Überprüfung von Gastrobetrieben auf Einhaltung von Corona-Auflagen

- die Anzahl der durchgeführten Überprüfungen in gastronomischen Betrieben, ob diese sich an die geltenden Corona-Auflagen halten, vgl. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/ordnungsaemter-im-raum-stuttgart-kontrollieren-lokale-und-ihre-corona-konzepte-100.html
- die (ggf. vorläufigen) Ergebnisse der Kontrollen
- die an der Kontrollaktion am 21./22.10.2021 teilnehmenden Kommunen bzw. Polizeibehörden
- Anweisungen, wie Betriebe zu kontrollieren sind
- Anweisungen, wie Nachweisdokumente von Gästen, wie z. B. digitale Impfzertifikate zu überprüfen sind

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
  • Ein:e Follower:in
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl d…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Überprüfung von Gastrobetrieben auf Einhaltung von Corona-Auflagen [#231731]
Datum
25. Oktober 2021 20:24
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der durchgeführten Überprüfungen in gastronomischen Betrieben, ob diese sich an die geltenden Corona-Auflagen halten, vgl. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/ordnungsaemter-im-raum-stuttgart-kontrollieren-lokale-und-ihre-corona-konzepte-100.html - die (ggf. vorläufigen) Ergebnisse der Kontrollen - die an der Kontrollaktion am 21./22.10.2021 teilnehmenden Kommunen bzw. Polizeibehörden - Anweisungen, wie Betriebe zu kontrollieren sind - Anweisungen, wie Nachweisdokumente von Gästen, wie z. B. digitale Impfzertifikate zu überprüfen sind
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 231731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231731/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihre Anfrage vom 25. Oktober 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zustän…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: Überprüfung von Gastrobetrieben auf Einhaltung von Corona-Auflagen [#231731]
Datum
27. Oktober 2021 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihre Anfrage vom 25. Oktober 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Kronmüller, gerne erhalten Sie die gewünschte Auskunft zu der Schwerpunktkontrollaktion der O…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
Überprüfung von Gastrobetrieben auf Einhaltung von Corona-Auflagen [#231731] - hier: Auskunft
Datum
9. November 2021 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, gerne erhalten Sie die gewünschte Auskunft zu der Schwerpunktkontrollaktion der Ortspolizeibehörden des Landes am 21. bis 22. Oktober 2021. Ich darf Sie allerdings darauf hinweisen, dass die Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Corona-Verordnung im Gastronomiegewerbe unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration erfolgten. Der Polizeivollzugsdienst hat jedoch im Einzelfall unterstützt, sofern dies zum Schutz der Bediensteten der Ortspolizeibehörden erforderlich war. Ausgehend hiervon basieren die nachfolgenden Auskünfte ausschließlich auf die dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vorliegenden Informationen. Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration wurden bei der in Rede stehenden Schwerpunktkontrollaktion durch die Ortspolizeibehörden insgesamt 815 gastronomische Betriebe auf die Einhaltung der Corona-Verordnung überprüft, wobei 331 Verstöße festgestellt werden konnten. An der Kontrollaktion nahmen die folgenden Kommunen teil: Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim, Giengen an der Brenz, Heidenheim, Leonberg, Bad Rappenau, Lörrach (und im Auftrag für die Gemeinde Inzlingen), Singen, Waldkirch, Donaueschingen, Albstadt (Keine Kontrollen aufgrund der Personalsituation möglich), Rottenburg am Neckar, Bad Waldsee, Mössingen, Weinheim, Bruchsal, Rheinstetten, Nagold, Steinen (Baden), Brigachtal, Loßburg, Billigheim, Bisingen, Schemmerhofen, Zaberfeld, Ehningen, Bad Schönborn, Dettenheim, Enzklösterle, Heidelberg, Ingersheim, Müllheim, Kirchheim am Neckar, Gemmrigheim, Erligheim, Weingarten, Limbach, Eberdingen, Mutlangen, Altshausen, Kehl, Großbottwar, Stadt Wangen im Allgäu sowie zugehörige Ortschaften Neuravensburg, Leupolz, Karsee, Deuchelried, Niederwangen und Schomburg, Korntal-Münchingen, Pfaffenhofen, Gaggenau, Zell im Wiesental, Wertheim, Wittnau, Au, Eschbach, Mühlacker, Titisee-Neustadt. Insgesamt in fünf Fällen wurden die Maßnahmen der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörden durch den Polizeivollzugsdienst (Polizeipräsidium Aalen, Konstanz, Ludwigsburg, Reutlingen) begleitet. Hierbei wurden seitens des Polizeivollzugsdienstes 14 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Gemäß dem Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration waren Gastronomiebetriebe vorrangig durch Vor-Ort-Kontrollen zu überprüfen. Überdies sollten, im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt anstehende 2. Änderungsverordnung zur 11. Corona-Verordnung, Verstöße gegen die Maskentragepflicht von Beschäftigten bei der Umsetzung des 2G-Modells mit Augenmaß behandelt werden. Auf die beigefügten Schreiben darf ich verweisen. Weitere Anweisungen sind dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> besten Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller …
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Überprüfung von Gastrobetrieben auf Einhaltung von Corona-Auflagen [#231731] - hier: Auskunft [#231731]
Datum
9. November 2021 12:09
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 231731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231731/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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