Energieausweis OpenData

* Ob es ein standardisiertes maschinenlesbares Format für die Energieausweis gibt?
* Ob geplant ist, die Energieausweise generell im Internet zu veröffentlichen, um daraus neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren?
* Ob dies zumindest für öffentliche Gebäude geplant ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Deutsches Institut für Bautechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieausweis OpenData [#231747]
Datum
26. Oktober 2021 10:14
An
Deutsches Institut für Bautechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Ob es ein standardisiertes maschinenlesbares Format für die Energieausweis gibt? * Ob geplant ist, die Energieausweise generell im Internet zu veröffentlichen, um daraus neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren? * Ob dies zumindest für öffentliche Gebäude geplant ist?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231747/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfragen nach Eingang prüf…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Energieausweis OpenData [#231747]
Datum
26. Oktober 2021 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfragen nach Eingang prüfen und bearbeiten. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen in der Beantwortung Ihres Anliegens führen. Wir werden uns aber schnellstmöglich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Best regards Renate Schmidt-Staudinger M.A. ––––––––––––––––––––––––––––– Referat Unternehmenskommunikation/ Coporate Communication Kundenservice/ Customer Service Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstr.30 B D 10829 Berlin Tel./Phone: +49 (0) 30 787 30 - 200 Fax: +49 (0) 30 787 30 - 11 200 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.dibt.de
Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag vom 26. Oktober 2021 erteilen wir gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin folgende Ak…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: Energieausweis OpenData [#231747]
Datum
4. November 2021 17:36
Status
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag vom 26. Oktober 2021 erteilen wir gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin folgende Aktenauskunft im Hinblick auf die Nutzung von Energieausweisen: Dem Deutschen Institut für Bautechnik wurde gemäß dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - kurz Gebäudeenergiegesetz - (GEG) § 114 vom Bund und den Ländern die Aufgabe übertragen, Energieausweise nach GEG § 98 zu registrieren und diese gemäß GEG § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 einer Kontrolle zu unterziehen, sofern diese elektronisch durchgeführt werden kann. Unseres Wissens nach hat der Gesetzgeber bisher kein standardisiertes maschinenlesbares Format für Energieausweise vorgeschrieben. Ebenso ist es uns nicht bekannt, dass es vom Gesetzgeber geplant ist, Energieausweise generell zentral im Internet zu veröffentlichen - unabhängig davon, ob es öffentliche oder private Gebäude sind. Eine Unterscheidung bei der Registrierung der Ausweise nach öffentlichen und privaten Gebäuden ist nach GEG § 98 Absatz 1 Nummer 2 nicht vorgesehen. Eine Differenzierung nach dieser Gebäudeart scheint daher zurzeit - zumindest über die Angaben zur Registrierung - nicht möglich zu sein. Gemäß GEG § 100 ist es den Kontrollstellen erlaubt, die im Rahmen der Kontrollen gesammelten Ergebnisse auszuwerten. Für alle registrierten Energieausweise liegen die Daten gemäß GEG § 98 vor. Für Ausweise, die gemäß GEG § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 in eine elektronische Kontrolle gezogen werden, liegen weitere Daten in Anhängigkeit der Ausweisart vor. Welche Daten für die elektronische Kontrolle anzugeben sind, können Sie unter folgendem Link https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg... unter "Hinweise für Softwareentwickler" einsehen. Ob und inwiefern künftig Änderungen zu den angefragten Punkten durch den Gesetzgeber vorgesehen sind, ist uns nicht bekannt. Gemäß § 16 IFG Berlin ist eine Aktenauskunft gebührenpflichtig. Es handelt sich vorliegend um eine einfache schriftliche Aktenauskunft mit mittlerem Verwaltungsaufwand gemäß Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu der Berliner Verwaltungsgebührenordnung vom 24. November 2009 (GVBI. S.707, 894), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. März 2020 (GVBI. S. 226). Ein Gebührenbescheid für die erteilte Auskunft geht Ihnen mit separater Post zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Ich würde mich freuen, wenn Sie die …
An Deutsches Institut für Bautechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energieausweis OpenData [#231747]
Datum
4. November 2021 21:18
An
Deutsches Institut für Bautechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Fragen aufgreifen würden und die entsprechenden Stellen kontaktieren würden, damit diese in Zukunft umgesetzt werden. Das würde neu Geschäftsmodelle ermöglichen und würde neue wissenschaftliche Erkenntnisse ermöglichen die dem Klimaschutz unterstützen würden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231747/

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Deutsches Institut für Bautechnik
Sehr Antragsteller/in gerne werden wir Ihre Fragen im Rahmen des zukünftigen fachlichen Austauschs mit den zustä…
Von
Deutsches Institut für Bautechnik
Betreff
AW: VorschlagAW: Energieausweis OpenData [#231747]
Datum
9. November 2021 16:25
Status
Sehr Antragsteller/in gerne werden wir Ihre Fragen im Rahmen des zukünftigen fachlichen Austauschs mit den zuständigen Stellen aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen