnte leider noch immer nicht verzeichnet werden. Auf welchem Wege sollte mir dieser denn übersandt werde? Ich bitte, den Versand an die hier dargestellte Absenderadresse sicherzustellen. Aufgrund der mittlerweile erheblichen Verzögerungen bei der Beantwortung meiner IFG-Anfrage bitte ich nochmals darum, eine Beanstandung gegenüber der Stadt Köln zu prüfen und ggf. vorzunehmen. Die Bearbeitungsdauer ist meiner Ansicht nach mittlerweile inakzeptabel. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: [geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717] …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117 [#231717]
Datum
9. August 2022 19:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie zwischenzeitlich Kontakt mit der Stadt Köln aufgenommen? Noch immer liegen die über Sie bereits am 15. Juni 2022 zugesagten Unterlagen nicht vor. Dazu verweise ich auch auf meine Nachricht an Sie vom 01.08.2022. Ich bitte Sie, mir die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen und der Stadt Köln in der Angelegenheit hier zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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<< Anfragesteller:in >>
AW: [geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 [#231717] Sehr [g…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 [#231717]
Datum
15. August 2022 15:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]! Im Übrigen liegen die Informationen der Stadt Köln weiterhin nicht vor. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 231717 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Amt für Verkehrsmanagement Köln
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
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Datum
17. August 2022 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
WG: 209.2.3.2.3-3786/22 Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnumme…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: 209.2.3.2.3-3786/22 Unterlagen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 #23117
Datum
17. August 2022 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei endlich der Plan zum Ausfall der Lichtsignalanlage und hoffentlich auch ohne Fehler in der Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
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<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.3-3786/22 Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 [#231717] …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: 209.2.3.2.3-3786/22 Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 [#231717]
Datum
25. September 2022 20:18
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Übersendung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung in Form des Verkehrszeichenplans vom 12.01.2010. Dieser Plan enthält eine Anordnung von VZ 600-30 StVO (Absperrschranke) sowie mehrerer VZ 605-20 StVO (Leitbake rechtsweisend). Diese Verkehrszeichen sind jedoch vor Ort (aktuell) nicht vorhanden. Daher muss es offensichtlich mindestens noch eine weitere Unterlage (Anordung) geben, welche der aktuell vor Ort gegebenen Situation entspricht. Meine Anfrage auf Grundlage des IFG umfasst alle Unterlagen (Anordnungen) im Zusammenhang mit der an der benannten Stelle gegebenen Situation. Ich bitte daher um kurzfristige Übersendung der angefragten Unterlagen. Aufgrund der bisher schon sehr langen Bearbeitungsdauer des IFG-Antrages bitte ich um zeitnahe Bearbeitung und um vollumfängliche Auskunftserteilung. Ergänzend bitte ich um Informationen, wann mit der Umgestaltung der Überwegssituation gerechnet werden kann - insb. im Hinblick auf die Ausleuchtung. Die aktuell vollkommen unzureichende Ausleuchtung des Überweges und der Wartefläche auf der Parkseite wird zwangsläufig bei Dämmerung und Dunkelheit zu Schulbeginn bzw. -ende erhebliche Gefahren für Schülerinnen und Schüler aufgrund fehlender Wahrnehmbarkeit mit sich bringen. Sollte eine Umgestaltung bzw. ortsfeste Beleuchtung kurzfristig nicht möglich sein, so bitte ich um Mitteilung, mit welchen alternativen Maßnahmen, bspw. einer Behelfsbeleuchtung, den Gefahren vor Ort wirksam entgegen gewirkt wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 231717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231717/
<< Anfragesteller:in >>
AW: [geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 [#231717] Ihr Zei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt] Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Escher Straße, Höhe Hausnummer 279 [#231717]
Datum
13. Oktober 2022 21:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist die Informationsfreiheitsanfrage noch immer nicht abgeschlossen. Ich verweise hier auf meine Nachricht vom 25.09.2022 an die Stadt Köln (siehe unten). Auf diese hat die Stadt Köln bis dato nicht reagiert. Daher bitte ich erneut um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Anfragenr: 231717 Guten Tag, Ihre Anfrage kann keiner Maßnahme zugeordnet werden. Mit freundlichen Grüßen
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Anfragenr: 231717
Datum
3. November 2022 17:31
Status
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Guten Tag, Ihre Anfrage kann keiner Maßnahme zugeordnet werden. Mit freundlichen Grüßen