Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten

Eine Übersicht der Kosten, die der Universität in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 für den Bezug von Produkten der Unternehmen Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Jahr und Produktnamen auf.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
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Melek Bazgan
Melek Bazgan
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bergische Universität Wuppertal Details
Von
Melek Bazgan
Betreff
Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231815]
Datum
27. Oktober 2021 12:43
An
Bergische Universität Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Kosten, die der Universität in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 für den Bezug von Produkten der Unternehmen Elsevier und Springer Business & Science Media entstanden sind. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Jahr und Produktnamen auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan Anfragenr: 231815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231815/
Mit freundlichen Grüßen Melek Bazgan

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Bergische Universität Wuppertal
Sehr geehrte Frau Bazgan, ich bin mit der Beantwortung ihrer im Betreff aufgeführten Frage beauftragt. Nach v…
Von
Bergische Universität Wuppertal
Betreff
AW: Bezug von Elsevier-und Springer-Produkten [#231815]
Datum
24. November 2021 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Bazgan, ich bin mit der Beantwortung ihrer im Betreff aufgeführten Frage beauftragt. Nach vorläufiger Recherche und Abwägung aller Interessen ergeht diesbezüglich hiermit folgender Hinweis: 1. Sie hatten vorab um Mitteilung gebeten, falls die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein sollte. Dazu führten Sie aus, dass insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird und, dass es sich Ihres Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand handelt, Gebühren nicht anfallen sollten. Diese Einschätzung ist insofern nicht zutreffend, als dass Ihre Anfrage nicht nur die Bergische Universität Wuppertal betrifft, sondern auch die schutzwürdigen Interessen unserer Vertragspartner. Im vorliegenden Fall wäre daher nach § 8 S. 3 IFG NRW allen Betroffenen vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Aufgrund der Komplexität der Bearbeitung würde also ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen, als bei einer einfachen Auskunft. Die dabei anfallenden Gebühren würden sich auf jeden Fall auf mehrere hundert Euro belaufen; vgl. Zif. 1.2 , möglicherweise auch Ziff. 1.3.3 Anlage § 1 VerwGebO IFG NRW . Da eine Vielzahl von Vertragspartnern, Verträgen und Produkten betroffen sind, käme eine Ausschöpfung des Gebührenrahmens in Betracht. Dazu kämen voraussichtlich noch Auslagen für Kopien bzw. Scans. 2. Vorsorglich möchte ich i.Ü. auf § 8 S. 1 IFG NRW – Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – hinweisen, in dem festgelegt ist, dass der Antrag auf Informationszugang abzulehnen (ist), soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Darüber hinaus ist die Universität i.d.R. gegenüber ihren Vertragspartnern wie den hier betroffenen Verlagen vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Auch insofern ist von einem berechtigten Interesse der Verlage an der nicht Preisgabe der angefragten Informationen auszugehen. Bei deren Nichtbeachtung könnten wir dann sogar in Haftung genommen werden. Ich gehe davon aus, dass Sie mir mitteilen werden, ob Sie das Verfahren weiterbetreiben möchten. Bis dahin betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen