Sehr geehrter Herr Kronmüller,
gerne erhalten Sie die gewünschte Auskunft zu der Schwerpunktkontrollaktion der Ortspolizeibehörden des Landes am 21. bis 22. Oktober 2021. Ich darf Sie allerdings darauf hinweisen, dass die Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Corona-Verordnung im Gastronomiegewerbe unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration erfolgten. Der Polizeivollzugsdienst hat jedoch im Einzelfall unterstützt, sofern dies zum Schutz der Bediensteten der Ortspolizeibehörden erforderlich war.
Ausgehend hiervon basieren die nachfolgenden Auskünfte ausschließlich auf die dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vorliegenden Informationen.
Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration wurden bei der in Rede stehenden Schwerpunktkontrollaktion durch die Ortspolizeibehörden insgesamt 815 gastronomische Betriebe auf die Einhaltung der Corona-Verordnung überprüft, wobei 331 Verstöße festgestellt werden konnten.
An der Kontrollaktion nahmen die folgenden Kommunen teil: Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim, Giengen an der Brenz, Heidenheim, Leonberg, Bad Rappenau, Lörrach (und im Auftrag für die Gemeinde Inzlingen), Singen, Waldkirch, Donaueschingen, Albstadt (Keine Kontrollen aufgrund der Personalsituation möglich), Rottenburg am Neckar, Bad Waldsee, Mössingen, Weinheim, Bruchsal, Rheinstetten, Nagold, Steinen (Baden), Brigachtal, Loßburg, Billigheim, Bisingen, Schemmerhofen, Zaberfeld, Ehningen, Bad Schönborn, Dettenheim, Enzklösterle, Heidelberg, Ingersheim, Müllheim, Kirchheim am Neckar, Gemmrigheim, Erligheim, Weingarten, Limbach, Eberdingen, Mutlangen, Altshausen, Kehl, Großbottwar, Stadt Wangen im Allgäu sowie zugehörige Ortschaften Neuravensburg, Leupolz, Karsee, Deuchelried, Niederwangen und Schomburg, Korntal-Münchingen, Pfaffenhofen, Gaggenau, Zell im Wiesental, Wertheim, Wittnau, Au, Eschbach, Mühlacker, Titisee-Neustadt.
Insgesamt in fünf Fällen wurden die Maßnahmen der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörden durch den Polizeivollzugsdienst (Polizeipräsidium Aalen, Konstanz, Ludwigsburg, Reutlingen) begleitet. Hierbei wurden seitens des Polizeivollzugsdienstes 14 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt.
Gemäß dem Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration waren Gastronomiebetriebe vorrangig durch Vor-Ort-Kontrollen zu überprüfen. Überdies sollten, im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt anstehende 2. Änderungsverordnung zur 11. Corona-Verordnung, Verstöße gegen die Maskentragepflicht von Beschäftigten bei der Umsetzung des 2G-Modells mit Augenmaß behandelt werden. Auf die beigefügten Schreiben darf ich verweisen.
Weitere Anweisungen sind dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen